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11 Neuerungen – Steuererklärung 2011 – Teil 2
Seit dem 03. Mai 2011 könne Sie Ihre Steuererklärung für 2010 abgeben. Seit dem 01.01.2010 gelten nachfolgende Einbehalte für in Spanien residente Gehaltsempfänger:

Haben Sie Einnahmen aus Miete und Verpachtung von Wohneigentum sind 60% der netto Einnahmen hieraus steuerfrei. Eine 100% Steuerfreiheit auf Einnahmen wird gewährt bei Mietverträgen zu Gunsten von Personen zwischen 18 und 30 Jahren.
Bei Verträgen die vor dem 01.01.2011 abgeschlossen wurden gilt die alte Altersgrenze von 18 bis 35 Jahren fort.
Kategorien:Steuern auf den Balearen
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