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Steuerbefreiung bei spanischen Kapitalgesellschaften
Seit Beginn des Jahres 2011 wird zur Förderung der spanischen Wirtschaft die 1%ige Stempelsteuer für die Gründung von Kapitalgesellschaften nicht mehr erhoben. Ebenso ist die Kapitalerhöhungen bei bestehenden Gesellschaften, sowie die Einbringung von Werten durch die Gesellschafter die kein Kapital darstellen von dieser Steuer befreit.
Hiermit bieten sich jetzt steuerlich interessante Möglichkeit bestehende Gesellschaften um zu bauen. So können bestehende Gesellschafterdarlehen in Kapital umgewandelt werden. Hiermit entfällt die Besteuerung von Zinserträgen in den Heimatstaaten der Gesellschafter. Die zumeist bestehende Unterkapitalisierung von Gesellschaften mit 3.006 EUR (jetzt nur noch 3.000 EUR) kann beseitigt werden.
Bei Bedarf und zur vorausschauenden Steuerplanung können nun Immobilien steuerfrei in Kapitalgesellschaften eingebracht und verwaltet werden. Auch nach Inkrafttreten des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland können so Anteile an spanischen Kapitalgesellschaften und damit der Immobilienbesitz steuerfrei übertragen werden.