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Online Platzvergabe für die touristische Vermietung auf Mallorca – zunächst ein Rohrkrepierer mit Ansage
Groß waren die Erwartungen aller wie es nun mit den Plätzen zur touristischen Vermietung auf Mallorca weiter gehen wird. Am ersten Tag konnte man sich nicht anmelden, am zweiten Tag brach das System zusammen, der Server des Consell war zeitweise überlastet und viel aus. Nun ist es klar, das Verfahren zur Platzvergabe ist viel Rauch und wenig Feuer, auch weil die meisten angeforderten Unterlagen bei den Eigentümern aus Zeitgründen nicht vorliegen können. Eine Anleitung zum Selbermachen:
Erforderliche Dokumente und Informationen:
Soweit Sie es geschafft haben sich im elektronischen Register des Consell anzumelden halten Sie nachfolgende Informationen und Unterlagen parat:
- Datum des Erwerbs der Immobilie
Sie müssen das Datum angeben, an dem die Liegenschaft gekauft wurde. - Verantwortliche Erklärung
Eine verantwortliche Erklärung (in Spanien oft als „Declaración responsable“ bekannt) ist erforderlich. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen für die touristische Vermietung einhalten.- Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie das entsprechende Formular korrekt ausfüllen.
- Widerspruch gegen die Datenweitergabe zwischen Behörden
Falls Sie nicht möchten, dass Behörden Ihre Daten über eine Interoperabilitätsplattform austauschen, müssen Sie dies ausdrücklich angeben. Andernfalls können einige Dokumente automatisch von anderen Behörden abgerufen werden. - Genehmigung des Eigentümers
Wenn Sie nicht der Eigentümer der Liegenschaft sind, sondern diese lediglich betreiben oder vermarkten, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers. - Aktueller Grundbuchauszug (max. 6 Monate alt)
Ein aktueller Grundbuchauszug ist erforderlich, um die Eigentumsverhältnisse der Immobilie nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als sechs Monate sein. - Meldebescheinigung des Eigentümers
Für Hauptwohnungen, die unter bestimmten Regelungen vermietet werden (z. B. maximal 60 Tage pro Jahr, wie bei ETV60 oder ETVPL60), ist eine aktuelle Meldebescheinigung des Eigentümers erforderlich. - Bewohnbarkeitsbescheinigung oder gleichwertiges Dokument
Falls Sie der Datenweitergabe zwischen Behörden widersprochen haben, müssen Sie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung („Cédula de habitabilidad“) oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen, welches die Anzahl der zulässigen Plätze in der Liegenschaft angibt. - Aktuelles Zertifikat der Gemeinde über die Eignung der Zone
Sie benötigen ein aktuelles Dokument der Gemeinde, das bestätigt, dass sich die Liegenschaft in einer für die touristische Vermietung zugelassenen Zone befindet. - Genehmigung der Eigentümergemeinschaft (falls erforderlich)
In manchen Fällen müssen Sie nachweisen, dass die Eigentümergemeinschaft der touristischen Vermietung zugestimmt hat. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Gemeinschaftsordnung der Wohnanlage in der sich die Liegenschaft befindet (Wohnungen) dies vorschreibt.
Wichtige Hinweise für die Einreichung von Unterlagen
- Dateiformat: Es wird empfohlen alle Dokumente im PDF-Format einzureichen um eine reibungslose Verarbeitung zu gewährleisten.
- Maximale Dateigröße: Kein Dokument darf 150 MB überschreiten.
- Komprimierte Formate: Vermeiden Sie ZIP- oder RAR-Dateien, es sei denn, die Dateigröße macht dies unvermeidbar.
- Aktualität: Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente aktuell sind (z.B. Grundbuchauszug nicht älter als 6 Monate).
- Interoperabilität: Wenn Sie der Datenweitergabe nicht widersprechen, können einige Dokumente automatisch von den Behörden abgerufen werden, was den Prozess vereinfacht.
Tipps für einen reibungslosen Prozess
- Prüfen Sie die örtlichen Vorschriften: Die Anforderungen können je nach Stadt variieren. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde über spezifische Regelungen.
- Formulare: Viele Behörden bieten die benötigten Formulare online an. Prüfen Sie, ob diese digital ausgefüllt und eingereicht werden können.
- Vorbereitung: Sammeln Sie alle Dokumente im Voraus, um Verzögerungen zu vermeiden. Überprüfen Sie, ob bestimmte Dokumente (z. B. die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft) in Ihrem Fall erforderlich sind.
- Beratung: Wenn Sie unsicher sind, ziehen Sie einen Experten hinzu, der sich mit den lokalen Vorschriften auskennt.
- Beachten Sie dass Sie alle Unterlagen bereits bei Antrag vorliegen haben müssen. Ein Antrag auf Vorrat ohne diese Unterlagen wird abgewiesen.
- Last but not least, die Verwaltung hat drei Monate Zeit Ihnen auf Ihren Antrag zu antworten, erhalten Sie KEINE Antwort, gilt Ihr Antrag als nicht stattgegeben und die Jagd beginnt aufs Neue, natürlich dann auch die Dokumentenbeschaffung, ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Fazit
Die touristische Vermietung einer Wohnung kann eine lukrative Einkommensquelle sein, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung behördlicher Vorgaben. Mit den oben genannten Dokumenten und einer strukturierten Herangehensweise sind Sie gut gerüstet, um den Prozess erfolgreich zu meistern. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.