Erneuter Versuch des Verkaufes von Plätzen für touristische Vermietungen auf Mallorca

Ab Montag, 23. März 2026, 9:00 Uhr ändert sich auf Mallorca die Vergabe von Plätzen für Ferienvermietungen grundlegend. Der Consell de Mallorca über den Consorcio Bolsa de Alojamientos Turísticos (CBAT) startet eine neue temporäre Ausschreibung. 1.069 touristische Plätze („plazas turísticas“) werden nicht mehr nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, sondern per öffentlichem Losverfahren (sorteo público). Das Verfahren läuft ausschließlich digital.

Warum eine Verlosung? Mallorca kämpft seit Jahren mit einem strengen Deckel auf der Gesamtzahl touristischer Übernachtungsplätze (aktuell rund 160.000 inselweit). Neue Plätze dürfen nicht geschaffen werden – die aktuell 1.069 verfügbaren Plätze stammen ausschließlich aus früheren (mehr oder minder freiwilligen) Abmeldungen („bajas“) und rotieren nun in der Börse. Das alte System führte regelmäßig zu digitalen Warteschlangen, Server-Abstürzen und Vorwürfen der Ungleichheit. Deshalb wurde beschlossen jede gültige Bewerbung erhält eine Ordnungsnummer, anschließend entscheidet ein öffentliches Losverfahren vor einem Fedatario (notariellen Zeugen). Die Verlosung wird live über die Kanäle des Consell übertragen was maximale Transparenz garantieren soll. Die spanische Milliarden Lotterie: El Gordo, lässt grüßen. Es bleibt abzuwarten ob die Namen der Gewinner oder deren Losnummern dann im Livestream auch gesungen werden…

Wer kann mitmachen und wie funktioniert es genau?

  • Bewerber: Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Nießbraucher einer geeigneten Immobilie sind.
  • Zulässige Objekttypen:
    • ETV (unifamiliares Einfamilienhaus, isoliert)
    • ETVPL (nur Reihen- oder Doppelhäuser in Eigentumswohnanlagen)
    • ETV60 (Hauptwohnsitz, maximal 2 Monate pro Jahr vermietbar)
  • Bewerbung: Nur online über die Sede Electrónica des CBAT. Eine Bewerbung pro Person und Immobilie (bei Mehrfachanträgen zählt nur der letzte).
  • Nach Zuteilung: Innerhalb von 3 Monaten muss die Declaración Responsable de Inicio de Actividad Turística (DRIAT) beim Consell eingereicht werden. Geschieht das nicht, fallen die Plätze automatisch zurück in die Bolsa.
  • Zudem gilt eine 5-jährige Sperrfrist gegen Weiterverkauf oder Übertragung (Anti-Spekulations-Klausel).

Es gibt keine Bewerbungsgebühr (Tasa: No). Die Teilnahme am Losverfahren setzt nicht die vorherige Zahlung einer Abgabe voraus. Dies hat natürlich den Vorteil das bei einem erneuten -absehbaren- Fehlschlag das gesammelte Geld nicht gleich wieder aufwändig zurückgegeben werden muss. Allerdings muss der Erwerber, wenn alles so läuft wie gewünscht, pro zugewiesenem Platz den Preis zahlen – laut aktuellen Angaben 3.500 Euro pro Platz bei Einfamilienhäusern (für Reihen-/Doppelhäuser und ETV60 weniger).

Was bedeutet das für Eigentümer und den Markt? Die Maßnahme ist Teil des Decreto Ley 4/2025 und soll illegale Vermietungen eindämmen, den Wohnungsmarkt entlasten und gleichzeitig seriösen Eigentümern eine faire Chance geben. Bestehende Lizenzen bleiben unberührt, aber Neuzugänge sind nur noch über diese Bolsa möglich.

Tipp für Interessierte: Bereiten Sie bereits jetzt alle Unterlagen vor (Eigentumsnachweis, Bescheinigung der Gemeinde, ggf. Gemeinschaftsbeschluss bei Eigentumswohnungen).

Fazit: Es soll ein Meilenstein für mehr Gerechtigkeit sein! Zum ersten Mal seit Jahren haben alle Bewerber die gleiche Chance – unabhängig von Internet-Geschwindigkeit oder Berater-Netzwerken. Die Verlosung ab morgen ist nicht nur ein technisches Update (oder eher ein Downgrade), sondern ein klares Signal: Mallorca will den touristischen Wohnungsmarkt kontrolliert, transparent und nachhaltig gestalten. Wer eine Immobilie besitzt und über eine touristische Vermietung nachdenkt, sollte die Chance nutzen jetzt Geschichte zu schreiben (oder eben dabei gewesen zu sein, wenn ein weiterer Versuch mit Schwung an die Wand fährt).

Wenn alles gut geht sollen die nächsten Ausschreibungen voraussichtlich monatlich folgen! Wieviele Eigentümer dann jeden Monat Plätze „freiwillig“ aufgeben bleibt natürlich abzuwarten.

„Drum prüfe was dich ewig bindet!“ Vertragsrecht in Immobiliensachen in Spanien

Ein spektakulärer Rechtsstreit vor einem Berliner Gericht hat nun ein Ende gefunden – und zeigt einmal mehr, wie unterschiedlich das spanische und das deutsche Immobilienrecht gehandhabt werden.

Im Zentrum stand eine Luxusvilla in der exklusiven Gemeinde Calvià auf Mallorca, die zu den teuersten Immobilien der Insel zählte. Die Villa – ein modernes Anwesen mit rund 1.000 m² Wohnfläche, mehreren Etagen, Untergeschoss, Autolift, Aufzügen, einer 70 m² großen Poollandschaft, High-End-Domotic und atemberaubendem Meerblick – war ursprünglich für etwa 16 Millionen Euro inseriert worden. Letztendlich wechselte sie jedoch den Besitzer für 20 Millionen Euro.

Der Ausgangspunkt ein „Arras“ und der plötzliche Sinneswandel des Verkäufers. Der Eigentümer (ein deutscher Unternehmer) und ein potenzieller Käufer (ebenfalls Deutscher) unterzeichneten in Madrid einen Vorvertrag, der nach spanischem Recht als contrato de arras (Arras-Vertrag) qualifiziert wurde. Der Käufer leistete eine Anzahlung von 1 Million Euro als Arrasklausel. Kurze Zeit später – inmitten des anhaltenden Immobilienbooms auf Mallorca – entschied sich der Verkäufer jedoch, vom Vertrag zurückzutreten. Gemäß spanischem Recht (Art. 1454 Código Civil) zahlte er dem Käufer den doppelten Betrag zurück, also 2 Millionen Euro, und löste damit den Vertrag auf. Anschließend verkaufte er die Villa an einen Dritten für die stolze Summe von 20 Millionen Euro. Der ursprüngliche Käufer fühlte sich übervorteilt und zog vor ein Berliner Gericht. Er forderte entweder die Zwangsvollstreckung des ursprünglichen Kaufvertrags oder Schadensersatz in Millionenhöhe.

Der entscheidende Auftritt: Ein mallorquinischer Gutachter. Der Berliner Richter stand vor der Herausforderung, zwei sehr unterschiedliche Rechtssysteme miteinander in Einklang zu bringen. Während das deutsche Recht bei Immobilienkäufen meist streng formell und bindend vorgeht, kennt das spanische Recht die flexible Institution der arras penitenciales (bußfertige Arras), die dem Verkäufer ausdrücklich das Recht einräumt, gegen Zahlung des doppelten Betrags zurückzutreten. Hier kam ein mallorquinischer Sachverständige ins Spiel. Laut seines Gutachtens war „… der unterschriebene Vertrag kein endgültiger Kaufvertrag, sondern eine Kaufoption mit Arrasklausel. Nach spanischem Recht könne ein solcher Vertrag bereits durch bloße Willensübereinstimmung (auch mündlich oder per Handschlag) wirksam werden, so der Gutachter…“ – eine Vorstellung, die dem deutschen Richter sichtlich fremd war. „… Die Rücktrittsmöglichkeit gegen Zahlung des doppelten Arras-Betrags sei in Spanien gängige Praxis und schütze beide Seiten….“.

Der deutsche Richter zeigte sich beeindruckt von der Flexibilität des spanischen Systems. Laut Berichten soll er scherzhaft angemerkt haben, dass „spanische Anwälte sicher sehr viel zu tun hätten“.

Das Urteil – die Klageabweisung: Das deutsche Gericht gab letztlich auf Grundlage spanischen Rechts dem Verkäufer recht und wies die Klage ab. Er durfte den Gewinn aus dem Weiterverkauf in Höhe von rund 4 Millionen Euro (nach Abzug der ursprünglichen 16-Millionen-Bewertung) behalten. Der ursprüngliche Käufer erhielt „nur“ die bereits gezahlte 1 Million Euro plus den gleichen Betrag zurück.

Der Fall unterstreicht einmal mehr, wie wichtig es für internationale Käufer ist, sich vor dem Abschluss von privatschriftlichen Immobilienverträgen auf Mallorca genau über die lokalen Rechtsgewohnheiten zu informieren und fachkundig beraten zu lassen.

Das spanische Finanzamt „Hacienda“ beendet die steuerliche Benachteiligung von Ausländern bei der „Reichensteuer“ – Rückerstattungen in sind nun Millionenhöhe möglich

In einer bedeutenden Entscheidung hat das Tribunal Económico-Administrativo Central (TEAC) – die oberste wirtschaftlich – administrative Instanz des spanischen Finanzministeriums – die bisherige Diskriminierung ausländischer Steuerpflichtiger im Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas (ITSGF, umgangssprachlich „Impuesto a las Grandes Fortunas“ oder Reichensteuer) für rechtswidrig erklärt. Das TEAC wendet damit die Rechtsprechung des Tribunal Supremo aus dem Jahr 2025 konsequent auch auf diesen Zusatzsteuer an und öffnet die Tür für potenziell sehr hohe Rückerstattungen für Nicht-Residenten (vor allem vermögende Ausländer mit Immobilien oder anderen Vermögenswerten in Spanien).

Hintergrund: Der 2022 eingeführte Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas soll Vermögen über 3 Millionen Euro (bzw. über die Freigrenze von 700.000 € nach Abzug) mit progressiven Sätzen bis ca. 3,5 % belasten. Er wurde bewusst als Ergänzungssteuer zum normalen Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) konzipiert. Jedoch kennen beide Steuern zusammen mit der Einkommensteuer (IRPF) einen sogenannten „escudo fiscal“ (Steuerschutz oder Konfiskationsschutz).

Um was handelt es sich hierbei? Der Steuerschutz oder Konfiskationsschutz schreibt vor, dass die Summe aus IRPF + Patrimonio + Grandes Fortunas maximal 60 % der steuerlichen Einkünfte (Basis imponible del IRPF) betragen darf. Überschreitet sie diesen Wert, wird die Vermögens-/Reichensteuer so lange gekürzt, bis genau 60 % erreicht sind. Allerdings maximal um 80 % der ursprünglichen Steuerschuld.

Bislang konnten nur in Spanien ansässige Steuerpflichtige (residentes) diesen Schutz vollständig nutzen. Bei Nicht-Residenten (vor allem EU-Bürgern mit Ferienhäusern, Investoren, „Golden-Visa“-Besitzern etc.) verweigerte die Agencia Tributaria die Anwendung – mit der Begründung, man könne ausländische Einkommensteuerbescheide nicht ausreichend prüfen.

Die Kehrtwende: TEAC wendet Supremo-Rechtsprechung an: Das TEAC entschied am 18. Dezember 2025 (Resolución veröffentlicht Anfang Januar 2026), dass diese Praxis diskriminierend ist und gegen die Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs (Art. 63 AEUV) verstößt. Wörtlich heißt es in der Begründung: „La doctrina legal sentada respecto al impuesto de Patrimonio debe entenderse también aplicable al impuesto Temporal de Solidaridad a las Grandes Fortunas y, en consecuencia, considerar también discriminatoria la aplicación de la reducción de cuota prevista para el ITSGF únicamente a los residentes en España.“ Damit überträgt das TEAC die beiden wegweisenden Urteile des Tribunal Supremo vom 29. Oktober und 3. November 2025 eins zu eins auf die Reichensteuer.

Wer profitiert – und wie viel ist drin? Von der Entscheidung profitieren vor allem vermögende EU-Ausländer. Personen mit großen Immobilienvermögen an der Costa, auf Mallorca/Ibiza, in Marbella oder Madrid-Barcelona Investoren, die über Gesellschaften oder direkt in Spanien Vermögen halten. In einem aktuell entschiedenen Fall fordert ein Betroffener erfolgreich die Rückerstattung von 615.000 €.

Experten gehen davon aus, dass die Rückforderungen pro Person schnell in den sechs- bis siebenstelligen Bereich kommen können – je nach Vermögenshöhe und bisher gezahlter Steuer seit 2023 (erste Zahlungen für 2022).

Was müssen Betroffene jetzt tun? Sammeln Sie Nachweise über ausländische Einkommensteuer (Einkommensteuererklärung + Zahlungsnachweis des Wohnsitzlandes)! Nachfolgend kann eine Berichtigung der bisherigen ITSGF-Erklärungen beantragt werden und zwar für die Jahre 2022, 2023 & 2024 (Achtung: Verjährungsfrist). Ebenso sollte geprüft werden ob ein Widerspruch / Recurso de reposición oder direkt eine Klage / Reclamación económico-administrativa einlegt wird. Die meisten Steuerberater und Kanzleien, die auf internationale Vermögensbesteuerung spezialisiert sind, erwarten in den kommenden Monaten eine regelrechte Welle von Rückerstattungsanträgen.

Fazit: Was als Versuch begann, Steuerflucht in bonifizierte Regionen (Madrid, Andalusien) über einen Staatssteuer zu unterbinden, endet vorerst mit einer weiteren juristischen Niederlage für das spanische Finanzministerium. Die Gleichbehandlung von Residenten und Nicht-Residenten beim „escudo fiscal“ ist nun höchstrichterlich abgesichert – zumindest auf Verwaltungsebene. Ob das Verfassungsgericht oder gar der EuGH in den nächsten Jahren noch einmal ganz grundsätzlich über die Existenzberechtigung der Reichensteuer entscheiden werden, steht auf einem anderen Blatt. Für viele ausländische Großvermögen in Spanien bedeutet die Januar-Entscheidung 2026 jedoch ganz konkret: es wird sehr wahrscheinlich deutlich billiger. Und wer schnell handelt, kann sich möglicherweise fünf- bis sechsstellige Summen zurückholen.

Massiver Hackerangriff auf Endesa: Millionen Kundendaten gestohlen

Der spanische Stromkonzern Endesa (Teil der italienischen Enel-Gruppe) ist Opfer eines der schwerwiegendsten Datendiebstähle der letzten Jahre in Spanien geworden. Zwischen Ende Dezember 2025 und Anfang Januar 2026 gelang es Hackern, unbefugt in die Kundendatenbanken der Handelsplattform von Endesa Energía sowie der regulierten Tochter Energía XXI einzudringen und große Mengen hochsensibler Kundendaten abzuziehen.

Die ersten Benachrichtigungen an betroffene Kunden verschickte Endesa ab Montag, 12. Januar 2026 per E-Mail. Am selben Tag veröffentlichte das Unternehmen auch ein offizielles Statement auf seiner Datenschutz-Website.

Welche Daten wurden gestohlen? Nach Angaben von Endesa und verschiedenen Medienberichten wurden unter anderem folgende Daten kompromittiert bzw. sehr wahrscheinlich abgezogen:

  • Vor- und Nachname
  • Personalausweis-/NIF-Nummer
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Anschrift)
  • Detaillierte Vertragsinformationen (Strom-/Gasvertrag, CUPS-Nummer, Tarif, etc.)
  • In wohl sehr vielen Fällen: IBAN der hinterlegten Bankverbindung für Lastschrift

Die Endesa betont ausdrücklich, dass die Passwörter für den Kundenbereich nicht kompromittiert wurden. Ein direkter Login in die Kundenkonten ist also (zumindest aktuell gemäß Aussage der Endesa) nicht möglich.

Ein Nutzer mit dem Namen „Spain“ bot bereits am 4. Januar 2026 auf dem Darknet-Forum „Breach Forums“ die gestohlenen Daten zum Verkauf an. Es handelt sich dabei um über 1 Terabyte an SQL-Datenbanken. Dies stellt die Daten von mehr als 20 Millionen Personen da was in etwa der Gesamtzahl der Endesa-Kunden in Spanien entspräche.

Der Angreifer gab an, den kompletten Datenabzug in unter 2,5 Stunden durchgeführt zu haben und stellte als Beweis rund 1.000 Datensätze als Sample online. Obwohl Endesa die genaue Zahl der Betroffenen und das tatsächliche Datenvolumen bisher nicht offiziell bestätigt hat (mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen), gilt ein sehr großflächiger Angriff inzwischen als gesichert.

Zum zeitlicher Ablauf ist bisher bekannt:

  • Ende Dez./29. Dez. 2025 → Erster mutmaßlicher unbefugter Zugriff
  • 4. Januar 2026 → Verkaufsangebot im Darknet („Breach Forums„)
  • 4. Januar 2026 → erste offizielle Stellungnahme der Endesa
  • 5. – 6. Januar 2026 → Erste Medienberichte
  • 11. – 12. Januar 2026 → Massenversand der Kundenbenachrichtigungen

Maßnahmen von Endesa & Empfehlungen für Kunden
Die Endesa ist derzeit damit beschäftigt die Datenverlust zu analysieren und Kunden zu benachrichtigen. Ebenso erfolgte eine Meldung n die spanische Datenschutzbehörde AEPD und weitere Behörden.

Wichtige Empfehlungen für alle (potenziell) Betroffenen:
Äußerste Vorsicht bei E-Mails, SMS, Anrufen oder WhatsApp-Nachrichten, die angeblich von der Endesa kommen und nach Daten, Codes, Klicks auf Links oder Downloads fragen. Es wird eine riesige Phishing-/Vishing-Welle erwartet!

  • Geben Sie niemals Daten an Personen weiter, die sich als Endesa-Mitarbeiter ausgeben
  • Prüfen Sie alle Kontaktaufnahmen zunächst über offizielle Kanäle
  • Achten Sie unbedingt auf ungewöhnliche Kontobewegungen (besonders Abbuchungen)
  • Optional, aber sinnvoll: kündigen Sie Ihre aktuelle Lastschrift und richten Sie eine neue IBAN ein
  • Kommunizieren Sie mit der Endesa nur über deren App oder Webseite

Der Fall Endesa zeigt einmal mehr, wie gefährdet auch große Konzerne beim reinen Datendiebstahl (Data Theft) sind – eine Angriffsform, die 2025/2026 weiter stark zunimmt und über Jahre hinweg ein hohes Risiko für Identitätsdiebstahl und Betrug darstellt. Die Ermittlungen laufen weiter. In den kommenden Wochen werden vermutlich genauere technische Details darüber bekannt werden, wie genau der Einbruch gelang und ob es konkrete Sicherheitsversäumnisse gab.

Sind die Tage des Steuerparadieses auf den Balearen bereits gezählt?

Die Balearen haben sich seit Mitte 2025 zu einem der attraktivsten Regionen Spaniens entwickelt, wenn es um die Übertragung von Familienvermögen geht – sei es durch Erbschaft oder vor allem durch Schenkungen zu Lebzeiten. Doch genau in dem Moment, in dem tausende Familien dieses fast ideale Szenario zu nutzen begannen, hat das spanische Finanzministerium Alarm geschlagen: Der Vorschlag für ein neues autonomes Finanzierungsmodell könnte dieser radikalen Steuererleichterung ein Ende setzen – oder zumindest sehr harte Grenzen ziehen.

Der große Wandel 2025: 100 % Begünstigung für direkte Familienangehörige. Seit dem 25. Juli 2025 gilt dank einer Änderung im Haushaltsgesetz der Balearen der Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (Erbschafts- und Schenkungsteuer) für die Gruppen I und II (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern) praktisch nicht mehr. Erbschaften und Schenkungen waren so faktisch steuerfrei.

Unter welcher Bedingung? Bei Immobilien darf der angegebene Wert den Referenzwert des Katasteramts + 20 % nicht überschreiten, um Manipulationen zu vermeiden.

Die Auswirkungen waren sofort spürbar:
In nur fünf Monaten (Juli–Dezember 2025) haben 579 junge Balearen Schenkungen von Eltern oder Großeltern erhalten und dabei im Durchschnitt 17.806 € Steuern gespart – insgesamt über 10,3 Millionen Euro.

Für die Gruppe III (Geschwister, Onkel/Tanten, Neffen/Nichten) wurden die Begünstigungen ebenfalls verbessert, allerdings nicht auf 100 %: Ab 2025/2026 gilt eine gestaffelte Begünstigung von 25 % bis zu 60 % (je nach Fall, z. B. höher, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind). Kurz gesagt: Die Balearen haben sich zu einem echten „familienfreundlichen Steuerparadies“ innerhalb Spaniens entwickelt – auf Augenhöhe mit Madrid oder Andalusien.

Die Bombe platzte nun bereits in den ersten Tagen des Jahre 2026: Das Finanzamt schlägt Alarm und will Grenzen gegen das „Steuerdumping“. Am 9. Januar 2026 stellte die Vizepräsidentin und Finanzministerin María Jesús Montero den Vorschlag der Zentralregierung für das neue autonome Finanzierungsmodell vor. Unter den vielen Neuerungen (höhere Übertragung von IRPF und IVA, neue Steuern usw.) ist ein Punkt besonders explosiv für die Balearen: Die Regierung will rechtliche Mechanismen einführen, um „Steuerdumping“ (unlauteren Wettbewerb durch extrem niedrige Steuern) zu verhindern und unterbinden dass „einige Steuerarten praktisch verschwinden“ – darunter ausdrücklich die Erbschafts- und Schenkungsteuer.

In der Praxis könnte das bedeuten: Einen verpflichtenden Mindeststeuersatz landesweit. Neu eingeführte Obergrenzen könnten die Möglichkeit der Autonomen Gemeinschaften beschränken, diesen Steuersatz abzuschaffen. Die Balearen signalisierten umgehend, dass die praktische Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungsteuer für direkte Familienangehörige nicht verhandelbar sei.

Was passiert in den nächsten Monaten? 2026 wird eines der großen politisch-steuerlichen Konfliktjahre in Spanien: Sollte der Vorschlag der Zentralregierung umgesetzt werden können so werden die Balearen (wie Madrid oder Andalusien) gezwungen die Steuer zumindest teilweise wieder einzuführen… oder sie müssen finanzielle Nachteile in Kauf nehmen.

Praktischer Tipp für Familien (Stand: Januar 2026): Wer plant, Vermögen zu übertragen (besonders Immobilien oder größere Summen), sollte das jetzt nutzen – solange die aktuelle Regelung gilt. Treiben Sie Schenkungen oder Erbplanungen voran bevor mögliche Änderungen kommen. Bleiben Sie dran – die Lage kann sich schnell ändern!