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Rechnungsstellung In Spanien
Mitunter werde ich gefragt wie Rechnungen in Spanien formal richtig gestellt werden. Verwirrung schafft oft die Frage nach den „Retenciones“, die vom Rechnungsempfänger einbehalten werden soll.
Grundsätzlich baut sich eine Rechnung die eine natürliche Personen (keine Gesellschaft, z.B. S.L. & S.A.!) ausstellt, wie folgt auf:
1. Preis der erbrachten Leistung
2. + IVA ( = MwSt) auf den Preis der Leistung
3. – 15% Retencion auf den Preis der Leistung
Beispiel:
Preis der Leistung: 100,00 EUR
18% IVA: 18,00 EUR
15% IRPF: -15,00 EUR
zahlbare Summe: 103,00 EUR
Sollte die Tätigkeit in Spanien erst begonnen worden sein, kann für die ersten zwei Jahre anstatt der 15% Retencion ein verminderter Satz von 7% geltend gemacht werden. Dies ist aber nur dann sinnvoll und ratsam, wenn die Geschäftsgründung entsprechend hohe und laufende Ausgaben mit sich bringt.
Die Retenciones fallen nur dann an, wenn die Rechnung von einem Gewerbetreibenden/Freiberufler an einen Gewerbetreibenden/Freiberufler/Gesellschaft, der/die in Spanien eine Aktivität ausübt, gestellt wird.
Die 15% Retenciones werden jedes Quartal an das Finanzamt vom Rechnungsempfänger abgeführt. Sollten Sie eine Rechnung erhalten, unterliegen Sie ebenso der Verpflichtung der Zahlung an das Finanzamt. Diese gesetzliche Pflicht kann nicht auf den Rechnungssteller „rück-übertragen“ werden. Sie besteht also und vor allem auch dann, wenn der Rechnungssteller die Retencion nicht nennt oder diese auf der ausgestellten Rechnung einfach vergessen wird.
Bitte finden Sie eine einfache Musterrechnung zum freien Download hier: Musterrechnung – Spanien
Lassen Sie sich beraten, sollten Sie zu diesem wichtigen Thema Fragen oder Zweifel haben.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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