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kostenfreie Bankkonten in Spanien?
Oft werde ich gefragt ob es kostenfreie Bankkonten in Spanien gibt. Bitte finden Sie anbei eine Liste von Instituten die kostenfreie Onlinekonten anbieten. Bei diesen werden zumeist keine Kontoführungsgebühren, Kreditkartengebühren und Überweisungsbegbühren ins In- und europäische Ausland erhoben.
Name Bank & Seite im Internet:
- Openbank (Gruppe Banco Santander), www.openbank.es
- Selfbank (Gruppe Société Générale und la Caixa ), www.selfbank.es
- ING Direct (ING Groep), www.ingdirect.es
- iBanesto (Gruppe Banco Santander), www.ibanesto.com
- Oficina Directa (Banco Pastor), www.oficinadirecta.com
- Triodos Bank (Triodos Bank NV, S.E.), www.triodos.com.es
Für die Vollständigkeit der Liste und Leistungen der Institute wird keinerlei Gewähr übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über die bestehenden AGB und ggf. Kosten!!!
Neben diesen reinen Onlineangeboten haben verschiedene Geldinstitute weitere zumeist kostenfreie Angebote für Sie. Fragen lohnt sich immer.
Sind Sie neu in Spanien empfehle ich aber zunächst den traditionellen Gang zur Bank um die Ecke.
neues DBA Deutschland – Spanien – Amtshilfe
Das neue Doppelbesteuerungsabkommnen zwischen Deutschland und Spanien enthält weitreichende Amtshilfevereinbarungen. Nach Inkrafttreten werden sich die Vertragsstaaten gegenseitige Amtshilfe bei der Erhebung von Steueransprüchen leisten. Der verwendete Ausdruck „Steueranspruch“ bedeutet einen Betrag, der auf Grund von Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung der Vertragsstaaten, einer seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden, geschuldet wird, sowie mit diesem Betrag zusammenhängende Zinsen, Geldbußen und Kosten der Erhebung oder Sicherung.
Ist der Steueranspruch vollstreckbar wird dieser Steueranspruch auf Ersuchen der zuständigen Behörde dieses Staates für die Zwecke der Erhebung von der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats anerkannt. Der Steueranspruch wird vom anderen Staat nach dessen Rechtsvorschriften über die Vollstreckung und Erhebung seiner eigenen Steuern erhoben, als handele es sich bei dem Steueranspruch um einen Steueranspruch des anderen Staates. Die Erhebung von Steuern umfasst ebenso die Einleitung von Sicherungsmaßnahmen vor Vollstreckbarkeit.
Ein anerkannter Steueranspruch unterliegt nicht den Verjährungsfristen eines Steueranspruchs nach dem Recht des ersuchten Staates.
Verliert der ersuchende Vertragsstaat seinen Steueranspruch oder ist dieser nicht mehr vollstreckbar endet das Verfahren durch Rücknahme des Ersuchens oder wird ausgesetzt.
Kein Amtshilfeversuchen kann den anderen Vertragsstaat verpflichten:
- Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen, die von den Gesetzen und der Verwaltungspraxis dieses oder des anderen Vertragsstaats abweichen;
- Maßnahmen durchzuführen, die der öffentlichen Ordnung widersprächen;
- Amtshilfe zu leisten, wenn der andere Vertragsstaat nicht alle angemessenen Maßnahmen zur Erhebung oder Sicherung, die nach seinen Gesetzen oder seiner Verwaltungspraxis möglich sind, ausgeschöpft hat;
- Amtshilfe in Fällen zu leisten, in denen der Verwaltungsaufwand für diesen Staat in einem eindeutigen Missverhältnis zu dem Nutzen steht, den der andere Vertragsstaat dadurch erlangt.
Einmal laut gelacht!
Mein morgendlicher Kaffee nebst überregionalen Wirtschaftsnews war selten so beschwingt wie heute. Endlich haben uns die spanischen Finanzbosse per Pressemitteilung Klarheit darüber verschafft, wer die wirkliche Schuld am derzeitigen Finanzdebakel trägt und wo ihre Lösung liegt.
Es sind natürlich nicht die Banken selbst die ungezügelt über Jahre hinweg Finanzierungen an Personen gewährten, die auch zu Boomzeiten nie im Stande waren, diese je zu bedienen. Es waren nicht die Manager der Filialen, die um die jährliche Kommissionen und Bilanz Willen, auch dem letzten Teilzeitkellner Tür und Tor zur schönen reichen Welt auf Pump eröffneten. Es waren nicht die Gutachter, die die „Marktwerte“ der Immobilien in ihren Vergleichswertgutachten Jahr für Jahr um 10% bis 15% nach oben schraubten. Es waren nicht die Politiker die aus wahltaktischem Kalkül über ihre lokalen Sparkassen Geld für Prestigeprojekte und an Freunde verliehen und in den Markt mit Euros überschwemmten. Es war ebenso nicht die Schuld der Zentrale in Madrid die um niedrige Arbeitslosenzahlen Willen, den Kräften des Marktes ungezügelten Lauf lies, und so sehenden Auges und wissend, die größte Krise Spaniens seit Beginn der Demokratie zuließ. Es war nicht Schuld der spanischen Zentralbank die für Jahre die Durchsetzung der strengen Basel III Auflagen vernachlässigt hat. Es war nicht die der Gemeinden, die immer neue Baugebiete auswiesen und die spanische Küste in die größte Baustelle (und Mondlandschaft) Europas verwandelten. Und es waren zu guter Letzt auch nicht die der Spanier selbst, die am großen Reibach mitverdienen wollten und denen die 60qm Eigentumswohnung mit Blick auf den Hinterhof es wert war, all ihre Ersparnisse und finanzielle Freiheit auf Jahrzehnte zu opferten.
Alle Probleme die das Land im Süden stemmen muss, wären nach heutiger Ansicht der spanischen Finanzjongleure auf einen Schlag lösbar wenn, ja wenn nur, der freie Markt den sie ein Jahrzehnt lang propagierten und mittels dem sie Milliarden in ihre Taschen schaufelten, nun auch funktionieren würde. Doch die jetzt herbeigerufenen Helfer scheuen die frisch geschnürten Finanzpakete wie wir Deutschen saures Bier.
Heute Morgen dann kam der Befreiungsschlag. Uns dürstenden und fragenden Lesern wurde endlich klar gemacht wer die wahren Schuldigen des spanischen Debakels sind. Es sind genau diese Investoren selbst, die ohne rot zu werden, förmlich schamlos und ohne Gewissen, Sicherheiten für die Übernahme der bereits jetzt konkursreifen zarten Blüten der neuen spanischen Banklandschaft verlangen, und es zudem noch wagen, an Profit zu denken. Diese verabscheuungswürdigen Kapitalisten wird der wahre Zorn der Spanier treffen. Ein neues (dem Sozialismus abgerungenen) Staatsvehikel muss jetzt her. Denn wir wissen nun, dass das Land im Süden seine vermeintlichen Immobilien Nuggets nicht verschleudern wird. Denn diese Kapitalisten wollen nur eins: „Sich hemmungslos an uns bereichern!!!“
Ich habe selten schon beim Kaffee so laut gelacht.
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Artikel in: http://www.elconfidencial.com/en-exclusiva/2011/bancos-malos-cajas-inversion-20110503-78054.html
11 Neuerungen – Steuererklärung 2011 – Teil 1
Ab dem 03. Mai 2011 können Sie die Steuererklärung für Einkommen des Jahres 2010 abgeben. Hierbei sollten Sie elf neu eingeführte Neuerungen beachten.
Teil 1. – Versteuerung von Kapitalerträgen
Ab dem 01.01.2010 werden Kapitalerträge für in Spanien ansässige Personen nicht mehr mit pauschal 18% versteuert. Nunmehr sind für Zinsen, Dividenden und Vermögenszuwächse aus der Übertragung von Vermögenswerten für die ersten 6.000 EUR 19% Steuern fällig. Beträge über 6.000 EUR werden pauschal mit 21% versteuert. Entstehenden Kosten sind abzugsfähig.