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Das Geld liegt beim Finanzamt

Das spanische Finanzamt braucht Geld. Seitdem elektronische Zustellungen und das Internet die Arbeit der Finanzbeamten erheblich erleichtert haben, werden Forderungen von 0,99 EUR erhoben und gnadenlos eingezogen. Ebenso wird alles zu Geld gemacht, was in die Hände des Staates fällt. Grundstücke, Häuser und Autos werden gleichermaßen versteigert oder verkauft wie eingezogene Forderungen, Anteile, Genehmigungen oder Bezugsrechte.

Nunmehr verflüssigen auch die spanischen Zollbehörden alles was ihnen im Wege der Ein- und Ausfuhr von Waren zufällt. Zumeist handelt es sich um nicht deklarierte Importe oder schlicht Steuerschulden die realisiert werden.

Die Verkäufe werden -typisch spanisch- nur auf der Webseite des spanischen Finanzamtes veröffentlicht. So wissen zumeist nur „Insider“ und diejenigen, die ein wenig die Landessprache sprechen, was, wann, wo zum Erwerb für kleines Geld feilgeboten wird.

Es ist alles zu finden. Derzeit zum Beispiel 26 Tonnen alte Autobatterien ebenso wie Autos, Boote, Flugzeugersatzteile, Mopeds, Motoren, Krane und sonstige Baugeräte. Aber auch KfZ Ersatzteile aller Art, Pflanztöpfe, Edelholz, 500 Tonnen Baumaterialien und Granitsteine, sowie Hosen, Blusen, Babysachen, Herren- und Damenschuhe, Uhren, Digitalkameras, Telefone, Freisprechanlagen, PCs, Drucker nebst Druckpapier, sonstige Haushaltswaren, Teller, Tassen, Gläser, Teppiche und alles was sonst das Trödlerherz begehrt. Bei den Haushaltswaren, Elektrogeräten und Kleidungsstücken werden die beschlagnahmten Objekte  zumeist gleich palettenweise verkauft. Mitunter sind es bis zu 50.000 Einzelstücke (!) die dann im Pack verscherbelt werden.  Für Spirituosenhändler oder Drogeriebesitzer dürften die Angebote des Zolls Lleida (unten Nº. 5) zur Zeit sehr interessant sein. Ab „Lote nº 23“ – Seite 9 der Ausschreibung finden Sie neben hunderten von Flaschen Parfum auch hektoliterweise Spirituosen wie Whisky,  Rum, Vodka, Brandy, Bacardi und alles andere was die Gesundheit auf lange Sicht ruiniert.

Ich möchte Ihnen nachfolgend nur einen kleinen Überblick über das geben, was derzeit angeboten wird. Vieles ist, zugegeben, einfach nur Schrott, aber vielleicht kann ja der eine oder andere Leser trotzdem aus meinem Artikel ein wenig Honig saugen.

Bitte finden Sie hier die aktuellen Angebote (Bilder und Texte – Copyright – spanisches Finanzamt 2012, Quelle: http://www.aeat.es);  einzelne Datein bis zu 15MB gross:

1.  Altmetall – 2. Zoll Valencia – 3. Zoll Bizkaya – 4. Zoll Andalusien – 5. Zoll Lleida

Wenn Sie wissen möchten wie man an spanischen Versteigerungen teilnehmen kann melden Sie sich bitte bei mir.

Viel Spass beim Schmökern!

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de

Kategorien:Zuzug Wohnen Wegzug

Sparen bis die Schwarte kracht!

Eigentümer und Mieter einer Immobilie in Spanien können ein Lied davon singen. Alles wird teurer. Allem voran die Energiepreise. Die Gas- und Stromrechnungen verteuerten sich in den letzten drei Jahren im Schnitt um 15% pro Jahr. Für 2013 ist eine Erhöhung von bis zu 37% im Gespräch um das erhebliche Defizit zwischen Herstellungskosten und Abnahmepreis zu beseitigen. Im spanischen Haushalt klafft ein (Subventions-) Loch von mehr als 30Mrd Euro. Dies übrigens weil sich vor Jahren die konservative Partei Spaniens (PP!) Wählerstimmen durch niedrige Energiepreise im sozialistischen Stil sichern wollte. So legte der Staat über Jahre niedrige Abgabepreise für Strom uund Gas fest und zahlte den Herstellern die Differenz. Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie sind so in Spanien unbekannt geblieben. Der Plan der billigen Resourcen wird nun von den Kindern und Enkeln der Urheber dieses Desasters gezahlt.

Zusätzlich steigen die Mehrwertsteuer und gemeindlichen Abgaben. Den Rest erledigen neue Umweltabgaben in den Autonomien.

Es verwundert daher nicht, dass ich in Beratungsgesprächen zu Immobilienkäufen immer öfter auch nach konkurrenzfähigen Alternativangeboten in Sachen laufender Kosten des Haushaltes gefragt werde. Leider hat die Idee  Preissuchmaschinen im Internet anzubieten in  Spanein noch keinen Einzug gehalten. Es ist daher schwer, wirklich eine präzise Auskunft zu geben. Gegebenenfalls wäre dies eine neue Geschäftsidee für findige Programmierer / Webdesigner.

Zur Zeit existieren die mir bekannten nachfolgenden Webseiten. Diese werden regelmäßig gewartet und stellen einen recht guten Service dar:

Sollten Sie mehr (verlässliche) Preissuchmaschinen kennen, bin ich gerne bereit diese in die Liste aufzunehmen. Also melden Sie sich bitte!

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
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Barzahlungsverbot und Steuererhöhungen in Spanien und auf den Balearen

Wenn Sie bereits genug von Steuererhöhungen, Änderungen, Anpassungen, etc haben sollten Sie jetzt nicht weiter lesen.

Alle anderen Interessierten muss ich leider auf erfolgte Steueränderungen in Spanien und die geplanten Steuererhöhungen auf den Balearen hinweisen. Sollten Sie in Spanien generell investiert haben oder dies planen ist es ratsam nachfolgende Steueränderungen zu kennen und im Auge zu behalten. Wie immer beschränke ich mich auf die Themen die nichtresidente Investoren unmittelbar betreffen.

Am 30.10.2012 überraschte uns das spanische Parlament mit einem so gut wie nicht diskutierten und zum 31.10.2012 in Kraft getretenen neuen Gesetz zum „Kampf gegen den Steuerbetrug“. Dieses Gesetz hat es auch für Ausländer in sich:

  • Barzahlungen in denen mindestens ein Gewerbetreibender involviert ist und die 2.500,00 EUR im Falle von Residenten und 15.000,00 EUR im Falle von Nichtresidenten übersteigen, werden penalisiert. Das Limit bezieht sich stets auf eine Leistung oder Warenlieferung. Somit sind auch die Anzahlungen Teil der festgelegten Höchsgrenze pro Rechtsgeschäft. Sollten Sie also Rechnungen in dieser Höhe in Zukunft zahlen, oder dem Finanzamt später nachweisen wollen, dass Sie vorgelegte Rechnungen auf diese Art und weise gezahlt haben, um z.B. die Steuerlast beim Verkauf der Immobilie zu drücken, könnten Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 25% des in bar gezahlten Betrages belegt werden. Das Finanzamt kann sowohl vom Gewerbetreibenden als auch vom Zahlenden das Bußgeld einfordern. Barzahlungen in ein Konto einer Kreditanstalt sind zurzeit noch nicht betroffen. Befreien kann man sich vom drohenden Bußgeld wenn man innerhalb von drei Monaten nach der Zahlung Selbstanzeige beim Finanzamt stellt. Die Verpflichtung zur Meldung von Barzahlungen besteht unter anderem bei Behörden oder auch durch den Notar sollten dieser von Barzahlungen Kenntnis erlangen. 
  • Denken Sie daran sich in Spanien niederzulassen? Dann müssen Sie wissen, dass das spanische Finanzamt ab sofort von Ihnen verlangen wird Ihre weltweiten Vermögensverhältnisse offen zu legen. Dazu zählen unter anderem Bankkonten in denen Sie Inhaber sind oder über die Sie eine Vollmacht haben (die der Kinder), Anteile und Mitgliedschaften an Gesellschaften, Versicherungen, Aktien, etc.. Das „Vergessen“ oder Auslassen von Daten wird mit einer Sanktion von mindestens 5.000,00 EUR pro Information oder mindestens 10.000,00 EUR für mehrere Datensätze verhängt. Sollte das Finanzamt darüber hinaus auch davon ausgehen, dass hier Einkommen nicht ordnungsgemäß erklärt wurden, droht eine Nachversteuerung von bis zu 52% nebst 150% Bußgeld auf den Steuerbetrag. 
  • Sollten Sie neu bauen, oder ihre neue Villa bauen lassen oder diese umbauen oder umbauen lassen, müssen Sie wissen, dass ab sofort alle Subunternehmer und auch Ihr Generalauftragnehmer keine Mehrwertsteuer mehr berechnen wird. Die Pflicht zur Abführung der Mehrwertsteuer obliegt nunmehr dem Bauträger, also Ihnen. Mit dieser Maßnahme soll dem weit verbreiteten Mehrwertsteuerbetrug, in dem der Bauträger die berechnete Mehrwertsteuer erstattet bekommt diese aber vom Rechnungssteller nie abgeführt wurde, ausgeschlossen oder zumindest bekämpft werden. Ein Vorteil für Sie besteht zumindest darin, dass die abzuführende Mehrwertsteuer sofort gegen den Erstattungsbetrag verrechnet werden kann. Letzteres setzt voraus, dass Sie am Mehrwertsteuerverfahren teilnehmen, z.B., über die Zwischenschaltung einer S.L. (spanische GmbH). Dann entfiele ab sofort auch die Zwischenfinanzierung der Mehrwertsteuer. In anderen speziell geregelten Fällen kann die Mehrwertsteuererstattung nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn der Antragsteller die tatsächliche Abführung der Steuer vorher nachgewiesen hat. 
  • Auch bei Immobiliengesellschaften gibt es erhebliche Neuerungen. Wegen einer Änderung des spanischen Wertpapiergesetzes ist es ab sofort nicht mehr möglich, bis zu 50% der Gesellschaftsanteile pauschal steuerfrei zu veräußern. Das heißt, die Gesellschaft mit einem nur aus Immobilien bestehenden Vermögen ohne real existierende Aktivität kann nun nicht mehr steuerfrei übertragen werden. Ausnahmen bestehen nur, wenn durch die Parteien nachgewiesen werden kann, dass die Übertragung nicht zur Steuerverkürzung diente und/oder wenn das Vermögen der Gesellschaft Teil der Aktivität der S.L. ist. Die steuerfreie Übertragung soll also nur noch dann möglich sein, wenn die Gesellschaft nachweislich einer Aktivität nachgegangen ist und nicht nur rein vermögenshaltend war. Werden Gesellschaftsanteile bei Patrimonialgesellschaften übertragen fällt ab sofort Grunderwerbssteuer oder Mehrwertsteuer, sollte die Übertragung durch einen Gewerbetreibenden erfolgen, an. Gleiches gilt wenn die Mehrheit der Stimmanteile einer Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung erlangt werden.

Änderungen auf den Balearen in Sicht

Weiteres Übel droht nun ebenso durch das Balearenparlament. Trotz erheblicher Sparanstrengungen und Touristenfluten im Jahre 2012 haben es die Balearen nicht geschafft, sich aus dem Würgegriff der Verschuldung zu befreien. Letzte Woche präsentierte nun das Parlament in Palma de Mallorca neue Vorschläge zu einer umfassenden Fiskalreform. Allein die Vorschläge haben es in sich und sollten weiter beobachtet werden.

  • Ab sofort, also für das Jahr 2012, möchten die Balearen die Vermögenssteuer erheben. Damit dürfte auch das letzte Wahlversprechen des neuen balearischen Ministerpräsidenten Ramon Bauzá gebrochen worden sein. Er sagte im Wahlkampf zu, die Balearenbevölkerung von dieser Steuer zu verschonen. Die Vermögenssteuer soll anfänglich nur für die Jahre 2012 und 2013 erhoben (zahlbar 2013 und 2014) werden. Freibeträge stehen noch nicht fest, dürften sich aber an den staatlich verordneten in Höhe von 700.000,00 EUR Vermögen und 300.000,00 EUR für den Erstwohnsitz orientieren. Der Steuersatz dürfte bei 0,2%-2,5% liegen.
  • Auch in Sachen Übertragungssteuern bei Grunderwerb scheint es wieder nach oben zu gehen. Diese Steuer wurde erst im April 2012, mit Wirkung zum 01. Mai 2012, verändert. Nun droht, dass der Einstiegssteuersatz von 7% bei Immobilien bis 300.000,00 EUR auf 8% steigen soll. Auch wird die Erhöhung des Höchstsatzes von derzeit 10% ab 2013 in Erwägung gezogen.
  • Ebenso wird einen Erhöhung der Stempelsteuer beraten. Diese Steuer fällt bei verschiedenen Rechtsgeschäften an. Hierzu zählen Hypotheken, die Liquidation von Gesellschaften, Neubauerklärungen, die Schaffung von horizontalem Eigentum, oder Immobilienkäufen unter Anwendung der Mehrwertsteuer z.B. bei Neubauten oder dem Kauf von bebaubaren Grundstücken. Die Stempelsteuer soll von derzeit 1% auf 1,2% steigen.
  • Die Balearen möchten darüber hinaus eine Umweltsteuer einführen, die auch nichtresidente Investoren direkt betreffen wird. So sollen ab 2013 wegen der „negativen Beeinflussung der Umwelt“ besteuert werden:
  1. alle Verpackungen für Getränke
  2. die Nutzung von Mietfahrzeugen
  3. große Einkaufsflächen und Einkaufscenter
  4. das Abwasser der Haushalte gemäß des tatsächlichen Verbrauchs. Derzeit wird das Abwasser pauschal, also verbrauchsunabhängig, besteuert.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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Es knackt im Gebälk

Die Zahlen sind ebenso beeindruckend wie Angst einflössend. Spanische Banken und Sparkassen sitzen Ende 2012 auf geschätzten 180 Mrd EUR fauler Kredite. Dies sind 52 Mrd EUR mehr als letztes Jahr. Die Großzahl stammt aus der hausgemachten Immobilienblase die 2008 platzte. Um zu retten was zu retten war, hat Spanien seine Banken in den letzten vier Jahren Stück für Stück reformiert. Unrentable regionale Sparkassen wurden zu überregional arbeitenden Banken zusammengeschlossen. Unmengen an Steuergeldern sind in das System gepumpt worden. Trotz der Geldschwemme nicht mehr zu rettende Finanzinstitute wurden durch den Staat übernommen, zerstückelt und verkauft.  So auch die viertgrößte spanische Bank mit mehr als 10 Millionen Kunden und einem Loch in der Bilanz von mehr als 27 Mrd Euro.

Das große Problem Spaniens blieb dennoch. Durch nur zaghafte und scheibchenweise verordnete Reformen haben es die Banken bis heute nicht für erforderlich erachtet, ihre Immobilienbestände ernsthaft zu vermindern. Anstatt die Preise nach unten zu schrauben, Immobilien zu verkaufen und Verluste hinzunehmen, wurde versucht, mit 100% Finanzierungen Häuser und Wohnungen wieder an den Mann oder die Frau zu bringen. Und das zu teilweise horrend hohen Preisen. Der erwartete Erfolg der Verkaufsaktionen blieb aus. Die Banken sitzen seit Jahren auf ihren Beständen mit ungewissem Wert. Mehr und mehr Banken werden so an den Rand des Ruins gedrückt. Der Staat musste zumeist in letzter Sekunde einspringen um das Schlimmste zu verhindern.  Investoren versagen wegen den unbekannten Risiken im Bankensektor ihre Unterstüztung nun auch dem spanischen Staat.

Weil dies so ist hat sich Spanien nun zum bekannten Modell der „Bad Bank“ entschieden und versucht sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen. Und zwar ohne weitere Steuergelder zu verpulfern! Privatinvestoren die Spanien meiden wie der Teufel das Weihwasser sollen es nämlich richten.

Das Gerangel um die gut dotierten Chefposten bei der „Bad Bank“ hat bereits begonnen. Die Gesetze für ein möglichst steuerfreies Investmentvehikel wurden geschaffen.

Die privaten Investoren werden mit Renditeversprechen von 10-15% gelockt um die Bad Bank, die Gehälter der Chefetagen und auch die zukünftigen Abfindungen des Managements, nach dem Scheitern des Vorhabens,  zu finanzieren. Natürlich sollen sie auch die Verluste der Aktion tragen, aber davon sprechen wir lieber -zunächst- nicht.

Damit der Plan auch aufgeht werden die Immobilien den Banken für einen Spottpreis entrissen. Zunächst ist es natürlich interessant zu hören, dass die Immobilien mit Abschlägen von 50% bis zu 79% der Buchwerte von der Bad Bank aufgesogen werden sollen. Bereits zu Beginn des Festes werden fast 89.000 Immobilien aus den verstaatlichten Banken in die Bad Bank übernommen. Später sollen auch die gesunden spanischen Banken gezwungen werden, ihre Immobilienbestände an diese Bad Bank zu übertragen.

Man könnte erwarten, dass die Preise im Immobiliensektor nun ernsthaft purzeln. Makler und Bauträger schlagen bereits Alarm. Sie werden nicht müde zu betonen, dass die „Bad Bank“ keinen Einfluss auf die spanischen Immobilienpreise haben wird. Hiermit könnten sie zunächst auch Recht behalten. Wie nunmehr in der Presse bekannt wird, haben findige Politiker einen klugen Plan entworfen, die Bad Bank zur Goldgrube zu machen. Spanien wäre eben nicht Spanien wenn es nicht seinen eigenen Weg gehen würde.

Um sich nicht mit Kleinkram herumschlagen zu müssen, werden nicht alle Immobilien der Bad Bank zufallen. Nur Immobilien die einen Wert über 100.000 EUR haben und nicht verstreut auf dem Land sind, werden in die Bad Bank eingegliedert. Der Schrott soll also bleiben wo er ist.

Nachdem dann die Kronjuwelen in fähigen Händen gut verdienender Experten ruhen, werden diese dann schnell verkauft. Jedoch bei Weitem nicht mit den erwarteten Abschlägen. Wartende Käufer müssen sich wieder darauf einstellen, mit horrenden Preisforderungen konfrontiert zu werden. Schliesslich darf der Bad Bank – Investor nicht gleich zu Beginn der Aktion verschreckt werden.

Auch Vergünstigungen bei der Geldvergabe zum Kauf der Immobilien wird es bei der Bad Bank nicht geben. Klar ist bereits, dass die Bad Bank Immobilienkredite nicht vergibt. Hierfür werden dann wieder die Privatbanken zuständig sein. Also genau die Institute sollen die verstaatlichen Immobilien zu „marktüblichen Konditionen“ finanzieren, die gerade vom Staat enteignet wurden, selbst keine Liquidität besitzen, auf den ihnen verbliebenen Schrottimmobilien hocken und deren Ressourcen gerade reichen, um eigene Probleme zu bewältigen.

Nach 15 Jaren soll dann alles vergoldet sein. Dies zur Idee…

Vergeben Sie mir meinen Pessimismus: Aber ein solch’ grandioser Plan muss zum Scheitern verurteilt sein. Auf wie viele hundert Milliarden Euro europäischer Steuergelder wetten wir?

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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Neues Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Spanien eingeleitet

Spanien braucht Geld. Darum versucht das Land zur Zeit alles, um Steuereinnahme zu erhöhen. Gerne greift es dabei auf die Vorschläge der EU zurück. Schöner Nebeneffekt für spanische Politiker ist dabei auch, dass sich die Wut der Bevölkerung auf die Herren in Brüssel lenken lässt. Nun droht ausgerechnet von dort neues Ungemach. Die EU warnte Spanien unlängst vor einem Vertragsverletzungsverfahren, sollte es eine bestimmte Steuerpraxis nicht ändern. Hierbei geht es wieder einmal um die Ungleichbehandlung von Residenten und Nichtresidenten in Sachen Besteuerung. Kein neues Thema für Spanien.

Doch worum handelt es sich genau? Kauft ein Residenter in Spanien eine Immobilie und macht diese zu seinem Erstwohnsitz, kann er oder sie unter bestimmten Bedingungen beim Verkauf mit Gewinn eine Steuerbefreiung erlangen. Dies immer dann, wenn der Verkaufserlös in einen neuen Hauptwohnsitz in Spanien re-investiert wird. Von dieser Steuerbefreiung kann ein Nichtresidenter keinen Gebrauch machen. Er ist hiervon kategorisch ausgeschlossen. Das heißt im Klartext, dass der nichtresidente Immobilieninvestor voll besteuert wird, auch wenn er den Verkaufserlös umgehend in eine neue Spanienimmobilie steckt.

Diese Ungleichbehandlung liegt nun der EU Kommission auf dem Tisch. Spanien wurde aufgefordert Stellung zu dieser Praxis zu nehmen.

Das gleiche Schicksal ereilte Spanien bereits mit der Ungleichbehandlung von Nichtresidenten in bezug auf die Steuersätze beim Verkauf von Immobilien und auch bei der Besteuerung in Erbschaftssachen. Das Thema Steuersätze beim Verkauf, bis 2006 wurden Nichtresidente mit 35% und Residente mit 15% besteuert, wurden bereits gelöst. Spanien ruderte seinerzeit zurück und legte einen einheitlichen Steuersatz für alle Investoren fest. Heute und nach vielen Gesetzesmodifikationen zahlen Nichtresidente sogar weniger Steuern beim Verkauf als Residente. Diese Entwicklung hatte übrigens zur Folge, dass durch EU Bürger massenhaft Verfahren gegen den spanischen Fiskus eingeleitet wurden, um die noch nicht verjährten und überhöht gezahlten Steuern vom spanischen Staat zurück zu erlangen.

In Sachen Erbschaftssteuern steht ebenso fest, dass Spanien im Streit mit der EU unterliegen wird. Auch hier sitzen Anwälte bereits in den Startlöchern um wohl zigtausend Verfahren auf Rückerstattung gegen Spanien loszutreten.

Stellt sich nach den langwierigen Verfahren letztendlich heraus, dass die spanische Steuergesetzgebung auch bei der Steuerbefreiung für Immobilienreinvestitionen nicht EU konform ist, könnte dies teuer werden.

Zur Zeit verteitigt sich Spanien in dem es vorgibt, dass die Steuerbefreiung nur für den Hauptwohnsitz gilt. Dieser, so das Argument, würde aber bei Ausländern gerade nicht in Spanien liegen. Hier handele es sich lediglich um Ferienwohnungen, also um Zweitwohnsitze. Auch Spanier können für Zweitwohnsitze  die Steuerbefreiung nicht erlangen. Damit läge eine Ungleichbehandlung nicht vor. Leider wird hierbei vergessen, dass es innerhalb der EU und zwischen den Staaten keine Erst- und Zweitwohnsitzregelung gibt. Diese existieren nur innerhalb der Mitgliedsstaaten selbst. (Man kann einen Erst- und Zweitwohnsitz in Deutschland oder Spanien haben. Es ist jedoch nicht möglich den Erstwohnsitz in Deutschland und den Zweitwohnsitz in Spanien zu erklären. Die EU ist eben [noch] kein föderatives Gebilde.)

Sollte Spanien dazu verurteilt werden, die Ferienimmobilie eines ausländischen Investoren an Spaniens Küste wie einen Erstwohnsitz zu behandeln, kämen dann, neben der Steuerbefreiung bei Reinvestitionen, sicherlich weitere Forderungen auf Spanien nach Steuererleichterungen zu. So sind „spanische Erstwohnsitze“ auch bis zu einem erheblichen Maß steuerbefreit, wenn es um die jährliche Vermögens- und Einkommenssteuer oder um den Verkauf  der Immobilie durch über 65 jährige geht. Auch hier bluten Ausländer im Verhältnis zu Inländern noch kräftig und das, meines Erachtens, vollkommen unberechtigt und EU gesetzeswidrig.

 

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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