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01.01.2013 – Steuern beim Kauf von Neubauimmobilien gestiegen & neue Grunderwerbssteuern auf den Balearen
Wie bereits angekündigt haben die Balearen ab dem 01.01.2013 verschiedene Steuerarten erhöht bzw. eingeführt. In Sachen Immobilienerwerb wurden die Grunderwerbssteuern und Stempelsteuern beträchtlich angehoben. Der reduzierte Satz von 7% GeSt für Immobilien bis 300.000,00 EUR wurde abgeschafft. Die stufenweise Anhebung der Steuern je nach Wert der Immobilien wurde neu geordnet. Im Schnitt erhöhten sich damit die Steuern beim Kauf einer gebrauchten Immobilie im Wert von 500.000,00 EUR von 37.000,00 EUR im Jahr 2012 auf nunmehr 41.000,00 EUR. Bei Immobilien im Wert von 1.000.000,00 EUR stiegen die Steuerkosten von 85.000,00 EUR auf nunmehr 90.000,00 EUR. Dies ist ein Zuwachs von 11,1% bzw 10,6%.
Auch der Erwerb von Parkplätzen verteuerte sich erheblich. Einzelheiten siehe unten.
In Sachen Stempelsteuer (Hypothekensteuern) gab es einen Anstieg von immerhin 20%.
Die Balearen haben die Vermögenssteuer wieder eingeführt. Es existiert ein Freibetrag von 700.000,00 EUR.
Bei Neubauten haben sich die Steuern mehr als verdoppelt. Der super reduzierte Mehrwertsteuersatz von 4% für den Erwerb von Neubauimmobilien wurde durch den reduzierten Satz von 10% ersetzt. Daneben ist 1,2% Stempelsteuer ab dem 01.01.2013 zahlbar. Damit erhöhen sich die Steuern beim Kauf eines Neubaus von einem Bauträger im Wert von 500.000,00 EUR von 25.000,00 EUR im Jahr 2012 auf nunmehr 56.000,00 EUR. Bei Immobilien im Wert von 1.000.000,00 EUR stiegen die Steuerkosten von 50.000,00 EUR auf nunmehr 112.000,00 EUR. Dies ist ein Zuwachs bei den Kosten von satten 124%!
Die Steuersätze in Immobiliensachen gliedern sich nunmehr wie folgt:
Grunderwerbssteuer (GeSt) ab 01.01.2013 auf den Balearen:
Immobilien bis 400.000,00 EUR = 8% GeSt
Immobilien von 400.000,01 EUR bis 600.000,00 EUR = 9% GeSt
Immobilien von 600.000,01 EUR = 10% GeSt
Parkplätze / Garagen / Stellplätze bis 30.000,00 EUR = 8% GeSt
Parkplätze / Garagen / Stellplätze ab 30.000,01 EUR = 9% GeSt
Stempelsteuer ab 01.01.2013:
Die Stempelsteuer stieg von 1% in 2012 auf nunmehr 1,2% ab dem 01.01.2013.
Mehrwertsteuer ab 01.01.2013:
Neubauten pauschal: 10% MwSt (IVA) + 1,2% Stempelsteuer
Grundstücke pauschal: 21% MwSt (IVA) + 1,2% Stempelsteuer
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de
Strom wird in Spanien um 800% teurer in 2013
Soeben vermeldet die spanische Presse, dass zur Bereinigung des Stromdefizits in Spanien (ich habe berichtet) ein Vorschlag im Energieministerium diskutiert wird, die Kosten der KWh Strom an den Verbrauch zu koppeln. So sollen Stromverbraucher bei denen die monatliche Abnahmemenge „über dem Durchschnitt liegt“, stufenweise mit einem Zuschlag zum Strompreis penalisiert werden. Es ist eine Höchstgrenze beim 8-fachen des normalen Preises pro KWh vorgesehen.
Dies heißt im Klartext, dass bei einem Haushalt mit hohem Stromverbrauch (Klima, Heizung, Pool) die Kosten des Stroms von derzeit 0,13 EUR stufenweise auf bis zu 1,04 EUR pro Kilowattstunde(!) angehoben werden sollen.
Mein Tipp für den Winter: kaufen Sie Wolldecken, Ölfunzeln und massenweise Bücher denn Heizung, Licht und Fernseher bleiben aus ab 2013. Den Sommer sollten Sie besser da verbringen wo es kalt und regnerisch ist.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
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Das Geld liegt beim Finanzamt
Das spanische Finanzamt braucht Geld. Seitdem elektronische Zustellungen und das Internet die Arbeit der Finanzbeamten erheblich erleichtert haben, werden Forderungen von 0,99 EUR erhoben und gnadenlos eingezogen. Ebenso wird alles zu Geld gemacht, was in die Hände des Staates fällt. Grundstücke, Häuser und Autos werden gleichermaßen versteigert oder verkauft wie eingezogene Forderungen, Anteile, Genehmigungen oder Bezugsrechte.
Nunmehr verflüssigen auch die spanischen Zollbehörden alles was ihnen im Wege der Ein- und Ausfuhr von Waren zufällt. Zumeist handelt es sich um nicht deklarierte Importe oder schlicht Steuerschulden die realisiert werden.
Die Verkäufe werden -typisch spanisch- nur auf der Webseite des spanischen Finanzamtes veröffentlicht. So wissen zumeist nur „Insider“ und diejenigen, die ein wenig die Landessprache sprechen, was, wann, wo zum Erwerb für kleines Geld feilgeboten wird.
Es ist alles zu finden. Derzeit zum Beispiel 26 Tonnen alte Autobatterien ebenso wie Autos, Boote, Flugzeugersatzteile, Mopeds, Motoren, Krane und sonstige Baugeräte. Aber auch KfZ Ersatzteile aller Art, Pflanztöpfe, Edelholz, 500 Tonnen Baumaterialien und Granitsteine, sowie Hosen, Blusen, Babysachen, Herren- und Damenschuhe, Uhren, Digitalkameras, Telefone, Freisprechanlagen, PCs, Drucker nebst Druckpapier, sonstige Haushaltswaren, Teller, Tassen, Gläser, Teppiche und alles was sonst das Trödlerherz begehrt. Bei den Haushaltswaren, Elektrogeräten und Kleidungsstücken werden die beschlagnahmten Objekte zumeist gleich palettenweise verkauft. Mitunter sind es bis zu 50.000 Einzelstücke (!) die dann im Pack verscherbelt werden. Für Spirituosenhändler oder Drogeriebesitzer dürften die Angebote des Zolls Lleida (unten Nº. 5) zur Zeit sehr interessant sein. Ab „Lote nº 23“ – Seite 9 der Ausschreibung finden Sie neben hunderten von Flaschen Parfum auch hektoliterweise Spirituosen wie Whisky, Rum, Vodka, Brandy, Bacardi und alles andere was die Gesundheit auf lange Sicht ruiniert.
Ich möchte Ihnen nachfolgend nur einen kleinen Überblick über das geben, was derzeit angeboten wird. Vieles ist, zugegeben, einfach nur Schrott, aber vielleicht kann ja der eine oder andere Leser trotzdem aus meinem Artikel ein wenig Honig saugen.
Bitte finden Sie hier die aktuellen Angebote (Bilder und Texte – Copyright – spanisches Finanzamt 2012, Quelle: http://www.aeat.es); einzelne Datein bis zu 15MB gross:
1. Altmetall – 2. Zoll Valencia – 3. Zoll Bizkaya – 4. Zoll Andalusien – 5. Zoll Lleida
Wenn Sie wissen möchten wie man an spanischen Versteigerungen teilnehmen kann melden Sie sich bitte bei mir.
Viel Spass beim Schmökern!
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de
Sparen bis die Schwarte kracht!
Eigentümer und Mieter einer Immobilie in Spanien können ein Lied davon singen. Alles wird teurer. Allem voran die Energiepreise. Die Gas- und Stromrechnungen verteuerten sich in den letzten drei Jahren im Schnitt um 15% pro Jahr. Für 2013 ist eine Erhöhung von bis zu 37% im Gespräch um das erhebliche Defizit zwischen Herstellungskosten und Abnahmepreis zu beseitigen. Im spanischen Haushalt klafft ein (Subventions-) Loch von mehr als 30Mrd Euro. Dies übrigens weil sich vor Jahren die konservative Partei Spaniens (PP!) Wählerstimmen durch niedrige Energiepreise im sozialistischen Stil sichern wollte. So legte der Staat über Jahre niedrige Abgabepreise für Strom uund Gas fest und zahlte den Herstellern die Differenz. Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie sind so in Spanien unbekannt geblieben. Der Plan der billigen Resourcen wird nun von den Kindern und Enkeln der Urheber dieses Desasters gezahlt.
Zusätzlich steigen die Mehrwertsteuer und gemeindlichen Abgaben. Den Rest erledigen neue Umweltabgaben in den Autonomien.
Es verwundert daher nicht, dass ich in Beratungsgesprächen zu Immobilienkäufen immer öfter auch nach konkurrenzfähigen Alternativangeboten in Sachen laufender Kosten des Haushaltes gefragt werde. Leider hat die Idee Preissuchmaschinen im Internet anzubieten in Spanein noch keinen Einzug gehalten. Es ist daher schwer, wirklich eine präzise Auskunft zu geben. Gegebenenfalls wäre dies eine neue Geschäftsidee für findige Programmierer / Webdesigner.
Zur Zeit existieren die mir bekannten nachfolgenden Webseiten. Diese werden regelmäßig gewartet und stellen einen recht guten Service dar:
- Für aktuelle Spritspreise sortiert Ihnen die nachfolgende Suchmaschine des spanischen Industrieministeriums die Tagespreise nach Provinzen, Städten und Strassen: http://geoportal.mityc.es/hidrocarburos/eess/?l=sl
- Die spanische Energiebehörde betreibt einen Vergleichsrechner für Gas und Strom auf ihrer Webseite unter: http://www.comparador.cne.es/comparador/index.cfm?js=1&e=N
- Internetnutzer können unter http://www.adslzone.net/comparativa.html die monatlichen Angebote für ADSL in Spanien abrufen.
- Handytarife sind zu finden auf http://www.mybestoption.es/telefonia-movil/ Einschränkend muss ich betonen, dass hier nur die großen Mobilfunkanbieter verglichen werden, es hilft also weiter zu vergleichen.
Sollten Sie mehr (verlässliche) Preissuchmaschinen kennen, bin ich gerne bereit diese in die Liste aufzunehmen. Also melden Sie sich bitte!
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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Barzahlungsverbot und Steuererhöhungen in Spanien und auf den Balearen
Wenn Sie bereits genug von Steuererhöhungen, Änderungen, Anpassungen, etc haben sollten Sie jetzt nicht weiter lesen.
Alle anderen Interessierten muss ich leider auf erfolgte Steueränderungen in Spanien und die geplanten Steuererhöhungen auf den Balearen hinweisen. Sollten Sie in Spanien generell investiert haben oder dies planen ist es ratsam nachfolgende Steueränderungen zu kennen und im Auge zu behalten. Wie immer beschränke ich mich auf die Themen die nichtresidente Investoren unmittelbar betreffen.
Am 30.10.2012 überraschte uns das spanische Parlament mit einem so gut wie nicht diskutierten und zum 31.10.2012 in Kraft getretenen neuen Gesetz zum „Kampf gegen den Steuerbetrug“. Dieses Gesetz hat es auch für Ausländer in sich:
- Barzahlungen in denen mindestens ein Gewerbetreibender involviert ist und die 2.500,00 EUR im Falle von Residenten und 15.000,00 EUR im Falle von Nichtresidenten übersteigen, werden penalisiert. Das Limit bezieht sich stets auf eine Leistung oder Warenlieferung. Somit sind auch die Anzahlungen Teil der festgelegten Höchsgrenze pro Rechtsgeschäft. Sollten Sie also Rechnungen in dieser Höhe in Zukunft zahlen, oder dem Finanzamt später nachweisen wollen, dass Sie vorgelegte Rechnungen auf diese Art und weise gezahlt haben, um z.B. die Steuerlast beim Verkauf der Immobilie zu drücken, könnten Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 25% des in bar gezahlten Betrages belegt werden. Das Finanzamt kann sowohl vom Gewerbetreibenden als auch vom Zahlenden das Bußgeld einfordern. Barzahlungen in ein Konto einer Kreditanstalt sind zurzeit noch nicht betroffen. Befreien kann man sich vom drohenden Bußgeld wenn man innerhalb von drei Monaten nach der Zahlung Selbstanzeige beim Finanzamt stellt. Die Verpflichtung zur Meldung von Barzahlungen besteht unter anderem bei Behörden oder auch durch den Notar sollten dieser von Barzahlungen Kenntnis erlangen.
- Denken Sie daran sich in Spanien niederzulassen? Dann müssen Sie wissen, dass das spanische Finanzamt ab sofort von Ihnen verlangen wird Ihre weltweiten Vermögensverhältnisse offen zu legen. Dazu zählen unter anderem Bankkonten in denen Sie Inhaber sind oder über die Sie eine Vollmacht haben (die der Kinder), Anteile und Mitgliedschaften an Gesellschaften, Versicherungen, Aktien, etc.. Das „Vergessen“ oder Auslassen von Daten wird mit einer Sanktion von mindestens 5.000,00 EUR pro Information oder mindestens 10.000,00 EUR für mehrere Datensätze verhängt. Sollte das Finanzamt darüber hinaus auch davon ausgehen, dass hier Einkommen nicht ordnungsgemäß erklärt wurden, droht eine Nachversteuerung von bis zu 52% nebst 150% Bußgeld auf den Steuerbetrag.
- Sollten Sie neu bauen, oder ihre neue Villa bauen lassen oder diese umbauen oder umbauen lassen, müssen Sie wissen, dass ab sofort alle Subunternehmer und auch Ihr Generalauftragnehmer keine Mehrwertsteuer mehr berechnen wird. Die Pflicht zur Abführung der Mehrwertsteuer obliegt nunmehr dem Bauträger, also Ihnen. Mit dieser Maßnahme soll dem weit verbreiteten Mehrwertsteuerbetrug, in dem der Bauträger die berechnete Mehrwertsteuer erstattet bekommt diese aber vom Rechnungssteller nie abgeführt wurde, ausgeschlossen oder zumindest bekämpft werden. Ein Vorteil für Sie besteht zumindest darin, dass die abzuführende Mehrwertsteuer sofort gegen den Erstattungsbetrag verrechnet werden kann. Letzteres setzt voraus, dass Sie am Mehrwertsteuerverfahren teilnehmen, z.B., über die Zwischenschaltung einer S.L. (spanische GmbH). Dann entfiele ab sofort auch die Zwischenfinanzierung der Mehrwertsteuer. In anderen speziell geregelten Fällen kann die Mehrwertsteuererstattung nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn der Antragsteller die tatsächliche Abführung der Steuer vorher nachgewiesen hat.
- Auch bei Immobiliengesellschaften gibt es erhebliche Neuerungen. Wegen einer Änderung des spanischen Wertpapiergesetzes ist es ab sofort nicht mehr möglich, bis zu 50% der Gesellschaftsanteile pauschal steuerfrei zu veräußern. Das heißt, die Gesellschaft mit einem nur aus Immobilien bestehenden Vermögen ohne real existierende Aktivität kann nun nicht mehr steuerfrei übertragen werden. Ausnahmen bestehen nur, wenn durch die Parteien nachgewiesen werden kann, dass die Übertragung nicht zur Steuerverkürzung diente und/oder wenn das Vermögen der Gesellschaft Teil der Aktivität der S.L. ist. Die steuerfreie Übertragung soll also nur noch dann möglich sein, wenn die Gesellschaft nachweislich einer Aktivität nachgegangen ist und nicht nur rein vermögenshaltend war. Werden Gesellschaftsanteile bei Patrimonialgesellschaften übertragen fällt ab sofort Grunderwerbssteuer oder Mehrwertsteuer, sollte die Übertragung durch einen Gewerbetreibenden erfolgen, an. Gleiches gilt wenn die Mehrheit der Stimmanteile einer Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung erlangt werden.
Änderungen auf den Balearen in Sicht
Weiteres Übel droht nun ebenso durch das Balearenparlament. Trotz erheblicher Sparanstrengungen und Touristenfluten im Jahre 2012 haben es die Balearen nicht geschafft, sich aus dem Würgegriff der Verschuldung zu befreien. Letzte Woche präsentierte nun das Parlament in Palma de Mallorca neue Vorschläge zu einer umfassenden Fiskalreform. Allein die Vorschläge haben es in sich und sollten weiter beobachtet werden.
- Ab sofort, also für das Jahr 2012, möchten die Balearen die Vermögenssteuer erheben. Damit dürfte auch das letzte Wahlversprechen des neuen balearischen Ministerpräsidenten Ramon Bauzá gebrochen worden sein. Er sagte im Wahlkampf zu, die Balearenbevölkerung von dieser Steuer zu verschonen. Die Vermögenssteuer soll anfänglich nur für die Jahre 2012 und 2013 erhoben (zahlbar 2013 und 2014) werden. Freibeträge stehen noch nicht fest, dürften sich aber an den staatlich verordneten in Höhe von 700.000,00 EUR Vermögen und 300.000,00 EUR für den Erstwohnsitz orientieren. Der Steuersatz dürfte bei 0,2%-2,5% liegen.
- Auch in Sachen Übertragungssteuern bei Grunderwerb scheint es wieder nach oben zu gehen. Diese Steuer wurde erst im April 2012, mit Wirkung zum 01. Mai 2012, verändert. Nun droht, dass der Einstiegssteuersatz von 7% bei Immobilien bis 300.000,00 EUR auf 8% steigen soll. Auch wird die Erhöhung des Höchstsatzes von derzeit 10% ab 2013 in Erwägung gezogen.
- Ebenso wird einen Erhöhung der Stempelsteuer beraten. Diese Steuer fällt bei verschiedenen Rechtsgeschäften an. Hierzu zählen Hypotheken, die Liquidation von Gesellschaften, Neubauerklärungen, die Schaffung von horizontalem Eigentum, oder Immobilienkäufen unter Anwendung der Mehrwertsteuer z.B. bei Neubauten oder dem Kauf von bebaubaren Grundstücken. Die Stempelsteuer soll von derzeit 1% auf 1,2% steigen.
- Die Balearen möchten darüber hinaus eine Umweltsteuer einführen, die auch nichtresidente Investoren direkt betreffen wird. So sollen ab 2013 wegen der „negativen Beeinflussung der Umwelt“ besteuert werden:
- alle Verpackungen für Getränke
- die Nutzung von Mietfahrzeugen
- große Einkaufsflächen und Einkaufscenter
- das Abwasser der Haushalte gemäß des tatsächlichen Verbrauchs. Derzeit wird das Abwasser pauschal, also verbrauchsunabhängig, besteuert.
Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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