NIE auf Mallorca mit Verzögerungen

Sag niemals nie zur NIE. Was ist die N.I.E. (NN.II.EE.)?

NIE steht für Número de Identidad de Extranjero (deutsch: Ausländer-Identitätsnummer).

Was ist die NIE genau?

Die NIE ist eine persönliche Identifikationsnummer, die allen Ausländern in Spanien zugeteilt wird. Sie besteht aus einem Buchstaben, sieben Zahlen und einem Kontrollbuchstaben (Beispiel: Y1234567X).

Sie dient als offizielle Identifikationsnummer für alle behördlichen und rechtlichen Angelegenheiten in Spanien – ähnlich wie die deutsche Steuer-ID oder die Personalausweisnummer.

Wofür braucht man die NIE?

Die NIE ist in Spanien für fast alles Notwendig, wenn man länger dort lebt oder wirtschaftlich aktiv ist:

  • Immobilienkauf (fast immer Pflicht)
  • Auto kaufen oder anmelden
  • Bankkonto eröffnen
  • Arbeiten (auch als Selbstständiger / Autonomo)
  • Strom, Wasser, Internet anmelden
  • Steuererklärung abgeben
  • Sozialversicherung
  • Aufenthaltserlaubnis (z. B. Non-Lucrative Visa, Golden Visa, Digital Nomad Visa)
  • Erbschaften, Schenkungen, Firmengründung

Kurz gesagt: Wer länger als drei Monate in Spanien bleibt oder größere Geschäfte tätigt, kommt fast immer nicht um eine NIE herum.

Das Problem die NIE zu bekommen ist meist vielfältig. Nun treten wieder Beschränkungen in Kraft die vor allem für Immobilienkäufer wichtig sind, denn die Polizei begrenzt erneut auch diesen Sommer die Bearbeitung von NIE-Anträgen auf Mallorca.

Nur noch zehn Anträge pro Woche aus der Anwaltskammer Palma möglich:

Die spanische Polizei schränkt während der Sommermonate die Annahme von NIE-Anträgen (Número de Identidad de Extranjero), die über die Anwaltskammer von Palma (ICAIB) eingereicht werden, stark ein. Betroffen sind vor allem ausländische Residenten, Investoren und Dienstleister auf den Balearen. Die Oficina Única de Extranjeros / Sección de Comunitarios der Jefatura Superior de Policía mitgeteilt, dass vom 22. Juni bis 31. August 2026 nur noch maximal zehn NIE-Anträge pro Woche angenommen werden.

Hintergrund und Auswirkungen

Die Sommerzeit bringt auf Mallorca traditionell eine hohe Belastung der Behörden mit sich – durch Tourismus, Personalknappheit und viele parallele Anträge von Ausländern. Die Polizei reagiert nun mit einer klaren Quotierung, um die Arbeitsfähigkeit der Ausländerbehörde aufrechtzuerhalten.

Für Anwälte und ihre Mandanten bedeutet dies:

  • Deutliche Verzögerungen bei der Beantragung oder Erneuerung des NIE sind zu erwarten.
  • Nicht dringende Anträge sollten möglichst außerhalb des Zeitraums (also vor dem 22. Juni oder nach dem 31. August) gestellt werden. Aus Erfahrung dauert die Verspätung der Bearbeitung der NIE bis weit in den Herbst.
  • Nur Fälle mit besonderer Dringlichkeit (z. B. Immobilienkäufe mit Fristen, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung oder ablaufende Fristen) sollten in diesem Zeitraum priorisiert werden.

Praktische Tipps für Betroffene

  • Frühzeitig planen: Wer im Sommer einen NIE benötigt, sollte den Antrag idealerweise noch im Mai oder Anfang Juni einreichen.
  • Alternative Wege prüfen: In manchen Fällen können Anträge auch direkt bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder über andere Kanäle gestellt werden – allerdings ist auch dort mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
  • NIE am bestem im Heimatland beantragen: Die NIE kann auch in allen spanischen Konsulaten beantragt werden. Diese Anträge werden stets schnell und unkompliziert bearbeitet. .

Diese Maßnahme ist kein Einzelfall. Bereits in den vergangenen Jahren kam es in der Hochsaison immer wieder zu Engpässen bei der Bearbeitung von Ausländerangelegenheiten auf den Balearen. Betroffene sollten sich frühzeitig über den aktuellen Stand informieren, da sich die Regelung kurzfristig ändern kann.

Das Ende der Steuererleichterungen: Höhere Energiekosten für Immobilienbesitzer auf Mallorca

Das spanische Zentralregierung hat die temporären steuerlichen Entlastungen bei den Energiepreisen weitgehend beendet. Viele ausländische Immobilienbesitzer auf Mallorca – darunter zahlreiche Deutsche – spüren die Folgen nun in ihren Nebenkosten.

Was genau ändert sich?

Mit dem Real Decreto-ley 7/2026 hatte die Regierung im März 2026 umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen hoher Energiepreise auf Haushalte abzufedern. Dazu gehörten:

  • Senkung des IVA (Mehrwertsteuer) von 21 % auf 10 % bei Strom und Gas für bestimmte Verträge (z.B. bis 10 kW Leistung).
  • Starke Reduzierung des Impuesto Especial sobre la Electricidad (Sondersteuer auf Strom) von ca. 5,11 % auf 0,5 %.
  • Absenkung des Impuesto Especial sobre Hidrocarburos (Sondersteuer auf Kraftstoffe).

Diese Vergünstigungen waren von vornherein als zeitlich begrenzt konzipiert. Ab Rechnungen ab dem 1. Juni 2026 gelten die regulären Steuersätze wieder. Die Reduzierungen bei Strom und Gas sind damit größtenteils ausgelaufen; bei Kraftstoffen gibt es eine schrittweise Auslaufphase (Phase-out) bis Ende September 2026.

Für einen durchschnittlichen Haushalt kann dies eine Erhöhung der Stromrechnung um bis zu 8–10 Euro pro Monat bedeuten, je nach Verbrauch und Vertrag. In der heißen Sommersaison auf Mallorca, wo Klimaanlagen stark genutzt werden, fällt der Effekt oft deutlicher aus.

Besondere Auswirkungen auf ausländische Immobilienbesitzer

Mallorca ist seit Jahren ein beliebtes Ziel für deutsche, britische und andere europäische Käufer. Viele besitzen Ferienhäuser, Villen oder Apartments, die teils ganzjährig, teils saisonal genutzt werden. Die steigenden Energiekosten treffen diese Eigentümer auf mehreren Ebenen:

  1. Direkte Nebenkosten: In älteren Objekten ohne moderne Isolierung oder Photovoltaikanlagen steigen die Betriebskosten spürbar. Das gilt besonders für Pools, Gartenbewässerung und Klimaanlagen.
  2. Vermietung und Rendite: Viele Ausländer vermieten ihre Immobilien über Plattformen wie Airbnb. Höhere Energiekosten schmälern die Nettorendite – vor allem, wenn Mieter die gestiegenen Kosten nicht vollständig übernehmen. In Zeiten hoher Nachfrage nach Mallorca-Immobilien könnte dies die Attraktivität als Investment leicht dämpfen.
  3. Wertentwicklung: Langfristig gewinnen energieeffiziente Objekte an Wert. Käufer und Mieter achten zunehmend auf den Energieausweis (Certificado Energético). Immobilien mit hohem Verbrauch könnten bei Wiederverkauf oder Vermietung leichte Abschläge hinnehmen müssen.
  4. Administrative Hürden: Als ausländischer Eigentümer muss man nicht nur die spanische Strom- und Gasrechnung, sondern auch lokale Abgaben wie den IBI (Grundsteuer) im Blick behalten. Manche Gemeinden bieten bereits Anreize für energetische Sanierungen.

Chancen trotz steigender Kosten

Die Regierung koppelt das Ende der temporären Hilfen mit Anreizen für den Umbau: Es gibt weiterhin Steuererleichterungen und Absetzbarkeit für Maßnahmen zur Energieeffizienz, Solaranlagen (Autoconsumo) und Wärmedämmung – teilweise bis 2027 verlängert. Viele ausländische Besitzer nutzen dies bereits, um ihre Immobilien zukunftssicher zu machen. Eine Photovoltaikanlage amortisiert sich auf Mallorca dank der vielen Sonnenstunden besonders schnell.

Fazit und Ausblick

Das Auslaufen der Steuerreduzierungen markiert das Ende einer akuten Krisenphase, führt aber zu spürbar höheren Energiekosten für Haushalte und Immobilienbesitzer. Für Ausländer mit Eigentum auf Mallorca lohnt es sich jetzt besonders, den Energieverbrauch zu analysieren und in Effizienz zu investieren. Betroffene sollten ihre Strom- und Gasverträge prüfen, Anbieter vergleichen und bei Bedarf einen lokalen Berater oder Energieauditor hinzuziehen. Die Balearen-Regierung und viele Gemeinden unterstützen zudem den Ausbau erneuerbarer Energien – eine gute Nachricht für alle, die Mallorca nicht nur als Urlaubsziel, sondern als langfristigen Wohn- oder Investitionsstandort sehen.

Neues Regelwerk gegen unerwünschte Werbeanrufe im Stromsektor: So schützt Sie das RD 88/2026

Am 12. Juni 2026 traten einige der im Real Decreto 88/2026 (Königliches Dekret) vom 11. Februar 2026 genehmigten Maßnahmen in Kraft. Das Dekret enthält ein neues allgemeines Reglement für die Versorgung, Vermarktung und Aggregation von Elektrizität in Spanien. Eine der wichtigsten und für Verbraucher spürbarsten Änderungen betrifft die telefonischen Werbeanrufe der Strom- und Gasanbieter.

Was ändert sich genau?

Die zentrale Neuerung ist das ausdrückliche Verbot unerwünschter kommerzieller Anrufe (sogenannte „kalte Anrufe“). Ab dem 12. Juni gilt:

  • Stromvermarkter dürfen keine Anrufe mehr tätigen, um Verträge anzubieten, Tarife zu wechseln oder Werbung zu machen, es sei denn, der Verbraucher hat zuvor ausdrücklich, eindeutig und informiert zugestimmt.
  • Erlaubt sind Anrufe nur, wenn:
    • Der Verbraucher selbst den Kontakt herstellt, oder
    • eine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Damit wird die allgemeine Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzgebung speziell für den Energiemarkt deutlich verschärft – ein Bereich, der bisher besonders viele Beschwerden verursacht hat.

Weitere wichtige Verbraucherschutzregelungen

Auch bei erlaubten telefonischen Vertragsabschlüssen gelten strengere Vorgaben:

  • Die gesamte Telefonat muss vollständig aufgezeichnet werden.
  • Verbraucher haben das Recht, die komplette Aufnahme innerhalb von maximal 20 Tagen kostenlos anzufordern.
  • Verträge, die unter Verletzung dieser Regeln zustande kommen, können für nichtig erklärt werden.

Zusätzlich müssen Anbieter bei Preis- oder Vertragsänderungen im Voraus ein separates, übersichtliches Dokument mit einer Vergleichstabelle vorlegen, das zeigt, wie sich die Änderung auf die Rechnung auswirkt.

Was tun, wenn Sie trotzdem angerufen werden?

  • Keine Daten angeben und keine Angebote annehmen.
  • Den Anrufer höflich, aber bestimmt auf das Verbot hinweisen.
  • Den Vorfall melden – das ist einfach und wirksam: Bei der CNMC (Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia): Die CNMC ist die zentrale Aufsichtsbehörde. Sie können die Beschwerde online über das Portal der CNMC einreichen (www.cnmc.es → sección de Consumidores → Denuncias). Halten Sie Datum, Uhrzeit, Telefonnummer des Anrufers und möglichst den Namen des Unternehmens bereit. Bei der Verbraucherzentrale Ihrer Autonomen Gemeinschaft: Jede Autonome Gemeinschaft (z. B. Verbraucherbüro Madrid, Katalonien, Andalusien etc.) hat eigene Verbraucherzentralen (Oficina de Consumo oder OCU-ähnliche Einrichtungen). Dort können Sie persönlich, telefonisch oder online eine Beschwerde einlegen. Diese Stellen unterstützen Sie oft kostenlos und leiten die Meldung weiter. Bei Verbraucherschutzverbänden: Organisationen wie die OCU (Organización de Consumidores y Usuarios), FACUA oder ADICAE bieten spezielle Meldeformulare und rechtliche Beratung. Viele haben Online-Portale, über die Sie den Vorfall schnell und unkompliziert melden können. Bei wiederholten Verstößen sammeln diese Verbände Fälle und setzen Unternehmen stärker unter Druck.
  • Bei unberechtigtem Anbieterwechsel ermöglicht das Dekret die Rückabwicklung des Vertrags und mögliche Entschädigungen.

Fazit

Das RD 88/2026 stellt einen wichtigen Fortschritt beim Verbraucherschutz im spanischen Energiemarkt dar. Durch das weitgehende Verbot unerwünschter Werbeanrufe und höhere Transparenzanforderungen gibt es den Verbrauchern mehr Kontrolle zurück und soll lästigen Telefon-Spam eindämmen.

Wenn Sie ab sofort einen Anruf mit dem Angebot einer „besseren Stromtarif“ erhalten, ohne dass Sie diesen Kontakt gewünscht haben, wissen Sie: Das ist in den meisten Fällen nicht mehr erlaubt.

Bleiben Sie informiert, melden Sie Verstöße konsequent und bestehen Sie auf Ihre Rechte – Ihre Stromrechnung wird dadurch nicht nur günstiger, sondern vor allem ruhiger.

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Deixalles auf Mallorca: So spenden neue Hausbesitzer Möbel und Haushaltswaren sinnvoll – statt sie in den Müll zu werfen

Wer auf Mallorca ein Haus kauft, kennt das Szenario: Die Immobilie ist oft möbliert oder der Vorbesitzer hat Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Geschirr oder Deko zurückgelassen. Bei Renovierungen, einem Umzug oder der Entrümpelung stehen viele neue Eigentümer vor der Frage: Wohin damit?

Statt teure Entrümpelungsfirmen zu beauftragen oder die Sachen auf die Deponie zu bringen (was auf der Insel oft kompliziert, teuer und umweltschädlich ist), gibt es eine einfache, kostenlose und sinnvolle Lösung: die Fundació Deixalles.

Wer ist Deixalles?

Die Fundació Deixalles ist eine gemeinnützige Organisation, die bereits 1986 in Palma gegründet wurde. Ihr Ziel ist es, zwei große Herausforderungen gleichzeitig anzugehen:

  • Soziale Inklusion: Sie schafft Arbeitsplätze und Qualifizierungsprogramme für Menschen in schwierigen Lebenslagen (z.B. Langzeitarbeitslose, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in sozialer Ausgrenzung).
  • Kreislaufwirtschaft & Umweltschutz: Statt wegwerfen wird wiederverwendet. Möbel werden repariert, aufgearbeitet und günstig weiterverkauft.

Deixalles betreibt auf ganz Mallorca mehrere große Annahme- und Verkaufsstellen (u.a. in Palma, Sóller, Felanitx, Capdepera/Llevant, Manacor, Calvià und Inca) sowie Second-Hand-Läden. Die Sachen, die gespendet werden, landen nicht auf dem Müll, sondern erhalten eine zweite Chance – und schaffen gleichzeitig Perspektiven für benachteiligte Menschen.

Was kann man spenden?

Deixalles nimmt Gegenstände in gutem, wiederverwendbarem Zustand an:

  • Möbel aller Art (Schränke, Tische, Stühle, Betten, Sofas, Matratzen etc.)
  • Elektrogeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Lampen – funktionsfähig oder reparierbar)
  • Kleidung und Textilien
  • Bücher, Spielzeug, Geschirr, Deko-Gegenstände
  • Und vieles mehr

Wichtig: Nur Dinge, die noch einen Wert haben und repariert bzw. weiterverkauft werden können. Kaputte oder stark beschädigte Gegenstände werden in der Regel nicht angenommen.

So einfach geht die Spende – besonders praktisch beim Hauskauf

Für neue Hausbesitzer ist das Angebot ideal:

  1. Kostenlose Abholung zu Hause Bei größeren Mengen (besonders Möbel und sperrige Gegenstände) holt Deixalles die Sachen kostenlos bei Ihnen ab. Einfach anrufen: 900 77 22 11 oder eine E-Mail an info@deixalles.org schreiben.
  2. Selbst abgeben Sie können die Gegenstände auch direkt in einem der vielen Deixalles-Zentren auf Mallorca vorbeibringen.
  3. Was passiert danach? In den hauseigenen Werkstätten werden die Möbel und Geräte von Mitarbeitern in sozialen Integrationsprogrammen repariert, gereinigt und aufgearbeitet. Anschließend werden sie in den Deixalles-Läden oder online günstig verkauft.

Warum das für neue Eigentümer auf Mallorca besonders sinnvoll ist

  • Zeit- und Kostenersparnis: Kein Stress mit Sperrmüll-Terminen, teuren Containern oder Entrümpelungsfirmen.
  • Gutes Gefühl: Ihre noch guten Möbel helfen anderen Menschen (sowohl den Käufern günstiger Second-Hand-Ware als auch den Mitarbeitern in den Integrationsprogrammen).
  • Nachhaltigkeit: Weniger Müll auf Mallorcas Deponien, weniger Ressourcenverbrauch.
  • Einfach für Expats: Die kostenlose Hotline funktioniert auch auf Deutsch oder Englisch – man muss kein perfektes Spanisch sprechen.

Viele deutsche und internationale Käufer nutzen diesen Service bereits, wenn sie ein Haus übernehmen und entrümpeln.

Praktische Tipps für Ihre Spende

  • Machen Sie am besten ein paar Fotos von den größeren Möbelstücken und schicken Sie diese per WhatsApp oder E-Mail mit – so kann Deixalles besser einschätzen, ob eine Abholung sinnvoll ist.
  • Stellen Sie die Sachen gut erreichbar (z. B. im Erdgeschoss oder vor der Tür), wenn Sie eine Abholung wünschen.
  • Kleinere Mengen können Sie auch direkt in die Geschäfte bringen.

Kontakt & weitere Infos

Fazit: Beim Hauskauf oder der Renovierung auf Mallorca müssen Sie gute Möbel und Haushaltsgegenstände nicht wegwerfen. Mit Deixalles geben Sie ihnen ein zweites Leben – und unterstützen gleichzeitig Menschen und Umwelt auf der Insel. Eine echte Win-Win-Lösung. Haben Sie gerade ein Haus auf Mallorca gekauft oder geerbt und wissen nicht, wohin mit den Sachen? Rufen Sie einfach bei Deixalles an – es lohnt sich!

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PS.: „Deixalles“ (katalanisch/mallorquinisch) wird ungefähr so ausgesprochen: Deutsche Lautschrift: De-schal-jes (oder etwas weicher: De-schall-jes)

Dei- → wie „De“ (kurz, fast wie ein schwaches „Də“) + xa- → wie „scha“ (das „x“ im Katalanischen wird wie „sch“ ausgesprochen) + lles → wie „ljes“ (das „ll“ ist ein weicher, palataler Laut, ähnlich wie „lj“ oder das italienische „gli“ in „famiglia“)

Gesamt: Etwa „De-scha-ljes“ oder „De-schall-jes“.

Auf Mallorca (Mallorquín, eine Variante des Katalanischen) klingt es sehr natürlich und fließend, nicht hart. Viele Deutsche auf der Insel sagen einfach „Deischaljes“ oder „Deischalles“ – das verstehen die Einheimischen problemlos.

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Der Staat als ewiger Schuldner – und der Bürger als Punchingball der Justiz

Ach, wie herrlich ist doch das spanische Modell der Rechtsstaatlichkeit. Da sitzt ein normaler Bürger mit einem vollstreckbaren Titel gegen seine Krankenkasse oder das Finanzamt, und was passiert? Drei Jahre später hat er immer noch nichts, weil „die Akte in Bearbeitung“ ist, der Gerichtsvollzieher keine Möglichkeiten sieht und plötzlich alles ganz kompliziert wird.

Während der spanische Gerichtsvollzieher beim kleinen Mann mit Feuereifer Konto pfändet, Lohn kürzt und Vermögen beschlagnahmt – immer mit dem erhobenen Zeigefinger „Rechtsstaat!“ –, wird beim Staat plötzlich alles hochpolitisch. Da gibt es plötzlich „komplexe energiepolitische Fragen“, man braucht Zeit, diplomatische Lösungen und einen Antrag werden wo auch immer gestellt um Zeit zu gewinnen, damit die peinliche Zwangsvollstreckung noch ein Weilchen aufgeschoben wird.

Derzeit „wehrt“ sich Spanien über 700 Millionen Euro plus Zinsen nicht zu zahlen obwohl mehrere US-Bundesgerichte die Schiedssprüche bereits für vollstreckbar erklärt haben. Aber nein – Moncloa braucht noch mehr Zeit. Die Investoren registrieren die Urteile fleißig in New York, Kalifornien, Texas und Co., und der spanische Staat versucht verzweifelt, die Vollstreckung zu blocken.

Worum geht es bei den Vollstreckungen gegen Spanien?
Im Kern dreht sich alles um retroaktive Kürzungen der staatlichen Förderungen für Erneuerbare Energien (vor allem Solar- und Windkraft), die die spanische Regierung ab 2013/2014 vorgenommen hat.

Der Hintergrund: Nach der Finanzkrise 2008 wollte Spanien Investoren mit sehr attraktiven Subventionen und Einspeisevergütungen (Prämien) für erneuerbare Energien anlocken. Viele ausländische Investoren (vor allem aus der EU) stiegen ein. Ab 2013 änderte die Regierung die Regeln rückwirkend massiv: Kürzungen der Prämien, Deckelungen, neue Steuern etc. Viele Projekte wurden plötzlich unwirtschaftlich. Die betroffenen Investoren klagten daraufhin vor internationalen Schiedsgerichten (hauptsächlich unter dem Energy Charter Treaty – ECT), einem internationalen Investitionsschutzabkommen. Spanien hat dort Dutzende Verfahren verloren. Die Schiedssprüche (Laudos) belaufen sich auf mehrere Milliarden Euro.

Die aktuelle Lage (Stand Juni 2026): Spanien weigert sich seit Jahren, diese Urteile zu bezahlen. Man argumentiert vor allem mit EU-Recht (Achmea- und Komstroy-Urteile des EuGH), wonach intra-EU-Schiedsverfahren ungültig seien. Die Investoren versuchen deshalb, die Urteile in Drittländern vollstrecken zu lassen – besonders in den USA, aber auch in UK, Niederlande, Belgien, Australien usw. In den USA haben mehrere Bundesgerichte die Schiedssprüche bereits für vollstreckbar erklärt. Bisher geht es um ca. 700 Millionen Euro plus Zinsen aus mehreren bestätigten Urteilen. Die Gläubiger registrieren diese Urteile nun in verschiedenen US-Bundesstaaten (New York, Kalifornien, Texas, Florida usw.). Das erlaubt ihnen, spanische Staatsvermögen aufzuspüren und zu pfänden (Botschaftsgebäude, Konten, Flugzeuge der Regierung, Einnahmen aus Veranstaltungen etc.).

Was Spanien jetzt macht: Die Regierung Sánchez hat beim US Supreme Court beantragt, die Vollstreckung vorläufig zu stoppen bzw. die bisherigen Entscheidungen der unteren Gerichte zu überprüfen. Ziel: Zeit gewinnen und die Embargos verhindern. Die US-Regierung (Solicitor General) hat sich jedoch klar auf die Seite der Investoren gestellt und empfohlen, den spanischen Antrag abzulehnen. Es geht um hunderte Millionen bis Milliarden Euro, die Spanien an ausländische Energie-Investoren zahlen müsste, weil es die Spielregeln nachträglich zu ihren Ungunsten geändert hat – und jetzt mit allen juristischen Tricks versucht, nicht zu zahlen.

Stellen sie sich nur vor, ein normaler Bürger würde nach einem verlorenen Prozess zum obersten Gericht laufen und sagen: „Könntet ihr meine Gläubiger noch ein bisschen hinhalten? Das passt mir politisch gerade nicht.“ Der würde ausgelacht werden, und die Pfändung käme doppelt so schnell.

Aber beim Staat? Da wird aus der Missachtung rechtskräftiger internationaler Urteile eine Frage der nationalen Würde. Da werden aus klaren Schulden plötzlich „regulatorische Anpassungen“, die man natürlich nicht bezahlen muss. Und während die Regierung um Aufschub fleht, dürfen die betroffenen Investoren (und am Ende wieder die spanischen Steuerzahler) weiter zuschauen, wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Das kann einfach nicht mehr lange gut gehen.