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Steuern, Steuern, Steuern…
Liebe Leser, ich muss gestehen, auch wenn ich gerne für Sie schreibe, fühle auch ich mich von der Flut der Steueränderungen und Neuerungen der letzten Monate in Spanien verunsichert. Es ist mehr als schwer in dieser rauen See einem Investoren das Gefühl von langfristiger Planungssicherheit zu geben. Dies vor allem bei dem derzeit anhaltenden Rhythmus von Gesetzesvorlagen und -änderungen zu Ungunsten des spanischen Steuerzahlers. Kaum haben die Balearen und andere autonomen Gebiete die Steuern bei Immobilienkäufen und anderen Verbrauchsgütern erheblich erhöht, kommt die Zentralregierung wieder daher, um nunmehr den pleite gegangenen Städten und Gemeinden mit erhöhten Steuern unter die Arme zu greifen.
Wie ich bereits berichtetet habe, wurden Anfang des Jahres die Steuersätze der jährlich zu entrichteten Grundsteuern für das Jahr 2012 und 2013 um bis zu 10% erhöht. Eine unpopuläre, aber wegen der Befristung, ertragbare Lösung. Was nun jedoch auf der politischen Agenda steht, sprengt alles was der Normalbürger als gerecht ansehen wird.
Hauseigentümer in Spanien wissen, dass in den letzten Jahren das Kataster, also der verlängerte Arm des Finanzamtes, die Katasterwerte in einigen Gemeinden erheblich angehoben hat. Ich habe bereits mehrfach die Betroffenen aufgefordert bei entsprechenden Zustellungen Widerspruch zu erheben. Nur so kann eine nochmalige Nachprüfungen der Werte erfolgen. Der neue und gegebenenfalls erhöhte Katasterwert könnte also wieder gesenkt werden. Leider unterschätzen jedoch viele Betroffene die Bedeutung des Katasterwertes. Dies zumeist aus dem Unwissen heraus, dass der Katasterwert verschiedenen zu zahlenden Steuern unmittelbar oder mittelbar zu Grunde liegt. Ein Widerspruch erfolgte daher zumeist nicht.
So wird der Katasterwert unmittelbar bei den Grundsteuern, der Plusvalia, der Einkommensteuer der Nichtresidente, der Sondersteuer bei nicht residenten Gesellschaften mit Immobilieneigentum in Spanien, oder mittelbar auch bei der Schätzung von Immobilienwerten im Falles des Verkaufes, Kaufes und Erbschaft herangezogen.
Um die Folgen der Kasterwertanpassung für die Betroffenen erträglich zu halten, wurde den Gemeinden in der Vergangenheit per Gesetz verordnet, in den nach der Neubewertung folgenden Jahren, die Katasterwerte schrittweise anzupassen. Bei Berechnung der oben genannten Steuern kam es so zu erheblichen Nachlässen. Eine vernünftige Lösung, da die neuen Katasterwerte mitunter das -zigfache der alten Werte erreichten.
Nunmehr plant jedoch die Regierung den pleite gegangenen Gemeinden im Elektroschock – Verfahren wieder Leben einzuhauchen. So ist geplant, dass die Gemeinden zukünftig frei entscheiden können, ob die Katasterwerte schrittweise angepasst oder die neuen Werte sofort zu 100% Berechnungsgrundlage der Steuern werden. Der Zwang die Werte langsam anzuheben oder Bonifikationen zu gewähren entfällt somit. Eine Übergangszeit wird es damit sicher nur noch in den solventen Gemeinden geben. Die Grundsteuer, IBI, Sonder- und Einkommensteuer für Nichtresidente kann sich so sehr schnell von einem auf das andere Jahr verdoppeln oder verdreifachen. Bei der Plusvaia können so aus mehreren tausend Euro schnell mehrere zehntausend Euro werden.
Die genannten Maßnahmen müssen noch beschlossen und umgesetzt werden und würden dann voraussichtlich ab 2013 greifen. Übrigens hat das spanische Finanzamt bereits zu Beginn des Jahres 2012 angekündigt weitere 4,5 Millionen(!) Immobilien neu einwerten zu wollen…
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de
Steuererhöhung auf den Balearen ab dem 01. Mai 2012
Liebe Leser, wie ich bereits berichtet habe, beschloss die Balearenregierung am 09. März 2012 eine Steuererhöhung die auch Nicht – Residente betrifft. Die neuen Steuersätze sollten ab dem 01. April 2012 greifen. Die gute Nachricht vorab: Das entsprechende Gesetz „Über Steuermaßnahmen zur Defizitverringerung“ wurde erst zum 31.03.2012 veröffentlicht und tritt, was die neuen Steuersätze betrifft, erst ab dem 01. Mai 2012 in Kraft.
Nun zu den schlechten Nachrichten: Leider wurden bei der Umsetzung der Beschlüsse, diese zum Teil erheblich verschärft, sodass meine anfänglichen Mitteilungen korrigiert werden müssen.
Spritpreise – neue Abgabe von 4,8 Cent / Liter: Kraftstoffe werden ab dem 01. Mai 2012 mit einer Sondersteuer belegt. Die Steuer beträgt 48 EUR pro 1.000 Liter Kraftstoff. Betroffen sind Diesel und Benzin. Heizöl wird mit 2 EUR pro 1.000 Liter belastet. Gewerblicher Transport erhält eine Steuerrückerstattung auf Dieselkraftstoffe.
Zulassungssteuer für Neuzulassungen von großvolumigen KfZ von 14,75% auf 16% erhöht: Ab dem 01. Mai 2012 steigt die Zulassungssteuer für Kraftfahrzeuge in der Schadstoffklasse 4 (CO2 Ausstoß von über 200g/km). Die einmalig zu zahlende Zulassungssteuer wird von 14,75% auf 16% angehoben (Quads und Jetskis sind ebenso betroffen).
NEU: Steuer bei Übertragung von gebrauchten Kfz über 15 PS wird verdoppelt: Ab dem 01. Mai 2012 steigt die Stempelsteuer für die Übertragung von KfZ über 15 PS zwischen Privatpersonen von ursprünglich 4% auf 8% des Zeitwertes des KfZ. Zeitwerttabellen werden durch das spanische Finanzamt regelmäßig veröffentlicht.
Grunderwersbssteuer erhöhte sich stufenweise auf bis zu 10%: Auch bei Immobilieninvestitionen, einem der Motoren der Balearenwirtschaft, gibt es neue Steuersätze. Ursprünglich bin ich davon ausgegangen, dass es hier zu einem progressiven Anstieg kommt. Leider ist diese Art der Steuergerechtigkeit dem Parlament, wie es jetzt klar wird, fremd. Beschlossen wurde ein stufenweiser Anstieg der Grunderwerbssteuer. Die neuen Steuersätze berechnen sich bald wie folgt:
Immobilien mit einem Übertragungswert von (Diese Steuersätze wurden nachträglich teilweise geändert/gesenkt. Bitte beachten Sie den Beitrag vom 01.05.2012!)
|
Wert ab: |
Steuergrundbetrag: |
Restwert bis: |
Steuersatz über Restwert: |
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0,00 € |
0,00 € |
300.000,00 € |
7,00% |
|
300.000,01 € |
21.000,00 € |
500.000,00 € |
8,00% |
|
500.000,01 € |
40.000,00 € |
700.000,00 € |
9,00% |
|
700.000,01 € |
63.000,00 € |
Darüber hinaus |
10,00% |
Auch dem Modell eines Teilverkaufes oder der Übertragung der Immobilie an mehrere Personen zur Steuerersparnis wurde ein Riegel vorgeschoben. Im Fall von Teilverkäufen ist zur Berechnung des anzuwendenden Grunderwerbssteuersatzes zunächst der Gesamtwert der Immobilie zu ermitteln. Der sich auf diesen Gesamtwert anzuwendende Mittelwert des Steuersatzes nach obiger Tabelle wird nachfolgend auf den übertragenen Anteil berechnet.
Zur Veranschaulichung soll nachfolgendes Beispiel dienen:
– Gesamtwert der Immobilie: 800.000,00 EUR
– Gesamtzahl der Erwerber: Vier Personen
– Wert des Anteils jedes einzelnen Erwerbers: 200.000,00 EUR
– Grunderwerbssteuer für den Gesamtwert der Immobilie: 73.000,00 EUR
– Mittelwert des Steuersatzes: ([73.000,00 EUR x 100%] / 800.000,00 EUR) = 9,125%
Jeder Erwerber zahlt somit 200.000,00 EUR x 9,12% = 18.240,00 EUR Grunderwerbssteuer (anstatt von 7% auf 200.000,00 EUR = 14.000,00 EUR). Minimale Steuervorteile ergeben sich daher nur auf Grund von gesetzlich ebenso geregelten Abrundungen in der Berechnung.
NEU: Grunderwerbssteuer für Garagen: Die Besteuerung von gesondert übertragenen Garagen und Abstellplätzen steigt ab 30.000,01 EUR Wert von 7% auf 8%. Die obige Mittelwertsberechnung findet Anwendung.
NEU: Absenkung der Kosten bei Hypothekenlöschungen: Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass nunmehr die Vorlage der Hypothekenlöschungsurkunde beim Finanzamt entfällt, soweit diese Urkunde im Register eingetragen wird. Hierdurch entfallen die entsprechenden Gestoriakosten. Die Honorare der Notare sind bereits erheblich gesenkt worden. Eine einfache Hypothekenlöschung über einem Grundstück sollte nunmehr nicht mehr als 150,00 EUR kosten. Eine längst überfällige Regelung.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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