Balearen erlauben Bau auf ländlichem Grund: Neue Maßnahmen gegen die Wohnungsnot
Die Balearen haben einen wegweisenden Schritt unternommen, um die anhaltende Wohnungsnot in der Region zu bekämpfen. Seit dem 10. August 2025 ist eine neue Regelung in Kraft, die es erlaubt, auf ländlichem (rustikalem) Grund zu bauen, ohne zuvor das verfügbare Bauland in städtischen Gebieten auszuschöpfen. Diese Maßnahme, veröffentlicht im Butlletí Oficial de les Illes Balears (BOIB), soll die Verfügbarkeit von Wohnraum erhöhen, die Preise senken und bürokratische Hürden abbauen. Gleichzeitig führt die neue Regelung strengere Vorgaben für den Zugang zu den neuen Wohnhäusern ein, um die lokale Bevölkerung zu priorisieren.
Hintergrund: Die Balearen kämpfen seit Jahren mit einer angespannten Wohnungsmarktsituation. Steigende Immobilienpreise, getrieben durch eine hohe Nachfrage und begrenztes Angebot wegen fehlgeleiteter Wohnraumpolitik, machen es für viele Einheimische nahezu unmöglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Der Boom des Ferienwohnungsmarktes sowie steigende Kosten haben die Situation zusätzlich verschärft. Laut der Regierung der Balearen soll die Diskrepanz zwischen verfügbarem Bauland und der Nachfrage nach Wohnungen einer der Hauptgründe für die explodierenden Preise sein.
Was ändert sich durch die neue Regelung? Bisher war es in den Balearen vorgeschrieben, dass Bauvorhaben zunächst nur auf urbanem Bauland umgesetzt werden mussten, bevor ländliche Flächen in Betracht gezogen werden konnten. Diese Regelung wurde nun in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern aufgehoben. Dadurch wird es möglich, in ländlichen Gebieten oder in Übergangszonen zu bauen, die bisher für Bauprojekte gesperrt waren.
Die wichtigsten Neuerungen der neuen Verordnung sind:
Bau auf ländlichem Grund: In Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern kann auf rustikalem Boden gebaut werden, ohne dass zuvor urbanes Bauland erschöpft sein muss.
Amnestie für bestehende Projekte: Eine sogenannte „urbanistische Amnestie“ ermöglicht die Legalisierung von Bauvorhaben, die bisher aufgrund der alten Regelungen blockiert waren, auch in der Sierra de Tramuntana.
Residenzpflicht: Für den Zugang zu den neuen Wohnungen müssen Bewerber mindestens fünf Jahre auf den Balearen gemeldet sein. In Übergangszonen gilt dies für 100% der Wohnhäuser, in urbanen Gebieten für 50 % der geförderten Wohnungen (VPO).
Vorrang für Einheimische: Bewohner des jeweiligen Gemeindebezirks erhalten Vorrang bei der Vergabe der neuen Wohnungen.
Förderung von VPO: Ein bestimmter Anteil der neuen Wohnhäuser muss als preisgünstige, geschützte Wohnungen (Vivienda de Protección Oficial, VPO) für Kauf oder Miete bereitgestellt werden.
Ziel – Mehr Angebot und dadurch niedrigere Preise: Die Regierung unter Marga Prohens betont, dass die Maßnahmen darauf abzielen, die Wohnungsnot durch eine Erhöhung des Angebots zu lindern. Durch die Freigabe von ländlichem Grund und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sollen Bauunternehmen schneller und kostengünstiger Projekte umsetzen können. Die Hoffnung ist, dass ein größeres Angebot an Wohnungen die Preise senken wird, die für viele Bewohner der Inseln unerschwinglich geworden sind. Zusätzlich soll die bürokratische Hürde durch verkürzte Genehmigungsfristen und vereinfachte Berichtspflichten reduziert werden. Die neuen Regelungen behalten jedoch die Notwendigkeit von umwelt- und sektorbezogenen Berichten bei, um die Bauprojekte mit den Interessen des Landschaftsschutzes in Einklang zu bringen.
Kontroverse und offene Fragen: Die Reform ist nicht unumstritten. Umweltorganisationen und Teile der Bevölkerung befürchten, dass die Freigabe von ländlichem Grund die einzigartige Landschaft der Balearen, insbesondere in sensiblen Gebieten wie der Serra de Tramuntana, gefährden könnte. Kritiker fragen, ob die Maßnahmen tatsächlich die erhoffte Preissenkung bringen oder ob sie Spekulationen im Immobilienmarkt weiter anheizen könnten. Zudem bleibt abzuwarten, wie effektiv die Residenzpflicht und die Priorisierung der lokalen Bevölkerung die Spekulation eindämmen werden. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Gleichung „mehr Bau = niedrigere Preise“ aufgeht und ob die neuen Regelungen tatsächlich Erleichterung für die Bewohner der Balearen bringen.
Fazit: Mit der neuen Verordnung markieren die Balearen einen Wendepunkt in ihrer Baupolitik. Die Freigabe von ländlichem Grund, die Amnestie für bestehende Projekte und die strengeren Zugangsvoraussetzungen für neue Wohnungen sind ambitionierte Schritte, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. Während die Regierung von einer Entlastung für die Bürger ausgeht, bleibt die langfristige Wirkung der Maßnahmen ungewiss. Eines ist jedoch klar: Die Inseln stehen vor einem tiefgreifenden Wandel im Umgang mit ihrem knappsten Gut – dem bezahlbaren Wohnraum.
Wegfall der Schenkungssteuer auf Mallorca
Es ist ein Paradigmenwechsel. Durch das Gesetz 6/2025 welches am 24. Juli 2025 im Boletín Oficial de les Illes Balears (BOIB) veröffentlich wurden sind bedeutende steuerliche Änderung vollzogen worden. Es ist nicht weniger als die vollständige Abschaffung der Schenkungssteuer für Schenkungen zwischen direkten Familienangehörigen auf den Balearischen Inseln, einschließlich Mallorca.
Diese Maßnahme hat weitreichende Auswirkungen auf die Vermögensübertragung und positioniert die Inseln als attraktiven Standort für steuerliche Planungen. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, Details und potenziellen Folgen dieser Reform.
Hintergrund der Reform
Die Abschaffung der Schenkungssteuer ist Teil einer umfassenderen Steuerreform, die bereits 2023 mit dem Gesetz 11/2023 vom 23. November begann. Dieses führte zu einer signifikanten Reduzierung der Steuerlast im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones). Die Balearen-Regierung unter der Leitung von Präsidentin Margarita Prohens verfolgt das Ziel, die wirtschaftlichen Belastungen für Familien zu verringern und die Region als attraktiven Standort für Vermögensübertragungen zu etablieren. Das jüngste Gesetz 6/2025 setzt diesen Kurs fort, indem es die Schenkungssteuer für direkte Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehepartner) vollständig aufhebt.
Die Entscheidung kommt in einer Zeit, in der die Balearen mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind, darunter hohe Wohnkosten und die Auswirkungen globaler wirtschaftlicher Unsicherheiten und steigende Preise. Durch die Abschaffung der Schenkungssteuer soll nicht nur die finanzielle Belastung für Familien gesenkt, sondern auch der Immobilienmarkt und die Vermögensplanung auf der Insel angekurbelt werden.
Details der neuen Regelung
Das Gesetz 6/2025 sieht vor, dass Schenkungen von Geld oder Vermögenswerten zwischen direkten Familienangehörigen (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder und Ehepartner) auf den Balearischen Inseln ab sofort von der Schenkungssteuer befreit sind. Diese Regelung gilt für sogenannte „normale Schenkungen“ (donaciones normales), wie sie etwa bei der Übertragung von Geld oder Immobilien innerhalb der Familie üblich sind. Zusätzlich wurden für andere Verwandte, wie Geschwister, Tanten, Onkel oder Neffen (Gruppe III nach spanischem Steuerrecht), erhebliche Steuererleichterungen eingeführt. Hier können Deduktionen von bis zu 60 % geltend gemacht werden, was die Steuerlast deutlich reduziert. Diese Maßnahmen machen die Balearen zur Region mit der niedrigsten Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften in Spanien, was von Experten bereits als „steuerliches Paradies“ bezeichnet wird. Ein wichtiger Aspekt der Reform ist die notarielle Dokumentation. Schenkungen müssen weiterhin in einer notariellen Urkunde festgehalten und innerhalb eines Monats steuerlich deklariert werden, auch wenn keine Steuer mehr anfällt. Dies stellt sicher, dass die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vermögensübertragungen gewährleistet bleibt.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Mallorca ist bekannt für seinen attraktiven Immobilienmarkt, der sowohl einheimische als auch internationale Käufer anzieht. Die Abschaffung der Schenkungssteuer könnte diesen Markt weiter beflügeln, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Immobilien innerhalb von Familien. Beispielsweise können Eltern ihren Kindern nun Immobilien oder Geldbeträge für den Erwerb einer Erstwohnung schenken, ohne dass Steuern anfallen. Dies ist besonders relevant, da die Balearen mit hohen Immobilienpreisen zu kämpfen haben, was den Zugang zu Wohneigentum für junge Menschen erschwert.
Gesellschaftliche und politische Reaktionen
Die Reform hat sowohl Zustimmung als auch Kritik hervorgerufen. Befürworter heben hervor, dass die Balearen durch diese Maßnahme zum „steuerlichen Paradies“ für Erbschaften und Schenkungen in Spanien werden. Die Kombination aus der Abschaffung der Schenkungssteuer und der großen Freiheit bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen wird als Anreiz für wohlhabende Familien gesehen, Vermögen auf den Inseln zu halten oder zu transferieren. Kritiker hingegen werfen der Regierung vor, durch diese Maßnahmen die Balearen in ein „Paradies für Reiche“ zu verwandeln. Sie argumentieren, dass die Steuererleichterungen vor allem wohlhabenden Familien zugutekommen und die Einnahmen des Staates schmälern, die für öffentliche Dienstleistungen wie Bildung oder Gesundheit benötigt werden.
Weitere steuerliche Erleichterungen
Neben der Schenkungssteuer wurden auch andere steuerliche Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes 6/2025 und früherer Gesetze eingeführt. Dazu gehören:
Erbschaftssteuer: Ebenfalls für direkte Familienangehörige auf 0% gesenkt, was die Vermögensübertragung nach Todesfällen erleichtert.
Abzüge für andere Verwandte: Bis zu 60 % Steuererleichterungen für Gruppe III-Verwandte.
Wohnungsförderung: Steuerliche Vergünstigungen für junge Menschen, Menschen mit Behinderungen, kinderreiche oder alleinerziehende Familien, um den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern.
Fazit
Die Abschaffung der Schenkungssteuer auf Mallorca und den übrigen Balearischen Inseln markiert einen bedeutenden Schritt in der Steuerpolitik der Region. Sie erleichtert die Vermögensübertragung innerhalb von Familien und stärkt die Attraktivität der Inseln für wohlhabende Personen und Investoren. Während die Reform den Immobilienmarkt und die Vermögensplanung ankurbeln könnte, wirft sie auch Fragen zur sozialen Gerechtigkeit und den öffentlichen Finanzen auf. Interessierte sollten sich bewusst sein, dass trotz der Steuerbefreiung eine notarielle Dokumentation und Deklaration erforderlich bleiben. Für eine individuelle Beratung empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.
Mallorca – Kommt die Legalisierung für Bauten in der Sierra de Tramuntana?
Ein bedeutender Wandel steht bevor in der Serra de Tramuntana, einem UNESCO-Weltkulturerbe auf der spanischen Insel Mallorca. Laut verschiedener Publikationen bespricht die balearische Regierung, illegalen Immobilien in der Sierra de Tramuntana den Weg in die Legalität zu öffnen. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt in einem langjährigen Konflikt um ohne Genehmigung errichtet Bauten, die sowohl „die Umwelt“ als auch die „lokale Kultur“ gefährden. Doch während die Maßnahme für Eigentümer eine klare Erleichterung bringt, sorgt sie bei anderen für Besorgnis.
Hintergrund des Problems
Die Serra de Tramuntana ist für ihre atemberaubenden Landschaften und ihre kulturelle Bedeutung bekannt. Sie zieht Touristen aus aller Welt an und ist ein zentraler Bestandteil der Identität Mallorcas. Doch seit Jahrzehnten kämpft die Region mit illegalen Bauten. Diese entstehen oft durch den Druck des Tourismus und den Wunsch nach Wohnhäusern in einer der schönsten Gegenden der Insel. Viele dieser Gebäude verstoßen gegen Bebauungspläne und Umweltauflagen, was zu Spannungen zwischen Eigentümern, Behörden und Umweltschützern führt. Häufig wurden diese Häuser vor der Einführung strengerer Vorschriften errichtet oder aus vermeintlicher Notwendigkeit gebaut. Das Ergebnis: eine Vielzahl von Immobilien, die in einer rechtlichen Grauzone existieren.
Die Entscheidung der Regierung
Die balearische Regierung hat nun angekündigt, bestimmte illegale Immobilien in der Serra de Tramuntana zu legalisieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, ein Problem anzugehen, das die Behörden seit langem belastet. Durch die Legalisierung sollen diese Gebäude in die formelle Wirtschaft integriert werden, was eine bessere Regulierung, Steuererhebung und Kontrolle ermöglicht. Für viele Eigentümer bedeutet dies eine lang ersehnte rechtliche Sicherheit – ein Ende der ständigen Bedrohung durch Abriss oder rechtliche Konsequenzen. Doch die Entscheidung ist nicht unumstritten. Kritiker sehen darin eine Belohnung für illegales Verhalten und befürchten, dass sie einen Präzedenzfall schafft.
Potenzielle Vorteile der Legalisierung
Die Legalisierung könnte mehrere positive Effekte haben:
Wirtschaftliche Integration: Indem die Immobilien legalisiert werden, können sie besteuert und reguliert werden. Dies könnte zusätzliche Einnahmen für öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur generieren.
Rechtssicherheit für Eigentümer: Viele Bewohner, die teils seit Generationen in diesen Häusern leben, könnten endlich ohne Unsicherheit planen und investieren.
Entlastung der Behörden: Die Legalisierung könnte den Verwaltungsaufwand reduzieren, der mit der Durchsetzung von Abrissbefehlen und rechtlichen Streitigkeiten verbunden ist.
Diese Vorteile könnten die soziale und wirtschaftliche Stabilität in der Region stärken und eine pragmatische Lösung für ein komplexes Problem bieten.
Risiken und Bedenken
Trotz der potenziellen Vorteile gibt es erhebliche Risiken:
Anreiz für weitere Verstöße: Die Legalisierung könnte als Signal verstanden werden, dass illegales Bauen irgendwann geduldet wird. Dies könnte die Überbauung empfindlicher Gebiete verstärken.
Umweltschäden: Ohne strenge Auflagen könnte die Maßnahme die einzigartige Biodiversität der Serra de Tramuntana weiter gefährden.
Verlust an Vertrauen: Kritiker bemängeln, dass die Entscheidung den Rechtsstaat untergräbt und die Bemühungen um Umweltschutz schwächt.
Umweltgruppen warnen, dass die Priorität auf wirtschaftlichen Interessen zulasten der Natur gehen könnte – ein hoher Preis für ein weltberühmtes Ökosystem.
Perspektiven der Beteiligten
Die Reaktionen auf die Entscheidung sind gespalten:
Umweltschützer: Gruppen wie der Grup Balear d’Ornitologia i Defensa de la Naturalesa (GOB) lehnen die Legalisierung entschieden ab. Sie sehen darin einen Rückschlag für den Naturschutz und fordern die Durchsetzung bestehender Gesetze sowie den Abriss illegaler Bauten.
Eigentümer und Anwohner: Viele begrüßen die Entscheidung als pragmatische Lösung, die ihnen Sicherheit bietet. Doch selbst unter den Anwohnern gibt es Sorgen über zunehmende Bebauung und den Verlust kultureller Werte.
Oppositionsparteien: Sie werfen der Regierung vor, den Interessen von Bauträgern nachzugeben und den Umweltschutz zu vernachlässigen.
Diese unterschiedlichen Standpunkte verdeutlichen die Komplexität des Themas und die Herausforderung, einen Konsens zu finden.
Ein ausgewogener Weg nach vorn
Die Legalisierung von Immobilien in den Mallorca-Bergen ist ein heikles Thema ohne einfache Lösungen. Um die Risiken zu minimieren, sollte die Regierung strenge Vorgaben einführen. Dies könnte bedeuten, nur Gebäude zu legalisieren, die vor einem bestimmten Datum errichtet wurden oder die Umwelt nicht erheblich schädigen. Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit – einschließlich Umweltgruppen und lokaler Gemeinschaften – sind ebenfalls entscheidend, um Vertrauen zu schaffen und eine ausgewogene Lösung zu finden. Ein solcher Ansatz könnte die Bedürfnisse der Eigentümer berücksichtigen, ohne die Serra de Tramuntana für kommende Generationen zu opfern.
Fazit
Die Entscheidung der Regierung, Immobilien in den Mallorca-Bergen zu legalisieren, ist ein bedeutender Schritt mit weitreichenden Folgen. Sie bietet Chancen für wirtschaftliche und soziale Stabilität, birgt jedoch auch Risiken für Umwelt und Rechtsstaatlichkeit. Nur durch sorgfältige Planung und konsequente Durchsetzung kann Mallorca seine natürliche Schönheit und kulturelle Identität bewahren, während es den Herausforderungen des modernen Lebens begegnet. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob dieser Kompromiss gelingt – oder ob er neue Konflikte schafft.
Registrierungsnummer (NRA) für Kurzzeitmieten in Spanien und auf Mallorca
Hintergrund und gesetzliche Grundlage
Die Einführung der Registrierungsnummer für Kurzzeitmieten in Spanien basiert auf der EU-Verordnung 2024/1028 vom 11. April 2024 sowie dem Königlichen Dekret 1312/2024, das am 2. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Spanien ist damit das erste EU-Land, das ein einheitliches Registrierungssystem für Kurzzeitmietverträge implementiert. Ziel ist es, illegale Ferienvermietungen einzudämmen, den Wohnungsmarkt zu regulieren und die Interessen von Eigentümergemeinschaften sowie lokalen Behörden zu berücksichtigen. Die Regelung gilt für alle Immobilien, die kurzfristig vermietet werden, unabhängig davon, ob es sich um ganze Wohnungen, einzelne Zimmer oder andere Art von Wohnimmobilien handelt.
Die Registrierungspflicht tritt ab dem 1. Juli 2025 in Kraft, wobei Vermieter bereits jetzt aufgefordert sind, die notwendigen Schritte einzuleiten. Insbesondere in Mehrfamilienhäusern ist seit dem 3. April 2025 ein Nachweis erforderlich, dass die Eigentümergemeinschaft (WEG) mit einer 3/5-Mehrheit der Kurzzeitvermietung zugestimmt hat. Ich empfehle daher, Anträge frühzeitig, idealerweise vor März 2025, zu stellen.
Was ist die Registrierungsnummer (NRA)?
Die NRA ist ein alphanumerischer Code, der jeder Immobilie, die für Kurzzeitmieten genutzt wird, zugeteilt wird. Sie dient als eindeutige Kennung, ähnlich einem Kfz-Kennzeichen, und muss in allen Vermietungsanzeigen auf Online-Plattformen sichtbar angegeben werden. Ohne diese Nummer dürfen Immobilien ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr für Kurzzeitmieten beworben werden. Die NRA wird vom Grundbuchamt oder dem Register für bewegliche Sachen vergeben und im Grundbuch eingetragen.
Voraussetzungen für die Beantragung
Um die NRA zu erhalten, müssen Vermieter folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Zustimmung der Eigentümergemeinschaft: In Mehrfamilienhäusern ist seit dem 3. April 2025 die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft mit einer 3/5-Mehrheit erforderlich. Dies muss durch ein entsprechendes Protokoll nachgewiesen werden.
- Elektronische Unterschrift: Der Antrag erfordert eine elektronische Signatur, da die Unterlagen digital eingereicht werden.
- Erforderliche Unterlagen: Zu den notwendigen Dokumenten gehören unter anderem:
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse (z. B. Nota Simple aus dem Grundbuch).
- Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad, je nach Region).
- Bebaungsplan (falls erforderlich).
- Eigenverantwortungserklärung (in bestimmten Regionen wie Madrid).
- ETV / VT / VT 60 oder ähnliche Genehmigungen des Consell de Mallroca.
- Einhaltung lokaler Vorschriften: Die Immobilie muss den regionalen und kommunalen Vorschriften für touristische Vermietungen entsprechen, z. B. Brandschutz- und Sicherheitsstandards.
Ablauf der Beantragung
Der Prozess zur Beantragung der NRA läuft wie folgt ab:
- Antragstellung: Der Antrag kann persönlich beim zuständigen Grundbuchamt oder elektronisch über die Website des Verbands der spanischen Registerführer (Colegio de Registradores) eingereicht werden. Alternativ ist die Beantragung über die einheitliche digitale Zugangsstelle (Ventanilla Única Digital) möglich, eine landesweite Plattform, die den Datenaustausch zwischen Vermietern, Grundbuchämtern und Online-Plattformen erleichtert.
- Prüfung durch das Grundbuchamt: Innerhalb von 15 Tagen prüft der Grundbuchrichter, ob die eingereichten Unterlagen den Vorschriften entsprechen und keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Dazu gehört die Überprüfung der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft sowie die Einhaltung lokaler Gesetze.
- Zuweisung der NRA: Bei positiver Prüfung wird die NRA zugeteilt, im Grundbuch eingetragen und dem Antragsteller mitgeteilt. Die Nummer wird zusammen mit der Kategorie der Vermietung (z. B. touristische Vermietung) im Grundbuchblatt der Immobilie vermerkt.
Einheitliche digitale Zugangsstelle
Die einheitliche digitale Zugangsstelle ist ein zentrales Element der neuen Regelung. Diese Plattform, die vom Ministerium für Wohnraum und Stadtentwicklung verwaltet wird, ermöglicht den Datenaustausch in Echtzeit zwischen Vermietern, Grundbuchämtern, Kommunen, autonomen Gemeinschaften und Online-Plattformen. Sie soll sicher stellen, dass die NRA in allen Inseraten korrekt angegeben wird und Plattformen wie Airbnb oder Booking die Gültigkeit der Nummer überprüfen können.
Regionale Unterschiede
Während die NRA eine spanienweite Regelung ist, gibt es regionale Unterschiede in den Anforderungen. Beispielsweise:
- Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera): Neben der NRA ist eine zusätzliche Registrierung im lokalen touristischen Register erforderlich (ETV / VT / VT 60).
- Madrid: Das Dekret 79/2014 verlangt eine Eigenverantwortungserklärung sowie den Nachweis eines Bebaungsplans und einer Bewohnbarkeitsbescheinigung.
- Valencia: Vermieter müssen sich im touristischen Register der Region (Registro General de Empresas, Establecimientos y Profesiones Turísticas) einschreiben und die NRA sichtbar an der Immobilie anbringen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Vermieter, die die NRA nicht beantragen oder ihre Immobilien ohne Registrierung vermieten, riskieren hohe Bußgelder, die derzeit (Stand 22. Mai 2025) bis zu 90.151,80 EUR betragen können. Online-Plattformen sind ab dem 1. Juli 2025 verpflichtet, die Anzeige von Immobilien ohne gültige NRA zu unterbinden.
Vorteile der Regelung
Die Einführung der NRA soll mehrere Vorteile bringen:
- Transparenz: Die Registrierung sorgt für klare Identifizierung der vermieteten Immobilien und deren Eigentümer.
- Rechtssicherheit: Vermieter und Mieter profitieren von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Schutz der Eigentümergemeinschaften: Die erforderliche Zustimmung der WEG verhindert Konflikte in Mehrfamilienhäusern.
- Nachhaltigkeit: Die Regulierung trägt dazu bei, den Wohnungsmarkt zu entlasten und illegale Vermietungen zu bekämpfen.
Fazit
Die Registrierungspflicht für Kurzzeitmieten in Spanien ist soll ein bedeutender Schritt zur Regulierung des touristischen Wohnungsmarktes sein. Vermieter müssen sich nun mit den Anforderungen vertraut machen und sollten den Antrag rechtzeitig stellen, um Bußgelder und Einschränkungen zu vermeiden.
Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Quellen: Königliches Dekret 1312/2024; EU-Verordnung 2024/1028
Nochmal: Neue Regularien im Bereich der touristischen Vermietung auf Mallorca
Seit 2022 galt auf Mallorca ein Moratorium, dass die Erteilung neuer Lizenzen für Ferienvermietungen bis mindestens 2026 verbot. Dies war Teil der Maßnahmen zur Eindämmung der touristischen Überlastung und des Drucks auf den Immobilienmarkt. Dieses Verbot wurde nun aufgehoben. Der Markt wurde neu reguliert.
Kernpunkte des aktuellen Rechtsrahmens
Seit dem 11. Februar 2022 werden bis 2026 keine neuen Lizenzen für Ferienvermietungen auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera mehr erteilt. Dies schließt den Erwerb oder die Übertragung neuer touristischer Plätze aus. Ziel war es eine „touristische Überlastung“ zu verhindern.
Für das Verbot galten folgende Ausnahmen:
Immobilien mit bereits bestehenden Lizenzen können weiterhin legal betrieben werden. Somit war der Kauf von Immobilien mit bereits erteilten touristischen Lizenzen die einzige Möglichkeit für neue Eigentümer, in den Ferienvermietungsmarkt einzusteigen. Dies führte dazu das Immobilien mit ETV-Lizenzen zu hochwertigen Vermögenswerten wurden.
Änderungen durch das Dekret zur Eindämmung des Tourismus (April 2025)
Das Dekret über Maßnahmen zur Eindämmung des Tourismus, das von der Regierung von Marga Prohens (PP) mit Unterstützung von Vox verabschiedet wurde, führt mehrere wichtige Änderungen ein:
- Verbot neuer Plätze in Mehrfamilienhäusern: Die Schaffung neuer Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Archipel wird nach dem bereits in Palma und Ibiza angewandten Modell verboten.
- Stabilisierung von 90.000 bereits bestehenden Plätzen:
Genehmigungen für Ferienwohnungen, die vor 2017 vergeben wurden, für die keine Zahlung einer „Bettenlizenz“ erforderlich war und die an bestimmte Wohnungen gebunden waren verloren, wenn sie nicht mehr genutzt wurden, diese Erlaubnis. Der neue Erlass ermöglicht es nun diese Genehmigungen zu behalten, zu vermarkten und in einer Wohnungsbörse zu verkaufen. - Bereinigung inaktiver Plätze: Die Inselräte können Plätze, die drei Jahre lang nicht genutzt wurden, streichen, um die Nutzung der bestehenden Lizenzen zu optimieren.
- Reduzierung von Bußgeldern für Sozialmieten: Eigentümer, die wegen illegaler Vermietung zu einem Ordnungsgeld herangezogen wurden, können eine Reduzierung der Bußgelder um bis zu 80 % erwarten, wenn sie die Wohnung für Sozialmieten oder zu begrenzten Preisen zur Verfügung stellen.
- Überlastete Gebiete und Modernisierung:
Die Inselräte können überlastete Gebiete zur Begrenzung der Ferienvermietung ausweisen. In diesen gebieten wird es dann keine neuen Genehmigungen mehr geben. Die bebaubare Fläche von touristischen Einrichtungen in überlasteten Gebieten kann um bis zu 10 % erhöht werden, um deren Modernisierung zu fördern.
Voraussetzungen für den legalen Betrieb von Ferienimmobilien
Um eine Wohnung für die Ferienvermietung zu nutzen, müssen gemäß der nun geltenden Vorschriften die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bewohnbarkeitsbescheinigung: Die Wohnung muss den Gesundheits-, Sicherheits- und Bewohnbarkeitsstandards entsprechen.
- Mindestalter: Die Immobilie muss mindestens 5 Jahre alt sein, was durch eine Erstbezugsgenehmigung oder eine Bescheinigung der Gemeinde nachzuweisen ist.
- Energieeffizienz: Mindestklasse F für Wohnungen, die vor 2007 gebaut wurden, und D für Wohnungen, die nach 2008 gebaut wurden.
- Einzelzähler: Für Wasser und Strom.
- Flächennutzungsplan: Die Immobilie muss in einem Gebiet liegen, das durch die Plans de Intervención en Ámbitos Turísticos (PIAT) oder Planes Territoriales Insulares (PTI) als geeignet ausgewiesen ist. Überlastete Gebiete oder geschütztes Bauland sind ausgeschlossen.
- Mehrfamilienhäuser: Die Ferienvermietung muss in der Satzung der Eigentümergemeinschaft erlaubt sein. Darüber hinaus können Eigentümergemeinschaften diese Tätigkeit seit Oktober 2024 mit einer Dreifünftelmehrheit gemäß den Urteilen des Obersten Gerichtshofs verbieten.
- Gästeerfassung: Seit Dezember 2024 müssen Eigentümer ihre Gäste auf der Plattform SES.HOSPEDAJES registrieren und damit dem Königlichen Dekret 933/2021 entsprechen.
- Haftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von 300.000 Euro und maximale Kaution von 600 Euro.
Arten von ETV-Lizenzen
Es gibt drei Hauptarten von Lizenzen für Ferienvermietungen auf Mallorca:
- ETV: Für freistehende Einfamilienhäuser (Chalets oder Einfamilienhäuser). Sie ist unbefristet und erlaubt eine ganzjährige Vermietung.
- ETVPL: Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (Apartments oder Reihenhäuser). Sie hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und ist verlängerbar.
- ETV60: Für Ein- oder Mehrfamilienhäuser, die der Hauptwohnsitz des Eigentümers sind. Sie erlaubt eine Vermietung von bis zu 60 Tagen im Jahr, in zwei nicht aufeinanderfolgenden Monaten (außer Juli und August), mit einer Laufzeit von 5 Jahren, verlängerbar.
Einheitliches Mietregister (Königlicher Erlass 1312/2024)
Ab dem 2. Januar 2025 müssen alle Kurzzeitvermietungen (Ferienwohnungen, Saisonvermietungen, Zimmervermietungen usw.) in einem einheitlichen System registriert werden, das vom Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung mit einer digitalen zentralen Anlaufstelle verwaltet wird. Die Verpflichtung tritt nach einer Übergangsphase am 1. Juli 2025 in Kraft. Ziel ist die Vereinfachung der Formalitäten, Erhöhung der Sicherheit und Verhinderung von Betrug durch die Zentralisierung der Datenverwaltung von Eigentümern, Plattformen und Gästen. Plattformen wie Airbnb oder Booking sollen diese gesetzliche Anforderungen erfüllen und z.B. illegale also Anzeigen ohne den Hinweis auf diese Registrierung innerhalb von 48 Stunden auf Anordnung der Behörden entfernen.
Meine Empfehlungen für Eigentümer und Investoren
Lassen Sie bestehende Lizenzen überprüfen: Wenn Sie eine Immobilie mit ETV-Lizenz besitzen, stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen für die Registrierung von Gästen und die örtlichen Vorschriften erfüllen, um Strafen zu vermeiden.
Erkunden Sie den Sekundärmarkt: Für neue Investoren ist der Erwerb von Immobilien mit bereits bestehenden Lizenzen bis 2026 die einzige realistische Option um auf diesem Markt Fuß zu fassen.
Halten Sie SES.HOSPEDAJES ein: Registrieren Sie sich vor dem 1. Juli 2025 auf der Plattform, um das Königliche Dekret 1312/2024 zu erfüllen.
Erkundigen Sie sich nach der Zoneneinteilung und Statuten Ihrer WEG: Überprüfen Sie die PIAT/PTI und die Statuten der Eigentümergemeinschaft, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie für die Ferienvermietung geeignet ist.
Lassen Sie sich professionelle beraten: Aufgrund der komplexen Rechtslage sollten Sie sich an Experten wenden.
Fazit
Der durch das Gesetzesdekret 3/2022 und das Gesetzesdekret zur Eindämmung des Tourismus vom April 2025 aktualisierte Rechtsrahmen für Ferienvermietungen auf Mallorca strebt ein Gleichgewicht zwischen der Aufrechterhaltung des Tourismus als Wirtschaftsmotor und der Eindämmung der touristischen Überlastung an. Das Moratorium bis 2026, das Verbot neuer Plätze in Mehrfamilienhäusern und die Stabilisierung von 90.000 bereits bestehenden Plätzen sind die wichtigsten Änderungen, die jedoch zu Spannungen zwischen den Sektoren (Hotellerie vs. Ferienvermietung) und Kritik wegen ihrer Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die Nachhaltigkeit führen.
Obwohl über das oben genannte Dekret hinaus kein spezifisches Dekret für 2025 ausschließlich für Ferienvermietungen erwartet wird, verstärkt die aktuelle Regelung den Trend zu einem stärker regulierten Tourismusmodell mit Anreizen für Sozialmieten und Beschränkungen in städtischen Gebieten. Eigentümer müssen sich an ein strenges regulatorisches Umfeld nun anpassen.