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zahlen Sie zuviel für Ihre Energie?

Sie haben eine Immobilie gekauft oder Langzeit gemietet und wundern sich stets über die hohen Stromkosten in Spanien? Wenn dies so ist, dann sollten Sie einmal Ihre Stromabrechnung genauer ansehen. Es kann sein, das Sie den teuren „TUR – Tarif“ zahlen.

Bereits vor Jahren hat Spanien auf Druck der EU seinen Strommarkt privaten Anbietern geöffnet. Seit dieser Zeit gibt es grundlegend zwei Tarifmodelle:

1. die von der Regierung festgesetzten Strompreise, den sogenannten TUR (Tarifa de Ultimo Recurso), und
2. die auf dem Markt frei zugänglichen Stromtarife.

Bei Öffnung des Marktes wurden zunächst alle bestehenden Stromlieferverträge in den TUR Tarif übernommen. Man hatte gehofft, dass sich die Abnehmer schnell ihren eigenen Stromanbieter suchen würden und vom TUR Tarif in den freien Markt wechseln würden. Wie üblich interessierten sich jedoch viele Spanier nicht für die neue Freiheit und ignorierten oder misstrauten schlicht dem Angebot zum Wechsel zum freien Anbieter. Auch der Werbekampf der Stromgiganten um die potentiellen Kunden verpuffte wirkungslos.

So blieb Nichts anderes übrig, als den verunsicherten Stromkunden durch die Regierung per Dekret zu ihrem Glück zu verhelfen. Alle diejenigen die einen Stromanschluss über 10KW hatten, zahlten nach einer Übergangszeit einen 20% Zuschlag auf ihre Stromverbrauch, wenn sie nicht freiwillig zu einem privaten Anbieter gewechselt hatten. Zwingen, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, konnte man ja schließlich niemanden. Bei einem entsprechenden Verbrauch (Klimaanlage warm / kalt) war das Verweilen unter dem regulierten TUR Tarif der Regierung nun jedoch zu teuer.

Erneut wurde nach der Zwangsverordnung zum Anbieterwechsel eine Werbekampagne losgetreten, die vielerorts bei den ausländischen Immobilienbesitzern nicht ankam. Zumeist waren sie schlicht nicht erreichbar oder verstanden die auf (natürlich) Mallorquin gedruckten Flyer im Postkasten einfach nicht.

Vor ein paar Tagen wurde ich durch einen Mandaten wieder einmal auf die hohen Stromkosten für seine Immobilie angesprochen. Ein Blick auf die Stromrechnung offenbarte, dass er immer noch den TUR Tarif nebst 20% Zuschlag zahlte. Ein kurzer Anruf beim Stromanbieter genügte um ihm diese unnötigen Kosten abzunehmen. So wurden nicht nur der 20% Zuschlag erlassen, sondern auch ein Rabatt von 10% auf den Stromverbrauch bis Mai 2014 und nochmalige 20% auf den Stromverbrauch zwischen Mai 2014 und Mai 2015 eingeräumt. Die Stromrechnung fällt nun also um satte 40%(!). Dem Markt sei Dank.

Es kann sich also lohnen seinen Stromtarif zu prüfen. Sollten Sie nicht sicher sein ob Sie den Zuschlag zahlen beachten Sie bitte das nächste Bild zur Erklärung:

.Energierechnung

Zweifler behaupten immer gerne, dass der festgelegte „TUR Tarif“ der Regierung eine Sicherheit für die Verbraucher darstellt, da dieser ja „reguliert“ sei. Leider wird aber gerne vergessen, dass die Regierung die Tarife in den letzten Jahren pro Jahr um mehr als 20% nach oben geschraubt hat. Sicher ist also nur eins: die Preise werden unter dem TUR (reguliert) weiter steigen.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de

Kategorien:Zuzug Wohnen Wegzug

spanischer Mindestlohn steigt um 0,6% im Jahr 2013

Am 28.12.2012 beschloss die spanische Regierung die Anhebung des Mindestlohnes für Arbeiter und Angestellte. Im Vergleich zu 2012 steigt der Mindestlohn im Jahr 2013 um 0,6%. Dies entspricht einem monatlichen Lohn von 645,30 EUR für einen Vollzeitjob. Wird  das Arbeitsverhältnis tageweise abgerechnet darf der Tagessatz 21,51 EUR nicht unterschreiten. Insgesamt wird so ein Mindesteinkommen für eine Vollzeitstelle von 9.034,20 EUR im Jahr gesichert. Tarifverträge können von diesem Mindestlohn abweichen, dürfen ihn aber in keinem Fall unterschreiten.

In der Praxis bedeutet der Mindestlohn in Spanien vielerorts auch, dass damit die Obergrenze des Einkommens in angebotenen Arbeitsverträgen fixiert wird. Sollten Sie also darüber nachdenken in Spanien einer Arbeit nachzugehen sein Sie vorbereitet. Es kann sein dass Sie für Ihre Arbeitskraft ganze 2,67 EUR pro Stunde für eine Teilzeitstelle oder 4,34 EUR pro Stunde für einen 40 Stunden Job bekommen, vor Steuern und Abgaben natürlich.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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Kategorien:Zuzug Wohnen Wegzug

01.01.2013 – Steuern beim Kauf von Neubauimmobilien gestiegen & neue Grunderwerbssteuern auf den Balearen

Wie bereits angekündigt haben die Balearen ab dem 01.01.2013 verschiedene Steuerarten erhöht bzw. eingeführt. In Sachen Immobilienerwerb wurden die Grunderwerbssteuern und Stempelsteuern beträchtlich angehoben. Der reduzierte Satz von 7% GeSt für Immobilien bis 300.000,00 EUR wurde abgeschafft.  Die stufenweise Anhebung der Steuern je nach Wert der Immobilien wurde neu geordnet. Im Schnitt erhöhten sich damit die Steuern beim Kauf einer gebrauchten Immobilie im Wert von 500.000,00 EUR von 37.000,00 EUR im Jahr 2012 auf nunmehr 41.000,00 EUR. Bei Immobilien im Wert von 1.000.000,00 EUR stiegen die Steuerkosten von 85.000,00 EUR auf nunmehr 90.000,00 EUR. Dies ist ein Zuwachs von 11,1% bzw 10,6%.

Auch der Erwerb von Parkplätzen verteuerte sich erheblich. Einzelheiten siehe unten.

In Sachen Stempelsteuer (Hypothekensteuern) gab es einen Anstieg von immerhin 20%.

Die Balearen haben die Vermögenssteuer wieder eingeführt. Es existiert ein Freibetrag von 700.000,00 EUR.

Bei Neubauten haben sich die Steuern mehr als verdoppelt. Der super reduzierte Mehrwertsteuersatz von 4% für den Erwerb von Neubauimmobilien wurde durch den reduzierten Satz von 10% ersetzt. Daneben ist 1,2% Stempelsteuer ab dem 01.01.2013 zahlbar. Damit erhöhen sich die Steuern beim Kauf eines Neubaus von einem Bauträger im Wert von 500.000,00 EUR von 25.000,00 EUR im Jahr 2012 auf nunmehr 56.000,00 EUR. Bei Immobilien im Wert von 1.000.000,00 EUR stiegen die Steuerkosten von 50.000,00 EUR auf nunmehr 112.000,00 EUR. Dies ist ein Zuwachs bei den Kosten von satten 124%!

Die Steuersätze in Immobiliensachen gliedern sich nunmehr wie folgt:

Grunderwerbssteuer (GeSt) ab 01.01.2013 auf den Balearen:
Immobilien bis 400.000,00 EUR  = 8% GeSt
Immobilien von 400.000,01 EUR bis 600.000,00 EUR = 9% GeSt
Immobilien von 600.000,01 EUR = 10% GeSt

Parkplätze / Garagen / Stellplätze bis 30.000,00 EUR = 8% GeSt
Parkplätze / Garagen / Stellplätze ab 30.000,01 EUR = 9% GeSt

Stempelsteuer ab 01.01.2013:
Die Stempelsteuer stieg von 1% in 2012 auf nunmehr 1,2% ab dem 01.01.2013.

Mehrwertsteuer ab 01.01.2013:
Neubauten pauschal: 10% MwSt (IVA) + 1,2% Stempelsteuer
Grundstücke pauschal: 21% MwSt (IVA) + 1,2% Stempelsteuer

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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Neues aus Spanien zum Jahresende

Liebe Leser, zunächst wünsche ich Ihnen ein gesundes und hoffentlich erfolgreiches Jahr 2013.

Gegenstand meines heutigen Eintrages ist das wohl letzte Gesetz in Steuersachen im Jahr 2012. Es wurde am Freitag, den 28.12.2012 veröffentlicht. Das Gesetz trat sofort in Kraft. Auch für meine nicht-residenten Leser gibt es Änderungen für das Jahr 2013.

Vermögenssteuer: Die Vermögenssteuer läuft nicht wie versprochen am 31.12.2012 aus. Sie wurde nunmehr bis zum 31.12.2013 verlängert. Personen mit einem Vermögen über 700.000 EUR in Spanien müssen also auch im Jahre 2014 an die Abgabe ihrer Vermögenssteuererklärung für 2013 denken.

Ab dem 01.01.2014 soll es dann wieder eine 100% Bonifikation geben. Bleibt es dabei, ist ab 2014 Schluss mit der doppelten Abzocke.

Sondersteuer auf Lottogewinne: Sollten Sie in Spanien im Lotto gewinnen, verdient der Staat jetzt mit. Auch nicht residente Spieler werden ab dem 01.01.2013 mit einer Sondersteuer belegt. Diese beträgt ab sofort 20% des ausgeschütteten Gewinns. Sollten Sie planen sich mit dem Gewinn ohne Steuern zu zahlen auf und davon zu machen, werden Sie keinen Erfolg haben. Ihnen sei gesagt, dass das Lotterieunternehmen die Verpflichtung hat, 20% des Zahlbetrages einzuhalten und an das Finanzamt abzuführen.

Sondersteuer auf’s Festgeld:Ja, Sie lesen richtig! Spanien besteuert nunmehr die sukulenten Festgeldanlagen der heimischen Banken und Sparkassen.

Wer ist davon betroffen? – Nur Banken und Sparkassen mit Sitz oder Niederlassung in Spanien (sicher arbeiten die Rechtsabteilungen bereits an den AGB’s um die Steuer an den Kunden in irgendeiner Form weiterzureichen).

Wie hoch ist die Steuer? – Zur Zeit: 0%. Aber wir wissen alle, dass aus der Null ganz schnell etwas anderes werden kann. Das Gesetz sieht die Modifikation des Steuersatzes über eine simple Einfügung in den zukünftigen Haushaltsplan (Presupuestos Generales del Estado) bereits vor.

Warum wird die Steuer eingeführt? – Abgesehen von dem offensichtlichen Zwecke der Steuereinnahme, hat sich die Zentralregierung zu diesem Schritt entschlossen da bereits einzelne Autonomien diese Steuer praktisch im Alleingang eingeführt hatten. Spanien befürchtete ein Zerfallen des „homogenen Bankensektors“. Es führte jetzt die Steuer auf zentralstaatlicher Ebene ein. Da der gleiche  Sachverhalt nicht zweifach besteuert werden kann haben die Autonomien die Steuerhoheit hier verloren. Klagen laufen bereits.

Kein Grundbucheintrag ohne PLUSVALIA: Ab sofort ist Voraussetzung für die Eintragung des Rechtsübergangs in Immobilientransaktionen im Grundbuch (Kauf, Schenkung, Kapitalerhöhung, Erbschaft, etc) die Vorlage des Nachweises die PLUSVALIA (gemeindliche Wertzuwachssteuer) beantragt zu haben. Dies erfolgt unter Vorlage des Titels bei den Gemeindekassen. Hiermit soll offensichtlich den pleite gegangenen Gemeinden eine verbesserte Möglichkeit geschaffen werden, diese Steuer nach dem Rechtsübergang der Immobilie alsbald einzuholen.

Freistellung von der 3% Sondersteuer im Falle von nicht-residenten Gesellschaften mit Immobilienvermögen in Spanien: Halten Sie Ihr Immobilienvermögen in Spanien in einer ausländischen Gesellschaft oder Holdingstruktur so wissen Sie, dass jährlich bis Ende Januar eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben ist, in der neben den gehaltenen Immobilien, deren Wert, die Identität der haltenden Gesellschaft, und auch die der Gesellschafter bekannt gemacht werden muss. War die ausländische  Gesellschaft oder einer der Gesellschafter nicht nachweislich in einem Land ansässig, mit dem Spanien ein DBA mit Informationsabgleichsklausel unterhielt, oder war die Gesellschaft oder einer der Gesellschafter in einem Steuerparadies ansässig, wurde eine Sondersteuer von 3% des Katasterwertes der Immobilie/n pro Jahr fällig.  Stichtag war der 31.12 eines jeden Jahres.

Nunmehr ist diese Steuer nur noch für solche ausländischen Gesellschaften mit Immobilieneigentum in Spanien zu zahlen, die ihren Sitz in Ländern haben, die durch Spanien als Steuerparadies klassifiziert sind.

Diese Neuerung stellt eine erhebliche Erleichterung von ausländischen Immobilieninvestitionen dar. Ab sofort können ausländische  Gesellschaften in Spanien problemlos Immobilien erwerben ohne zusätzlich jedes Jahr bürokratische Hürden nehmen zu müssen.  Mitunter musste die 3% Steuer nur deswegen gezahlt werden weil ein Gesellschafter der Investmentgesellschaft nicht seinen Wohnsitz dort hatte wo es Spanien genehm war. Da das Gesetz zum 28.12.2012 in Kraft trat, ist die Steuer ab sofort für alle Gesellschaften aus nicht klassifizierte Steuerparadiesen hinfällig. Ob eine jährliche Vergleichmitteilung zum Sitz der Gesellschaft zu machen ist bleibt abzuwarten. Eine bessere Einladung mit der eigenen Gesellschaft aus dem Heimatland in Spanien zu investieren gibt es kaum.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
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Strom wird in Spanien um 800% teurer in 2013

Soeben vermeldet die spanische Presse, dass zur Bereinigung des Stromdefizits in Spanien (ich habe berichtet) ein Vorschlag im Energieministerium diskutiert wird, die Kosten der KWh Strom an den Verbrauch zu koppeln. So sollen Stromverbraucher bei denen die monatliche Abnahmemenge „über dem Durchschnitt liegt“, stufenweise mit einem Zuschlag zum Strompreis penalisiert werden. Es ist eine Höchstgrenze beim 8-fachen des normalen Preises pro KWh vorgesehen.

Dies heißt im Klartext, dass bei einem Haushalt mit hohem Stromverbrauch (Klima, Heizung, Pool) die Kosten des Stroms von derzeit 0,13 EUR stufenweise auf bis zu 1,04 EUR pro Kilowattstunde(!) angehoben werden sollen.

Mein Tipp für den Winter: kaufen Sie Wolldecken, Ölfunzeln und massenweise Bücher denn Heizung, Licht und Fernseher bleiben aus ab 2013. Den Sommer sollten Sie besser da verbringen wo es kalt und regnerisch ist.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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