Wegfall der Schenkungssteuer auf Mallorca
Es ist ein Paradigmenwechsel. Durch das Gesetz 6/2025 welches am 24. Juli 2025 im Boletín Oficial de les Illes Balears (BOIB) veröffentlich wurden sind bedeutende steuerliche Änderung vollzogen worden. Es ist nicht weniger als die vollständige Abschaffung der Schenkungssteuer für Schenkungen zwischen direkten Familienangehörigen auf den Balearischen Inseln, einschließlich Mallorca.
Diese Maßnahme hat weitreichende Auswirkungen auf die Vermögensübertragung und positioniert die Inseln als attraktiven Standort für steuerliche Planungen. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, Details und potenziellen Folgen dieser Reform.
Hintergrund der Reform
Die Abschaffung der Schenkungssteuer ist Teil einer umfassenderen Steuerreform, die bereits 2023 mit dem Gesetz 11/2023 vom 23. November begann. Dieses führte zu einer signifikanten Reduzierung der Steuerlast im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones). Die Balearen-Regierung unter der Leitung von Präsidentin Margarita Prohens verfolgt das Ziel, die wirtschaftlichen Belastungen für Familien zu verringern und die Region als attraktiven Standort für Vermögensübertragungen zu etablieren. Das jüngste Gesetz 6/2025 setzt diesen Kurs fort, indem es die Schenkungssteuer für direkte Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehepartner) vollständig aufhebt.
Die Entscheidung kommt in einer Zeit, in der die Balearen mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind, darunter hohe Wohnkosten und die Auswirkungen globaler wirtschaftlicher Unsicherheiten und steigende Preise. Durch die Abschaffung der Schenkungssteuer soll nicht nur die finanzielle Belastung für Familien gesenkt, sondern auch der Immobilienmarkt und die Vermögensplanung auf der Insel angekurbelt werden.
Details der neuen Regelung
Das Gesetz 6/2025 sieht vor, dass Schenkungen von Geld oder Vermögenswerten zwischen direkten Familienangehörigen (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder und Ehepartner) auf den Balearischen Inseln ab sofort von der Schenkungssteuer befreit sind. Diese Regelung gilt für sogenannte „normale Schenkungen“ (donaciones normales), wie sie etwa bei der Übertragung von Geld oder Immobilien innerhalb der Familie üblich sind. Zusätzlich wurden für andere Verwandte, wie Geschwister, Tanten, Onkel oder Neffen (Gruppe III nach spanischem Steuerrecht), erhebliche Steuererleichterungen eingeführt. Hier können Deduktionen von bis zu 60 % geltend gemacht werden, was die Steuerlast deutlich reduziert. Diese Maßnahmen machen die Balearen zur Region mit der niedrigsten Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften in Spanien, was von Experten bereits als „steuerliches Paradies“ bezeichnet wird. Ein wichtiger Aspekt der Reform ist die notarielle Dokumentation. Schenkungen müssen weiterhin in einer notariellen Urkunde festgehalten und innerhalb eines Monats steuerlich deklariert werden, auch wenn keine Steuer mehr anfällt. Dies stellt sicher, dass die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vermögensübertragungen gewährleistet bleibt.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Mallorca ist bekannt für seinen attraktiven Immobilienmarkt, der sowohl einheimische als auch internationale Käufer anzieht. Die Abschaffung der Schenkungssteuer könnte diesen Markt weiter beflügeln, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Immobilien innerhalb von Familien. Beispielsweise können Eltern ihren Kindern nun Immobilien oder Geldbeträge für den Erwerb einer Erstwohnung schenken, ohne dass Steuern anfallen. Dies ist besonders relevant, da die Balearen mit hohen Immobilienpreisen zu kämpfen haben, was den Zugang zu Wohneigentum für junge Menschen erschwert.
Gesellschaftliche und politische Reaktionen
Die Reform hat sowohl Zustimmung als auch Kritik hervorgerufen. Befürworter heben hervor, dass die Balearen durch diese Maßnahme zum „steuerlichen Paradies“ für Erbschaften und Schenkungen in Spanien werden. Die Kombination aus der Abschaffung der Schenkungssteuer und der großen Freiheit bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen wird als Anreiz für wohlhabende Familien gesehen, Vermögen auf den Inseln zu halten oder zu transferieren. Kritiker hingegen werfen der Regierung vor, durch diese Maßnahmen die Balearen in ein „Paradies für Reiche“ zu verwandeln. Sie argumentieren, dass die Steuererleichterungen vor allem wohlhabenden Familien zugutekommen und die Einnahmen des Staates schmälern, die für öffentliche Dienstleistungen wie Bildung oder Gesundheit benötigt werden.
Weitere steuerliche Erleichterungen
Neben der Schenkungssteuer wurden auch andere steuerliche Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes 6/2025 und früherer Gesetze eingeführt. Dazu gehören:
Erbschaftssteuer: Ebenfalls für direkte Familienangehörige auf 0% gesenkt, was die Vermögensübertragung nach Todesfällen erleichtert.
Abzüge für andere Verwandte: Bis zu 60 % Steuererleichterungen für Gruppe III-Verwandte.
Wohnungsförderung: Steuerliche Vergünstigungen für junge Menschen, Menschen mit Behinderungen, kinderreiche oder alleinerziehende Familien, um den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern.
Fazit
Die Abschaffung der Schenkungssteuer auf Mallorca und den übrigen Balearischen Inseln markiert einen bedeutenden Schritt in der Steuerpolitik der Region. Sie erleichtert die Vermögensübertragung innerhalb von Familien und stärkt die Attraktivität der Inseln für wohlhabende Personen und Investoren. Während die Reform den Immobilienmarkt und die Vermögensplanung ankurbeln könnte, wirft sie auch Fragen zur sozialen Gerechtigkeit und den öffentlichen Finanzen auf. Interessierte sollten sich bewusst sein, dass trotz der Steuerbefreiung eine notarielle Dokumentation und Deklaration erforderlich bleiben. Für eine individuelle Beratung empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.
Guten Morgen Herr Jahnel,gelten die neuen Gesetze auch für Nichtresidenten?
Ja, sie gilt auch für die nicht aus Mallorca ansässigen.