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Immobilienbesitz auf den Balearen nach den Wahlen 2015
Spanien wählt. Nach vier Jahren und am Ende einer der schwersten Wirtschaftskrisen des Landes in jüngster Geschichte stehen in diesem Jahr Wahlen in Spanien an. Sowohl die Zentralregierung in Madrid als auch die Parlamente in den autonomen Gebieten werden gewählt. Ebenso stellen sich die Bürgermeister erneut für ihre Ämter.
Auf den Balearen haben die Wahlen der lokalen und überregionalen Parlamente einen Sieg vor allem linker Parteien und neuer Bürgerbewegungen gebracht. Dies wohl auch, weil nur knapp 30% der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben. Zumeist letztere Gruppierungen haben Wähler erfolgreich mit populären aber wohl nicht finanzierbaren Programmen gelockt. Großer Verlierer war die konservative PP die eine harte und teilweise unpopuläre Krisenpolitik betrieben hat.
Mittlerweile sind nach ersten politischen Querelen die Bürgermeisterämter, die Conselles und der Govern auf den Balearen neu besetzt. Die Regierungsarbeit wird langsam aufgenommen.
Wie nach jeder Wahl bleibt sich die spanische Politik auch diesmal ihrem Grundsatz treu, zunächst alles was die Vorgängerregierung an Gesetzen geschaffen und umgesetzt hat zu prüfen, zu revidieren oder komplett abzuschaffen. Das Rad wird damit auch in dieser Legislaturperiode faktische wieder neu erfunden.
Bereits kurz nach der Einsetzung der neuen Regenten auf den Balearen zeigte sich, dass deren Wahlversprechen nicht so einfach umzusetzen sind wie gedacht. Vor allem fehlt das Geld um die vollmundigen Zugsagen an das Wahlvolk zu bezahlen. Klarheit besteht zur Zeit nur darin, dass die nächsten Jahre teurer werden. So wurde unlängst bekannt, dass allein 8MIO Euro mehr für die Gehälter von neu berufenen Spitzenbeamten des Govern und Consell ausgegeben werden müssen.
Die Politiker schielen daher bereits auf die Geldbeutel Ihrer (Nicht-) Wähler und haben schon einmal verlautbaren lassen, dass alle lokalen und autonomen Tribute auf den Prüfstand gestellt werden. So sollen gemeindliche Abgaben wie Grundsteuern (IBI) und Müllgebühren (Basura / Fems) erhöht werden. Für die Balearen werden mit großer Wahrscheinlichkeit die autonomen Sätze und Freibeträge bei der Erbschaftssteuer und der Vermögenssteuer, die nun auch für EU – Residente gelten, den neuen Finanzbedürfnissen angepasst werden. Ebenso wird über die Erhöhung der Grunderwerbssteuer nachgedacht.
Neben Steuergesetzen wird auch heftig über die von der Vorgängerregierung eingeführten Gesetze zur Investitionserleichterung diskutiert. So soll in den nächsten Wochen das erst vor einem Jahr eingeführte Ley del Suelo (Bodengesetz) der Balearen geändert werden. Dieses lässt eine außerordentliche Legalisierung von Immobilien im Außenbereich zu. Hiernach können für drei Jahre alle ohne Genehmigung errichteten Bauten die bereits Bestandsschutz genießen im suelo rustico nachträglich legalisiert werden. Diese Maßnahme wurde von Bürgerbewegungen als weitgehend ungerecht eingestuft und heftig kritisiert. Man argumentiert, dass die Möglichkeit der nachträglichen Legalisierung vor allem diejenigen bestrafen würde, die sich an die geltenden Normen gehalten haben. Auf der anderen Seite wird jedoch gerne vergessen, das im Bereich der Rusticas fast kein Gebäude zu 100% legal errichtet wurde. Dort herrschte über Jahrzehnte eine von allen Parteien geduldete Anarchie. Selbst Bürgermeister und Umweltschützer wurden ertappt, illegal errichtete Häuser im suelo rustico ihr Eigen zu nennen. Die neue Balearen – Regierung hatte daher bereits kurz nach den Wahlen angekündigt die Möglichkeit der Legalisierung kippen zu wollen. Die notwendigen Gesetzesänderungen soll nunmehr vorbereitet und verabschiedet werden. Sollte es wirklich dazu kommen wird man sich aber fragen müssen, wie dann den unter Geldnot leidenden Gemeinden, welche einen Großteil der Steuern der Legalisierung kassieren, finanziell unter die Arme gegriffen werden kann.
Ebenso soll das Tourismus-Gesetz der Balearen (Ley Turistica de las Islas Baleares) mit den neu geschaffenen Möglichkeiten der touristischen Vermietung überprüft werden. Teil der Reform soll auch eine Regulierung der zehntausenden von Wohnungen sein, die sich derzeit in einer juristischen Grauzone befinden und auch an Touristen vermietet werden. Ebenso drohen allen Eigentümern die an Touristen vermieten neue Auflagen. Die wieder einmal geplante Touristensteuer soll auch von den privaten Vermietern -und zwar allen: legal, illegal und die in der Grauzone operierenden- eingetrieben werden.
Auch Großinvestoren wurde der Kampf angesagt. So sollen Freibeträge auf Vermögenssteuern vermindert und Grunderwerbssteuern auf hochwertige Balearen Immobilien erhöht werden. Derzeit wird über einen neuen Steuersatz für Liegenschaften auf den Balearen über zwei Millionen Euro nachgedacht. Auch werden Gewerbeinvestoren dadurch beunruhigt, dass die Balearen faktisch im Handstreich über Nacht ab sofort -derzeit vorerst beschränkt auf sechs Monate-Genehmigungen für neue Großmärkte nicht mehr ausstellen wird.
Daher mein Tipp: Seien Sie als Immobilieneigentümer oder Investor auf den Balearen in den nächsten Monate wachsam.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de
Besuchen Sie mal wieder Ihre Bank
Besuchen Sie ab und an ihre spanische Bank! Zugegeben, wenn Sie nach Mallorca in ihr eigenes Heim fliegen ist sicherlich die spanische Hausbank der letzte Ort an den Sie denken. Sonne, Strand und Meer stehen zunächst an erster Stelle. Bankauszüge kommen schließlich mit der Post. Das Konto dient ohnehin nur zur Zahlung von Strom, Wasser, Grundsteuern und der einen oder anderen Rechnung. Mittels Online-banking haben Sie ständig Zugriff und frisches Geld wird ein- oder zweimal jährlich überwiesen. So rückt der Kontakt zur Zweigstelle in weite Ferne.
Zur bösen Überraschung kann es dann aber kommen, wenn Sie plötzlich bei Ihrem nächsten Besuch feststellen, dass die Immobilie auf Mallorca keinen Strom mehr hat oder das Wasser gekappt wurde. Egal ob Luxusheim oder Schnäppchen – Haus, dieses Schicksal kann jeden ereilen. Aber wie kam es dazu?
Seit Einführung strikter Regeln zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung haben auch spanische Banken ihren zuweilen laxen Umgang mit Kunden und Kundendaten aufgegeben. So ist es heute üblich, dass bei Kontoeröffnung umfangreiche Informationen abgefragt werden. Hierzu zählen neben Ausweiskopie und Adresse auch Erklärungen zu Einkommensverhältnissen und die Frage, wofür das Konto benötigt wird. Jedes Bankinstitut hat seine eigenen Regeln zum Umfang der benötigten Details.
Alle diese Daten sind ab und an zu vervollständigen oder zu erneuern. Ausweise und Pässe laufen schließlich ab. Vor Jahren hinterlegte Adressen und Telefonnummer ändern sich.
Zwar melden sich die Banken sobald sie die Notwendigkeit der Überarbeitung der Kundedaten sehen, jedoch gehen viele diese Schreiben verloren, landen im Müll oder werden schlicht vergessen. Wenn dann noch der nette Angestellte des Kreditinstitutes der seinerzeit das Konto mit gebrochenem Deutsch geöffnet hat und ab und an bei Ihnen anriefe um nach dem Rechten zu sehen, die Zweigstelle gewechselt hat, sind Probleme vorprogrammiert.
Soweit sich Kunden auf die Briefe der Banken nicht melden müssen die betroffenen Konten seit einiger Zeit geschlossen oder zumindest blockiert werden. Dies solange, bis sich der Inhaber meldet und fehlende Daten nachreicht. In der Zwischenzeit laufen alle Rechnungen und Einzugsermächtigungen ins Leere. Irgendwann ist dann einmal Schluss mit Strom & Co…
Daher mein Tipp: Schauen Sie ab und an bei Ihrer Hausbank vorbei! Diese zehn Minuten können Ihnen später viel Zeit, Geld und Mühen ersparen.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
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Legalisieren Sie jetzt Ihre Immobilie!
Finca Rustica meist „il-legal“
Die beliebten Fincas rusticas -Immobilien auf dem Land- haben viele Vorteile. Sie sind zumeist grosszügig gebaut, verfügen über riesige Gärten, sind weit ab vom nächsten Nachbarn und lassen sich gut & legal vermieten. Liegt Strom und Wasser an, haben Sie Ihr Geld definitiv nicht falsch investiert. Das grosse Problem der ländlichen Grundstücke auf Mallorca war und ist, das dort zumeist illegal gebaut wurde.
Amnestie für Schwarzbauten auf den Balearen
Seit Mai 2014 gibt es hierfür eine Lösung. Das neue balearische Bodengesetz erlaubt im Wege einer bis 2017 befristeten Amnestie die Nachlegalisierung vieler Schwarzbauten auf dem Lande. Hauptvoraussetzung ist, dass der Baurechtsverstoss bei Inkraft treten des Gesetzes bereits verjährt war.
Illegale Häuser jetzt legalisieren! Aber wie?
Seit dem Erlass des Gesetzes warten nun Gemeinden und Betroffene auf die Umsetzungsvorschriften der Normative, die es bis dato nicht gibt. Daher haben nun viele lokale Bauämter Verfahren in Eigenregie entwickelt und lassen Anträge auf Legalisierung von illegalen Aufbauten im ländlichen Raum jetzt zu.
Kosten der Legalisierung beachten
Die grosse Frage der Kosten des Verfahrens ist nicht einfach zu beantworten. Neben den nachträglichen Ordnungsgeldern von 15% (20% bzw 25%) kommen lokale Bausteuern und andere unumgängliche Aufwendungen, die von Gemeinde zu Gemeinde variiren.
Zeitraum für Verfahren der Legalisierung
Die Bearbeitung wird, je nach Bauamt und Umfang der Akte, ca sechs bis neun Monate in Anspruch nehmen.
Vorteile der Legalisierung: Wertsteigerung der Immobilie
Die Vorzüge des Legalisierungsverfahrens liegt klar auf der Hand: Sie werten Ihre Immobilie auf, denn jeder der in Zukunft nach einem Kaufobjekt sucht wird die legalen den illegalen Rusticas vorziehen.
Im Rahmen meiner Dienstleistungen in Immobiliensachen biete ich die Legalisierung Ihrer Mallorcaimmobilie als Komplettpaket an. Gerne berate ich Sie hierzu.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de
Spanische Erbschaftssteur verstösst gegen EU Recht (Urteil vom 03.09.2014)
Die spanischen Gesetze zur Erbschaftssteuer wurde gestern durch den EU Gerichtshof für nicht vereinbar mit dem EU Recht erklärt. Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass Spanien gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wenn, wie seit Jahren der Fall, Residente bei Berechnung der Erbschafsteuern für Immobilien besser gestellt werden als Nicht – Residente aus EU Ländern.
So können Residente zum Beispiel auf den Balearen bei Anfall einer Erbschaft oder Schenkung zu Lebzeiten Freibeträge von bis zu 99% für sich in Anspruch nehmen. Diese Art der Vermögensübertragung war somit faktisch für sie steuerfrei. Nichtresidenten standen diese Vergünstigungen bis gestern nicht zu, auch wenn sich das gesamte in Spanien gehaltene Immobilienvermögen auf den Balearen befand. Genau hier setzt das Urteil an.
Zwar hat das Königreich Spanien ein für alle Bürger einheitliches Erbschaftssteuerrecht und ist nicht per se verantwortlich für diese Ungleichbehandlung, jedoch trat es Kompetenzen in Sachen Freibeträge und Steuersätze auf Erbschafts- und Schenkungssteuern weitgehend an seine Autonomie ab. Die Autonomien führten später im Zuge dieser Kompetenzen eigene Steuergrundlagen für Bewohner der autonomen Gebiete ein. Spanien verwies in dem Verfahren genau auf diesen Umstand. Dieses Argument lies der Gerichtshof nicht zu. Er merkte an, dass ein Land der EU eine Ungleichbehandlung von EU Bürgern nicht damit entschuldigen könne, dass seine Gebietskörperschaften auf Grundlage von internen Gesetzgebungskompetenzen im Grunde für den Vertragsverstoß verantwortlich sein. Spanien habe es versäumt das eklatante Ungleichgewicht zwischen der faktischen Besteuerung von Residenten gegenüber Nicht – Residenten EU Bürgern rechtzeitig zu verhindern.
Das Urteil erging am 03. September 2014 und ist rechtskräftig. Zum Text des Urteils gelangen Sie hier.
Was bedeutet das Urteil in der Praxis?
Das Urteil wird zur Folge haben das Spanien und seine Autonomen Gebiet eine Anpassung der Besteuerungsgrundlagen bei Anfall einer Erbschaft oder Schenkung vornehmen. In der Praxis wird dies wohl eine allgemeine Erhöhung der Steuern zur Folge haben.
Für bereits gezahlte Erbschaftssteuern bedeutet der Richterspruch eine Rückerstgattungspflicht Spaniens an die betroffenen EU Bürger und zwar nebst Zinsen soweit der Anspruch noch nicht verjährt ist. Stellen Sie also jetzt den Antrag!
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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So legilisieren Sie illegale Immobilien auf Mallorca
Am 29. Mai 2014 trat das lang erwartete und heiß diskutierte „Ley de Suelo“, das erste balearische Bodengesetz, in Kraft. Gemäß der zweiten Zusatzbestimmung des Gesetzes soll es nunmehr möglich sein, die auf dem Lande der balearischen Inseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera ohne Genehmigung gebauten Häuser, Keller, Pools oder sonstige Anbauten legalisieren zu lassen.
Hierbei gibt es verschiedene Einschränkungen. Die wohl wichtigste ist, dass sich die Gebäude nicht in einem geschützten Gebiet befinden dürfen. So sind und bleiben Häuser im ANEI, ARIP, etc. illegal. Bestandsschutz genießen ohne Genehmigung errichtete Häuser dort nur, wenn die Immobilie nachweislich vor mehr als zwei Jahrzehnten errichtet wurde. Legal sind sie deswegen aber noch nicht.
Zweite Voraussetzung für alle anderen Schwarzbauten ist, dass die Aufbauten der Balearen – Immobilie bereits bei in Kraft treten der Bestimmung Bestandsschutz genossen haben. Dies ist dann der Fall, wenn mehr als acht Jahre seit deren Bau verstrichen sind und die Immobilie seitdem unverändert geblieben ist. Der Nachweis ist durch den Eigentümer zu führen.
Gelingt der Altersnachweis kann die Immobilie bei der zuständigen Gemeinde nach-legalisiert werden. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Neben einer erheblichen Wertsteigerung kann die Immobilie nun auch legal umgebaut werden. Dies wird jeder potentielle Käufer zu schätzen wissen!
Was sind die Kosten? Bei den Kosten der Legalisierung ist mindestens zu kalkulieren:
– Kosten des Altersnachweises
– Legalisierung
– Bausteuern
– pauschales Ordnungsgeld in Höhe von 15% bei der Legalisierung im ersten Jahr seit in Kraft treten der Bestimmung, 20% im zweiten und 25% im dritten Jahr. Zeit bedeutet also Geld.
Wie hoch sind die Kosten?
Diese Frage kann erst nach einer Analyse des Einzelfalls beantwortet werden. Auch hier wird die richtige Vorbereitung bares Geld sparen.
Da die oben genannten Fristen erst nach Zustimmung des in der Materie zuständigen Consells beginnen werden, ist nunmehr der richtige Zeitpunkt gekommen um die notwendigen Vorbereitungen unter fachlicher Anleitung zu treffen. Gerne helfe ich Ihnen mit meinem spezialisierten Team hierbei. Ich benötige zunächst lediglich:
– die Kaufurkunde (Escritura)
– den aktuellen Grundsteuerbescheid (IBI)
Gefährlich kann die Legalisierung dann sein, wenn Sie unvorbereitet zur Gemeinde marschieren. Wer nämlich so dem Bauamt mitteilt, dass er auf einer illegalen Immobilie sitzt riskiert neben einem Ordnungsgeld auch den Abriss.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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