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Neues aus der spanischen Bankenwelt
Das es schlecht steht um Finanzierungen in Spanien ist wohl auch dem letzten Investor mittlerweile bekannt. Die Banken bangen um ihre Zukunft und spitzen auf ihrem Geld wie die Glucke auf den Eiern. Mittlerweile sind Finanzierungsangebote der Banken und Sparkassen von der Stange auch für solvente Kunden entweder zu teuer oder beantragte Darlehen werden aus welchen Gründen auch immer im letzten Moment verweigert.
Die mir vor wenigen Tagen über den Tisch geflatterten Details einer Finanzierung habe aber auch ich so noch nicht so gesehen. Hier unterbreitete die bearbeitende Sparkasse folgenden Vorschlag:
Der Finanzdienstleister finanzierte dem Käufer 35% des Kaufpreises zu einem Zinssatz von Euribor + 2,75% unter der Bedingung, dass der Verkäufer(!) sich verpflichtet 50% des Kaufpreises für drei Jahre bei der Bank in einem Depot zu hinterlegen. Man höhere und staune: Der Deal ging so durch. Der Immobilienmarkt lebt doch noch…
Sollten Sie bessere Angebote suchen wenden Sie sich bitte vorab an einen Fachmann!
Mehr Sicherheit bei Neubauten
Eigentümer von Grundstücken oder Eigenheimen auf Mallorca
Baue auf und reiße nieder, hast du Arbeit immer wieder!“ So oder so ähnlich können die Erfahrungen so mancherEigentümer von Grundstücken oder Eigenheimen auf Mallorca beschrieben werden. Der Traum vom selbst gebauten Haus auf Mallorca oder die geplanten Änderungen in der frisch erworbenen „Finca“ entwickelte sich, zumeist durch mangelhafte und nicht fachmännische Leistungen der beauftragten Baufirma zu einem kostspieligen Alptraum. Trotz schriftlicher Mängelliste und „Mahnungen“ sahen sich deutsche Bauherren immer wieder den bekannten Einwendungen der vermeintlichen Unzuständigkeit des betreffenden Handwerkers für den bestehenden Mangel oder dessen Konkurs, ausgesetzt. Letztendlich beauftrage der Eigentümer eine zweite Firma und zahlte doppelt.
Verbraucherschutz jetzt verbessert in Spanien
Dieser Missstand hat sich nunmehr geändert. In dem Bestreben die Qualität neu erstellter Bauwerke zu verbessern und den Verbraucherschutz zu stärken wurden das Gesetz 38/1999 geschaffen. Nun sind die bis dahin nur auf dem Codigo Civil basierenden Vorschriften für das Baugewerbe in einem neuen Regelungswerk konzentriert und Bauherren sind gut gerüstet, gegen mangelhafte handwerkliche Leistungen erfolgreich vorzugehen.
Das Gesetz, welches sich auf Neu- als auch auf Um- und Ausbauten erstreckt, legt grundlegende Anforderungen an bauliche Anlagen fest und unterteilt diese in die drei Kategorien Funktionalität, Sicherheit und Bewohnbarkeit. Innerhalb dieser Kategorien haften während eines Zeitraums von zehn Jahren alle an der Errichtung beteiligten Personen gemeinschaftlich für strukturelle Mängel die die Stabilität des Baues beeinträchtigen.
Spanische Promotoren, Architekten, Konstrukteure, Bauleiter haften
Dieser Personenkreis umfasst unter anderem den Promotoren, Architekten, Konstrukteur, Bauleiter ebenso wie den Werkstofflieferanten. Weiterhin haften diese Personen drei Jahre für die die Bewohnbarkeit beeinträchtigende Mängel. Der Konstrukteur haftet darüber hinaus ein Jahr für materielle Schäden infolge mangelhafter Fertigstellung.
Fristen auch bei stillschweigender Abnahme des Bauwerkes
Fristen für die Geltendmachung von Mängeln beginnen ab der Abnahme des Bauwerks. Dabei ist zu beachten, dass auch eine stillschweigende Abnahme des Bauwerkes den Beginn der Frist herbeiführt und zwar dann, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Anzeige der Fertigstellung des Bauwerkes diese Erklärung schriftlich zurückgewiesen wird.
Übertragung der Mallorca Immobilie auf den neuen Eigentümer Achtung: Haftunsgfalle
Wegen Übergang der Gewährleistung – Verkauf / Kauf nur mit erfahrenem Rechtsanwalt im Immobilienrecht
Wurden Mängel rechtzeitig geltend gemacht, so sind die Verantwortlichen entsprechend zur Nachbesserung und bei dessen Scheitern, zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Ansprüche gehen bei einer Übertragung der Immobilie auf den neuen Eigentümer über, der zusätzlich Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer aus dem Verkauf geltend machen kann.
Um den Betroffenen vor einem Konkurs des Unternehmers zu schützen, sind obligatorische Versicherung über die Laufzeit der Garantien abzuschließen, deren Existenz durch einen entsprechenden Nachweis bei Eintragung der Baumaßnahmen ins Eigentumsregister geprüft wird.
Einbehalt von 5 % der Baukosten bei Neubau Mallorca-immobilie
Ausnahmen gibt es hier nur für die von dem Konstrukteur abzuschließende Versicherung über ein Jahr, welche wahlweise durch den Einbehalt von 5 % der Baukosten abgelöst werden.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
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