Archiv
Cort modifiziert die Verordnung zur Zone niedriger Emissionen (ZBE) in Palma
Das Ajuntament de Palma hat die kommunale Verordnung zur Zona de Bajas Emisiones (ZBE) angepasst. Damit können nun auch Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung (Matrícula extranjera) in die Umweltzone im Zentrum von Palma einfahren – vorausgesetzt, sie erfüllen die geltenden Umweltstandards. Die Neuerung ermöglicht eine temporäre Einschreibung im städtischen Register mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen.
Die Anpassung der Ordenanza geht auf eine Klarstellung der spanischen Dirección General de Tráfico (DGT) zurück. Diese hatte die Äquivalenz von Umweltplaketten (Distintivos ambientales) zwischen verschiedenen europäischen Ländern präzisiert – konkret für Spanien, Deutschland, Österreich, Frankreich und Dänemark. In der ursprünglichen Ausarbeitung der technischen Projekte und der bestehenden Verordnung galt eine andere Auslegung, weshalb das Rathaus (Cort) die kommunale Regelung nun entsprechend angepasst hat. Bisher konnten Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung oft nicht problemlos in die ZBE einfahren, da sie kein spanisches Umweltetikett besitzen und das System der DGT nicht automatisch anwendbar war. Die DGT betont jedoch ausdrücklich, dass Äquivalenzen keine automatische Freizügigkeit in allen Städten gewähren. Eine spezifische Genehmigung pro Kommune ist weiterhin erforderlich.
So funktioniert die temporäre Zulassung:
Gültigkeitsdauer: Die erteilte Genehmigung gilt 30 Tage ab dem beantragten Einreisedatum.
Vorlaufzeit: Der Antrag muss mindestens 5 Tage im Voraus gestellt werden.
Verfahren: Die Einschreibung erfolgt über ein Online-Formular auf der Website mobipalma.mobi. Dort muss der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen hochladen.
Benötigte Dokumente:
Reisepass oder NIE (Número de Identidad de Extranjero)
Führerschein
Fahrzeugschein (Ficha técnica del vehículo)
Nachweis der Eigentümerschaft
Nachweis der Einreise auf die Insel (z. B. Fähr- oder Flugticket)
Bei Leasing- oder Mietfahrzeugen (Renting/Leasing): Kopie des Vertrags auf den Namen des Antragstellers
Ohne diese vorherige Genehmigung ist die Einfahrt in die ZBE nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder, wobei das Sanktionsregime seit dem 1. Juli schrittweise umgesetzt wird.
Wer profitiert bereits länger?
Einwohner, die in der ZBE gemeldet (empadronados) sind, sowie Eigentümer oder Mieter von Geschäften, Garagen oder Immobilien in der Zone können weiterhin eine Genehmigung für bis zu sechs Monate beantragen – sofern das Fahrzeug die Umweltkriterien erfüllt.
Neu ist die temporäre Option speziell für nicht angemeldete Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, die die EURO-Normen je nach beantragtem Zeitraum einhalten.
Zusätzlich wurde der Anwendungsbereich von Begleit- oder Abholgenehmigungen erweitert: Diese gelten nun für alle Minderjährigen (bisher nur bis 12 Jahre).
Stufenweises Sanktionsregime der ZBE in Palma
Das Umweltzonen-Regime gilt seit Juli 2025 schrittweise und wird bis 2030 verschärft:
Bis 31. Dezember 2026: Zutritt für Fahrzeuge mit den Etiketten B, C, ECO und 0 sowie alle Motorräder.
Ab 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029: Nur noch Etiketten C, ECO und 0.
Ab 1. Januar 2030: Nur noch ECO und 0 sowie Fahrzeuge mit gültiger Sondergenehmigung.
Wichtiger Hinweis: Touristen und Besitzer von Ferienimmobilien mit ausländischem Kennzeichen sollten die offizielle Website des Ajuntament de Palma (mobipalma.mobi) konsultieren und die Genehmigung rechtzeitig beantragen. Die DGT empfiehlt ausdrücklich, die jeweiligen kommunalen Vorgaben zu prüfen, da diese von Stadt zu Stadt variieren können.
Erneuter Versuch des Verkaufes von Plätzen für touristische Vermietungen auf Mallorca
Ab Montag, 23. März 2026, 9:00 Uhr ändert sich auf Mallorca die Vergabe von Plätzen für Ferienvermietungen grundlegend. Der Consell de Mallorca über den Consorcio Bolsa de Alojamientos Turísticos (CBAT) startet eine neue temporäre Ausschreibung. 1.069 touristische Plätze („plazas turísticas“) werden nicht mehr nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, sondern per öffentlichem Losverfahren (sorteo público). Das Verfahren läuft ausschließlich digital.
Warum eine Verlosung? Mallorca kämpft seit Jahren mit einem strengen Deckel auf der Gesamtzahl touristischer Übernachtungsplätze (aktuell rund 160.000 inselweit). Neue Plätze dürfen nicht geschaffen werden – die aktuell 1.069 verfügbaren Plätze stammen ausschließlich aus früheren (mehr oder minder freiwilligen) Abmeldungen („bajas“) und rotieren nun in der Börse. Das alte System führte regelmäßig zu digitalen Warteschlangen, Server-Abstürzen und Vorwürfen der Ungleichheit. Deshalb wurde beschlossen jede gültige Bewerbung erhält eine Ordnungsnummer, anschließend entscheidet ein öffentliches Losverfahren vor einem Fedatario (notariellen Zeugen). Die Verlosung wird live über die Kanäle des Consell übertragen was maximale Transparenz garantieren soll. Die spanische Milliarden Lotterie: El Gordo, lässt grüßen. Es bleibt abzuwarten ob die Namen der Gewinner oder deren Losnummern dann im Livestream auch gesungen werden…
Wer kann mitmachen und wie funktioniert es genau?
- Bewerber: Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Nießbraucher einer geeigneten Immobilie sind.
- Zulässige Objekttypen:
- ETV (unifamiliares Einfamilienhaus, isoliert)
- ETVPL (nur Reihen- oder Doppelhäuser in Eigentumswohnanlagen)
- ETV60 (Hauptwohnsitz, maximal 2 Monate pro Jahr vermietbar)
- Bewerbung: Nur online über die Sede Electrónica des CBAT. Eine Bewerbung pro Person und Immobilie (bei Mehrfachanträgen zählt nur der letzte).
- Nach Zuteilung: Innerhalb von 3 Monaten muss die Declaración Responsable de Inicio de Actividad Turística (DRIAT) beim Consell eingereicht werden. Geschieht das nicht, fallen die Plätze automatisch zurück in die Bolsa.
- Zudem gilt eine 5-jährige Sperrfrist gegen Weiterverkauf oder Übertragung (Anti-Spekulations-Klausel).
Es gibt keine Bewerbungsgebühr (Tasa: No). Die Teilnahme am Losverfahren setzt nicht die vorherige Zahlung einer Abgabe voraus. Dies hat natürlich den Vorteil das bei einem erneuten -absehbaren- Fehlschlag das gesammelte Geld nicht gleich wieder aufwändig zurückgegeben werden muss. Allerdings muss der Erwerber, wenn alles so läuft wie gewünscht, pro zugewiesenem Platz den Preis zahlen – laut aktuellen Angaben 3.500 Euro pro Platz bei Einfamilienhäusern (für Reihen-/Doppelhäuser und ETV60 weniger).
Was bedeutet das für Eigentümer und den Markt? Die Maßnahme ist Teil des Decreto Ley 4/2025 und soll illegale Vermietungen eindämmen, den Wohnungsmarkt entlasten und gleichzeitig seriösen Eigentümern eine faire Chance geben. Bestehende Lizenzen bleiben unberührt, aber Neuzugänge sind nur noch über diese Bolsa möglich.
Tipp für Interessierte: Bereiten Sie bereits jetzt alle Unterlagen vor (Eigentumsnachweis, Bescheinigung der Gemeinde, ggf. Gemeinschaftsbeschluss bei Eigentumswohnungen).
Fazit: Es soll ein Meilenstein für mehr Gerechtigkeit sein! Zum ersten Mal seit Jahren haben alle Bewerber die gleiche Chance – unabhängig von Internet-Geschwindigkeit oder Berater-Netzwerken. Die Verlosung ab morgen ist nicht nur ein technisches Update (oder eher ein Downgrade), sondern ein klares Signal: Mallorca will den touristischen Wohnungsmarkt kontrolliert, transparent und nachhaltig gestalten. Wer eine Immobilie besitzt und über eine touristische Vermietung nachdenkt, sollte die Chance nutzen jetzt Geschichte zu schreiben (oder eben dabei gewesen zu sein, wenn ein weiterer Versuch mit Schwung an die Wand fährt).
Wenn alles gut geht sollen die nächsten Ausschreibungen voraussichtlich monatlich folgen! Wieviele Eigentümer dann jeden Monat Plätze „freiwillig“ aufgeben bleibt natürlich abzuwarten.