Startseite > Immobilienrecht in Spanien > Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung auf Mallorca

Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung auf Mallorca

Maßnahmen gegen illegales touristisches Angebot und für nachhaltigen Tourismus

Am 11. April 2025 hat die Regierung der Balearischen Inseln das Dekret-Gesetz 4/2025 verabschiedet, das entscheidende Schritte zur Bekämpfung des illegalen touristischen Angebots, zur Begrenzung des Tourismuswachstums und zur Verbesserung der Qualität des Tourismus auf den Inseln einführt. Dieses Gesetz ist Teil der umfassenden Agenda für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Balearen, wie sie im Pakt für Nachhaltigkeit (Februar 2025) festgelegt wurde. Es adressiert dringende Herausforderungen wie die Überlastung durch Touristen, den illegalen Wohnungsverleih und die Notwendigkeit, die Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung sowie die Arbeitsbedingungen im Tourismussektor zu verbessern.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Balearischen Inseln sind eines der beliebtesten Reiseziele Europas, mit einem Tourismusanteil von über 45 % am regionalen BIP und mehr als 16 Millionen Besuchern im Jahr 2024. In den letzten acht Jahren sind laut Regierungsangaben rund 115.000 regulierte Touristenplätze hinzugekommen, begleitet von einem unkontrollierten Anstieg illegaler Angebote, insbesondere im Bereich der Ferienwohnungen.

Das Dekret-Gesetz 4/2025 zielt darauf ab, durch eine Kombination aus strenger Regulierung, Sanktionen gegen illegale Anbieter und Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Tourismus zu lösen. Es basiert auf den Ergebnissen der Mesa del Pacto Social y Político por la Sostenibilidad.

Wichtige Änderungen und Maßnahmen

Das Gesetz führt Änderungen in mehreren bestehenden Rechtsvorschriften ein, darunter die Ley 8/2012 (Tourismusgesetz), die Ley 3/2022 (Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft im Tourismus), die Ley 2/2016 (Tourismussteuer) und die Ley 13/2017 (Haushaltsgesetz). Hier sind die zentralen Punkte:

  1. Kontrolle des touristischen Angebots:
    • Verbot von touristischen Vermietungen in Mehrfamilienhäusern: Erstmals wird die touristische Nutzung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ausdrücklich untersagt, um den Wohnungsmarkt für Einheimische zu entlasten und illegale Vermietungen einzudämmen. Diese Maßnahme zielt insbesondere auf onlinePlattformen ab, die für illegale Vermietungen genutzt werden.
    • Überprüfung von Kapazitätsgrenzen: Es wird eine Überarbeitung der maximalen Kapazitäten für touristische Unterkünfte eingeleitet, einschließlich der Möglichkeit, bestehende Lizenzen vorübergehend zu suspendieren oder die Nicht-Vermarktung bestimmter Unterkünfte zu regulieren.
  2. Bekämpfung illegaler Angebote:
    • Das Gesetz verschärft die Sanktionen gegen illegale touristische Vermietungen und führt effektivere Kontrollmechanismen ein. Die Behörden können nun schneller gegen Anbieter vorgehen, die ohne entsprechende Lizenz operieren. Temporäre Schließungen von illegal genutzten Unterkünften sind als vorläufige Maßnahme vorgesehen.
    • Beamte der Generaldirektion für Tourismus erhalten erweiterte Befugnisse, um bei der Verwaltung des Fonds für nachhaltigen Tourismus und bei der Durchsetzung von Sanktionen mitzuwirken.
  3. Förderung nachhaltigen Tourismus:
    • Die Mittel aus der Tourismussteuer (Ley 2/2016) werden endlich gezielt für Projekte zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus umgeleitet. Dazu gehören der Schutz natürlicher Ressourcen, die Modernisierung ländlicher und maritimer Gebiete, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Tourismus und die Sanierung gesättigter Tourismusgebiete.
    • Es werden Anreize geschaffen, um die Qualität der touristischen Infrastruktur zu erhöhen, etwa durch die Umstellung auf umweltfreundliche Technologien und die Förderung von Kreislaufwirtschaft.
  4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen:
    • Das Gesetz legt einen Fokus auf die Verbesserung der Arbeitsbedsowie die Förderung von Arbeitsplätzen im Tourismussektor, einschließlich besserer Löhne und stabilerer Arbeitsverträge, um die Attraktivität der Branche für qualifizierte Fachkräfte zu erhöhen.
  5. Regulatorische Anpassungen:
    • Das Dekret 20/2015, das die Klassifizierung und Regulierung touristischer Unternehmen regelt, wird angepasst, um klarzustellen, dass touristische Vermietungen auf Einfamilienhäuser beschränkt sind. Dies soll rechtliche Unsicherheiten beseitigen und die Regulierung kohärenter gestalten.

Reaktionen und Ausblick

Die Verabschiedung des Dekret-Gesetzes wurde von der konservativen Regionalregierung unter der Leitung von Marga Prohens als „maßgeblicher Schritt“ gefeiert, um „dem unkontrollierten Wachstum ein Ende zu setzen“ und die Balearen nachhaltiger und lebenswerter zu gestalten. Auf X wurde das Gesetz als „entscheidender Schritt zur Begrenzung des übermäßigen Tourismuswachstums“ begrüßt.

Fazit

Das Dekret-Gesetz 4/2025 markiert einen Wendepunkt in der Tourismuspolitik der Balearischen Inseln. Ob die Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen, wird stark von der konsequenten Umsetzung und der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Tourismusbranche und Bürgern abhängen.

  1. Du hast noch keine Kommentare.
  1. No trackbacks yet.

Kommentar verfassen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..