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Achtung Bankgebühren – bei Kontoeröffnung verhandeln
Gebühren für normale Transaktionen gehören bei spanischen Banken im europäischen Vergleich mit zu den Teuersten. Wurden die Gebühren bei der Kontoeröffnung nicht beachtet, kommt das böse Erwachen zumeist bei den ersten Überweisungen. Die Bankinstitute berechnen bei Inlands- und Auslandsüberweisungen einen Prozentsatz der zu bearbeitenden Summe. Dies kann je nach Betrag wenige Cent aber auch mehrere tausend Euro betragen. Ein Deckelung der Gebühren oder ein Höchstbetrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Banken haben nunmehr auch begonnen für neue Konten eine Geldempfangsgebühr zu erheben. Mag diese bei Überweisungen in Devisen noch in einem gewissen Rahmen verständlich erscheinen, so sind sie jedoch für Eurotransfers meiner Meinung nach ungerechtfertigt. Trotz Warnungen und Protesten von Verbraucherschutzorganisationen halten viele Geldinstitute an dieser Einnahmequelle fest. Eine gesetzliches Verbot besteht indes nicht. In einigen Fällen habe ich bereits Gebühren in der Größenordnung von 0,5% des erhaltenen Betrages beobachten können. Im Falle eines Immobilienkaufes kann dies erhebliche -und unnötige- Kosten verursachen.
Es ist daher wichtig, bereits bei der Kontoeröffnung die später zu zahlenden Gebühren mit der Bank zu verhandeln. Ist diese erst einmal angefallen, sind die Geldinstitute zumeist nicht gewillt diese zurück zu erstatten.
Mindesthaftungskapital spanischer GmbHs gesenkt
Im Zuge der Reform des spanischen GmbH Rechts wurde das Mindesthaftungskapital gesenkt. Bis zum Jahr 2010 waren bei der Gründung mindestens 3.006,00 EUR einzuzahlen. Dieser Betrag entsprach 500.000,00 Peseten. Für Gesellschaften die wegen der Umrechnung von Peseten auf Euro ein geringeres Mindesthaftungskapital aufwiesen musste eine umständliche und zumeist nur wenige Cent betragende Kapitalerhöhung vorgenommen werden.
Nunmehr wurde der Pesetenbetrag als Grundlage der Haftungssumme endlich aufgegeben.
Bei der Gründung einer spanischen Sociedad Limitada (S.L.) sind jetzt nur noch 3.000,00 EUR Kapital bereitzustellen.
Kann dieser durch Einzahlung in ein Bankkonto nicht gestellt werden oder entspricht es nicht dem Interesse der Gesellschafter, kann nach wie vor die Gründung auch ohne Einzahlung und Bankkonto erfolgen. In diesem Fall haften die Gesellschafter für den Wert der eingebrachten Güter.
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Steuerbefreiung bei spanischen Kapitalgesellschaften
Seit Beginn des Jahres 2011 wird zur Förderung der spanischen Wirtschaft die 1%ige Stempelsteuer für die Gründung von Kapitalgesellschaften nicht mehr erhoben. Ebenso ist die Kapitalerhöhungen bei bestehenden Gesellschaften, sowie die Einbringung von Werten durch die Gesellschafter die kein Kapital darstellen von dieser Steuer befreit.
Hiermit bieten sich jetzt steuerlich interessante Möglichkeit bestehende Gesellschaften um zu bauen. So können bestehende Gesellschafterdarlehen in Kapital umgewandelt werden. Hiermit entfällt die Besteuerung von Zinserträgen in den Heimatstaaten der Gesellschafter. Die zumeist bestehende Unterkapitalisierung von Gesellschaften mit 3.006 EUR (jetzt nur noch 3.000 EUR) kann beseitigt werden.
Bei Bedarf und zur vorausschauenden Steuerplanung können nun Immobilien steuerfrei in Kapitalgesellschaften eingebracht und verwaltet werden. Auch nach Inkrafttreten des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland können so Anteile an spanischen Kapitalgesellschaften und damit der Immobilienbesitz steuerfrei übertragen werden.
Mieten in Spanien
Der Immobilienkrise sei Dank: Mietwohnungen sind mittlerweile im Überfluss vorhanden. Kaufen sollten Sie erst wenn Sie den Markt kennen und das nötige Kleingeld haben.
Mietangebote finden Sie in lokalen Zeitungen (Samstag/Sonntag), bei Maklern oder im Internet. Fokussieren Sie sich auf rein spanische Angebote, sollten Sie Ihre Erwartungen was die Qualität der Wohnungen betrifft zurücksetzen. Heizung, Doppelglas , sanierte Zimmer und Bäder werden Sie erst nach langer Suche finden. Viele Wohnungen werden samt Einrichtung vermietet wobei diese dann zumeist aus den zwanziger Jahren ist.
Praktischer Tipp: Sollten Sie an Allergien leiden (Schimmelpilz, Milben, Hausstaub, Pollen) bereiten Sie sich bei ersten Besichtigungsterminen auf einen Ausbruch unbekannten Ausmaßes vor! Möchten Sie vermeiden sie diese im Laufe der Mietzeit zu bekommen, sollten Sie Ihre neue Wohnung sorgfältig aussuchen. Auch wenn Neubauten etwas teurer sind so lohnt sich die Investition Ihrer Gesundheit wegen. Ist Ihre Mietwohnung im letzten Stock empfiehlt es sich auch einen Blick aufs oder unters Dach zu werfen. Sie wären nicht der Erste der im Sommer anmietet und im Herbst/Winter bei Regen feststellen muss, dass ein riesiges Loch im Ziegelwerk klafft und dem Wasser freien Lauf auf Ihr teures Mobiliar gibt. Frisch gestrichene Wände sollten Sie aufmerksam machen. Eventuell gibt es hier ein Feuchtigkeitsproblem welches schnell überpinselt wurde. Schauen Sie auch wo die Nachbarn Ihr Klimaanlagen installiert haben. Deren Brummen im Sommer wird Ihnen den Schlaf rauben. Stammt die Elektroanlage aus den sechziger Jahren können Sie sicher sein, dass die zur gleichen Zeit eingeschaltete Waschmaschine und das Bügeleisen die Sicherungen springen lassen werden. Bedenken Sie auch, dass es im Winter kalt, feucht und windig sein wird. Dieser Zustand sollte dann nicht auch in der Wohnung herrschen.
Vertrauen Sie nicht auf Versprechungen auf Um- und Ausbauten oder Verbesserungen der Wohnung / der Einrichtung vor der Unterschrift unter den Mietvertrag. Verspricht der Vermieter viel und hält er danach wenig führt die „deutsche Mietminderung“ in Spanien zur erfolgreichen Räumungsklage im Schnellverfahren. Gleiches gilt bei auftretenden Mängel der Mietwohnung (Feuchtigkeit, Ausfall der Heizung, Schimmel usw). Hier am besten einen Fachmann fragen!
ACHTUNG: Mieten Sie nie die Wohnung von Deutschland aus ohne sie vorher gesehen zu haben und zahlen Sie nie die Miete oder die Kaution vorab. Wird auf Eile gedrungen ist sicher etwas faul!
Mietverträge können über wenigen Wochen oder Monate abgeschlossen werden. Werden Wohnungen zur Errichtung des Hauptwohnsitzes gemietet hat der Vermieter keine Möglichkeit der Kündigung des Vertrages vor Ablauf von fünf Jahren (ausser er macht Eigenbedarf geltend und kündigte dies bereits im Mietvertrag an). Der Vertrag verlängert sich stets um ein Jahr bis zum Erreichen der Höchstgrenze, soweit der Miete pünktlich gezahlt wird. Während der Mietzeit aktualisiert sich die Miete um die amtlich festgestellte Preissteigerungsrate.
In die Mietverträge sollten alle Absprachen eingearbeitet werden um spätere „Missverständnisse“ auszuschließen. Die Miete wird im Voraus für den laufenden Monat gezahlt. Daneben sollten Sie noch eine Monatsmiete Kaution einrechnen. Haben Sie über einen Makler gemietet komm zumeist noch eine Monatsmiete Kommission hinzu. Je nach Mietvertrag sind Wasser-, Strom- und Gas, etc. extra zu zahlen. Bestehen Sie darauf die Verträge auf sich um zu melden oder per Bankeinzug zu zahlen. Das schützt vor bösen Überraschungen.
Mieten Sie mit Mobiliar empfiehlt sich die Erstellung eines Inventars nebst Fotos. Am Ende des Mietvertrages besteht keine generelle Pflicht die Wohnung gemahlert & „besenrein“ zu übergeben. Sie werden sie beim Einzug auch nicht so präsentiert bekommen. Um zu verhindern, dass der Vermieter Liquiditätsschwierigkeiten bei der Rückzahlung der Kaution bekommt, empfiehlt es sich, mit ihm vorher das „Abwohnen“ der Kaution zu besprechen.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.com
Erste Schritte in Spanien
Niederlassen, Immobilienkauf oder einfach nur einmal ein paar Jahre ausspannen. Alles ist in Spanien möglich. Wichtig ist, dass Sie von Anfang an die richtigen Vorbereitungen treffen.
Machen Sie einen Spanischkurs und vergessen Sie die Hoffnung irgendwie mit Ihrer Muttersprache durchkommen zu können. Früher oder später werden Sie nicht mehr ohne Spanisch auskommen ohne ständig auf Hilfe anderer angewiesen zu sein. Das kann neben Nerven auch viel Geld kosten. Ob Sie daneben auch noch den lokalen Dialekt / Sprache erlernen bleibt Ihnen überlassen. Vergessen Sie nicht, dass diese autonomen Sprachen nichts wert sind sollten Sie auf das Festland umziehen. Sie werden staunen wie sehr sich das „Mallorquin“ vom „Valenciano“ oder „Catalan“ unterscheidet. Mal abgesehen davon, dass Ihr Sprachkurs oder Abschluss aus Mallorca in Barcelona nicht anerkannt wird (und umgekehrt!) …
Beantragen Sie eine NIE (spanische ID für Ausländer) oder die „Residencia“. Letztere nur wenn Sie sicher sein sollten, dass Sie nicht nur Urlaub auf Mallorca machen möchten. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt. Sind Sie nicht sicher beschaffen Sie sich zunächst nur die NIE. Danach melden Sie sich beim Finanzamt als Residenter oder Nicht-residenter an. Wenn Sie nicht sicher sind fragen Sie am besten nochmals einen Fachmann.
Öffnen Sie danach ein Bankkonto, beschaffen Sie sich eine spanische Mobilnummer um erreichbar zu sein. Beides bekommen Sie als EU Bürger bereits mit Ihrem Pass oder Ausweis. Leider ist die Bürokratie auch hier eingezogen. Richten Sie sich darauf ein bei der Bank extensive Fragebögen zur Ihrer Person, Einkommen und Zweck des Kontos auszufüllen. Der Mobilfunkverkäufer möchte mindestens eine Kopie des Ausweisdokuments nebst einer Adresse.
Dann kann es los gehen!
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
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