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Steuererhöhung bei Immobilienkauf ab dem 01.04.2012

Beitrag teilweise modifiziert! Bitte beachten Sie die Artikel vom 09.04.2012 & 01.05.2012.

Liebe Leser, es geht weiter im spanischen Steuerkarussell.

Am Freitag den 09. März hat die Balearenregierung beschlossen, die leeren öffentlichen Kassen durch einen weiteren Schluck aus der Steuerpulle aufzufüllen. Nicht – Residente auf den Balearen werden nachfolgende Steuersätze zum Teil hart treffen:

Spritpreise – neue Abgabe von 4,8 Cent / Liter

Kraftstoffe werden ab dem 01. April 2012 mit einer Sondersteuer belegt. Die Steuer triff vor allem Pendler die dann 4,8 Cent pro Liter mehr bezahlen müssen. Eine Tankfüllung kostet Sie also bei Ihrem nächsten Inselaufenthalt ca. 2,50 EUR mehr. Betriebe des öffentlichen Nahverkehrs, Taxifahrer sowie Heizöl der Privathaushalte sollen zunächst von der Steuer befreit werden.

Zulassungssteuer für Großvolumige KfZ von 14,75% auf 16% erhöht

Ab dem 01. April 2012 steigt ebenso die oft diskutierte Zulassungssteuer für KfZ auf Mallorca (Art 70 Gesetz 38/1992). Betroffen sind Kraftfahrzeuge in der Schadstoffklasse 4 (CO2 Ausstoß von über 200g/km). Die einmalig zu zahlende Zulassungssteuer steigt dann von 14,75% auf 16%. Quad und Jetski Fahrer trifft übrigens das gleiche Schicksal.

Grunderwersbsteuer auf bis zu 10% erhöht

Auch bei Immobilieninvestitionen, einem der Motoren der Balearenwirtschaft, soll abgegriffen werden. Die Grunderwerbssteuer (ITP) steigt für Übertragungen ab dem 01. April 2012 progressiv auf bis zu 10%. Damit werden die Balearen im Vergleich zu anderen Regionen Spaniens die Spitzenstellung in Sachen Steuerlast bei Immobilienkäufen einnehmen.

Der progressive Steuersatz berechnet sich bald wie folgt:

Immobilien mit einem Übertragungswert von:
– bis 300.000,00 Eur werden belastet mit 7% Grunderwerbssteuer (keine Änderung);
– zwischen 300.000,01 Eur und 500.000,00 Eur werden belastet mit 8% Grunderwerbssteuer;
– zwischen 500.000,01 Eur und 700.000,00 Eur werden belastet mit 9% Grunderwerbssteuer;
– über 700.000,00 Eur werden belastet mit 10% Grunderwerbssteuer.

Wenn Sie der Finanzverwaltung noch schnell ein Schnäppchen schlage wollen rate ich Ihnen, alles vor dem 01.04.2012 unter Dach und Fach zu haben.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de

Euribor oder Índices de Referencia de Préstamos Hipotecarios – eine teure Entscheidung

Hypotheken waren in der Zeit des Booms in Spanien leicht zu erhalten. Die Banken halfen bei der Bewertung der Immobilien mit. Sachbearbeiter drückten beide Augen zu, wenn es um die Bewertung der Kreditfähigkeit der Kunden ging und die Zinsen waren günstig. EURIBOR plus 0,35% war der Renner kurz vor dem Absturz.

Doch das einstige Extrem kippt nun. Wie mittlerweile jedem bekannt sein dürfte hat sich die spanische Bankenpraxis grundlegend geändert. Finanzierungen gibt es so gut wie keine mehr. Die Wenigen die an eine Finanzierung gelangen sehen sich dann aber anderen Exzessen ausgesetzt. Die einst niedrigen Zinsen und Kommissionen sind verschwunden. Zinsen in Höhe von Euribor +4% sind keine Seltenheit bei neuen Hypothekendarlehen.

Aber auch dass genügt mittlerweile nicht mehr um die Löcher zu stopfen. Spanische Institute können sich nicht mehr am internationalen Markt finanzieren.  Explosionsartig schossen Gebühren und Kommissionen für simple Bankgeschäfte in die Höhe. Jedoch sind auch hier die Verbraucher wachsam und wehren sich erfolgreich.

Um die entstehenden Verluste auszugleichen greifen die Banken zu einer neuen Waffe. Sollten Sie, liebe Leser, nun bei einer spanischen Kreditanstalt ein Darlehen aufnehmen rate ich Ihnen dazu, genau auf den vereinbarten Basiszins zu sehen. Wenn alles seinen gewohnten Gang geht finden Sie dort als Referenz den „Euribor“, der sich heute um die 1,664% eingependelt hat. Zu diesem Wert wird dann ein mit der Bank frei verhandelbarer Aufschlag (das sogenannte Diferencial) vereinbart. Dies stellt dann den zu zahlenden Zinssatz für zumeist ein Jahr da. Danach wird neu berechnet. Je nachdem ob der Euribor gestiegen oder gefallen ist zahlen Sie mehr oder weniger Zinsen pro Monat.

Prangert im Kleingedruckten der Bank jedoch als Basiszins der „IRPH“ oder auch  „Índices de Referencia de Préstamos Hipotecarios“ (oder etwas anderes) sollten Sie aufhorchen, auch wenn das Diferencial bedeutend niedriger ist als bei einem Darlehen auf Euribor Basis. Ich muss Ihnen sicher nicht sagen, dass der (eine Kommission kassierende) Bankangestellte Ihnen den „IPRH“ richtig schmackhaft machen wird. Das Hauptargument wird sein, dass der „IRPH“ stabiler sei, als der Euribor es je war. Ihr lockeres  Gespräch bei der Bank Minuten vor der notariellen Unterschrift wird also einer „Zins – Butterfahrt“ recht nahe kommen.

Sie sollten wissen, dass der monatlich  durch die spanische Zentralbank festgestellte „Índices de Referencia de Préstamos Hipotecarios“ der Mittelwert der von Banken und Sparkassen vereinbarten Zinsen auf Darlehen von einer Laufzeit von über drei Jahren ist. Dieser liegt heute für Sparkassen bei 4,79%, also fast drei Mal so hoch wie der Euribor. Weitere Informationen zum „IRPH“ finden Sie auf: http://www.irph.es/.

Ihre neue und hart erkämpfte Hypothek kann also ganz schnell ganz schön teuer werden, wenn Sie nicht wachsam sind.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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Notmaßnahme mit weitreichenden Steuer – Folgen

Spanien steht am wirtschaftlichen Abgrund, die Krise hat das Land fest im Griff. Eine Notmaßnahme folgte unter Zapatero der anderen. Nunmehr hat erstmals die neue konservative Regierung unter Mariano Rajoy dem Volk gezeigt, was sie unter einer „Wirtschaftsführung wie sie Gott befiehlt (Wahlkampfaussage)“ versteht. Es geht, kurz gesagt, um den Verbleib Spaniens im Euroraum.

Für die nicht in Spanien residierenden Investoren sieht das am 30.12.2011 beschlossene erste Sparpaket wie folgt aus:

  • Die Steuern für Kapitalerträge (Zinsen, Dividende, Erträge aus dem Verkauf von Immobilien) steigen von derzeit 19% auf 21%.  Die Retencion beim Immobilienkauf verbleibt bei 3%.
  • Die Pauschalsteuern für sonstige Einkünfte in Spanien steigen von 24% auf 24,75%.
  • Die Mehrwertsteuer auf Neubauimmobilien verbleibt bis zum 31.12.2012 bei 4%. Dies stellt eine Verringerung von 50% auf den normalen MwSt Satz dar. Die Regierung setzt also auf den Immobiliensektor und verhilft so auch den Banken ihre Immobilien loszuwerden.
  • Wer bereits Immobilienvermögen in Spanien besitzt kann sich auf steigende Grundsteuern (IBI) auf bis zu 10% pro Jahr einstellen.

Alle Maßnahmen sollen für zwei Jahre vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2013 beschränkt bleiben.

Das Wahlversprechen Rajoy’s zur sofortigen der Abschaffung der unter Zapatero wieder eingeführten Vermögenssteuer wurde bis dato noch nicht eingelöst.

Wer nun glaubt als Nicht residenter hart getroffen worden zu sein, der irrt. Das Spar- und Steuerpaket, welches nach Aussage der Regierung erst der Anfang des Anfangs gewesen sein soll, ist für Spanier ein teurer Spaß.

Über weitere Steuerpakete werde ich Sie unterrichten.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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Rechnungsstellung In Spanien

Mitunter werde ich gefragt wie Rechnungen in Spanien formal richtig gestellt werden. Verwirrung schafft oft die Frage nach den „Retenciones“, die vom Rechnungsempfänger einbehalten werden soll.

Grundsätzlich baut sich eine Rechnung die eine natürliche Personen (keine Gesellschaft, z.B. S.L. & S.A.!) ausstellt, wie folgt auf:

1.     Preis der  erbrachten Leistung
2.    + IVA ( = MwSt) auf den Preis der Leistung
3.     – 15% Retencion auf den Preis der Leistung

Beispiel:
Preis der Leistung:           100,00 EUR
18% IVA:                         18,00 EUR
15% IRPF:                      -15,00 EUR
zahlbare Summe:       103,00 EUR

Sollte die Tätigkeit in Spanien erst begonnen worden sein, kann für die ersten zwei Jahre anstatt der 15% Retencion ein verminderter Satz von 7% geltend gemacht werden. Dies ist aber nur dann sinnvoll und ratsam, wenn die Geschäftsgründung entsprechend hohe und laufende Ausgaben mit sich bringt.

Die Retenciones fallen nur dann an, wenn die Rechnung von einem Gewerbetreibenden/Freiberufler an einen Gewerbetreibenden/Freiberufler/Gesellschaft,  der/die in Spanien eine Aktivität ausübt, gestellt wird.

Die 15% Retenciones werden jedes Quartal an das Finanzamt vom Rechnungsempfänger abgeführt. Sollten Sie eine Rechnung erhalten, unterliegen Sie ebenso der Verpflichtung der Zahlung an das Finanzamt. Diese gesetzliche Pflicht kann nicht auf den Rechnungssteller „rück-übertragen“ werden. Sie besteht also und vor allem auch dann, wenn der Rechnungssteller die Retencion nicht nennt oder diese auf der ausgestellten Rechnung einfach vergessen wird.

Bitte finden Sie eine einfache Musterrechnung zum freien Download hier: Musterrechnung – Spanien

Lassen Sie sich beraten, sollten Sie zu diesem wichtigen Thema Fragen oder Zweifel haben.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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Kategorien:Zuzug Wohnen Wegzug

spanische GmbH – die Verpflichtungen des „Administrador“

Wer Geschäfte  in Spanien macht ist gut beraten dies über eine spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erledigen.

Zum einen sprechen die recht niedrigen Kapitalerfordernisse hierfür. Zum anderen sind die Gründungskosten gering. Und zu guter Letzt, ist das private Eigentum geschützt wenn aus den hoch gesteckten Geschäftsplänen nichts wird und die Gläubiger plötzlich vor der Tür stehen.

Die spanische GMBH ist wegen dieser einleuchtenden Gründe weit verbreitet in Spanien und nun auch vermehrt in Europa.

Was vielen Betroffenen zumeist jedoch verborgen bleibt ist, dass die generösen Haftungsbeschränkungen die für die Gesellschafter der SL gelten, bei der Person der Geschäftsführers zumeist sehr eingeschränkt sein können. Hier besteht bei Verstößen gegen die Verpflichtungen des Geschäftsführers die Gefahr, dass dieser für die entstanden Schäden zahlt, und zwar aus seinem privaten Vermögen. Aus diesem Grund möchte ich hier nochmals kurz die Fälle aufzählen, in denen ein Durchgriff auf das Vermögen des Geschäftsführers (Administrdor) möglich ist.

Der Administrator – “Verwalter” einer spanischen GMBH haftet gegenüber Dritten und den Gesellschafter (straf- & zivilrechtlich) im Fall nachfolgender Vergehen selbst und unbeschränkt:

  • bei der Verfehlungen die Geschäfte der Gesellschaft ordnungsgemäß, dh wie ein Kaufmann zu führen. Zu diesen Verpflichtungen zählen unter anderem: das Führen der Buchhaltung, das Wissen zur Notwendigkeit und die Sorge um Kapitalerhöhungen bei Überschuldung der Gesellschaft, die Eröffnung des Konkurses und die Abwicklung der Gesellschaft bei bei Verlusten wenn diese 2/3 des Kapitals überschreiten (Gesellschafterdarlehen sind kapitalersetzend), die ordnungsgemäße Führung der Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten.
  • Die Pflicht zur Loyalität gegenüber der Gesellschaft. Dies beinhaltet unter anderem das Verbot der Geschäftsführung zum privaten Nutzen des Geschäftsführers; das Verbot mit sich oder verbundenen Personen Geschäfte zu führen, an den die Gesellschaft ein Interesse hätte und der Geschäftsführer hiervon Kenntnis hatte; die Gesellschafterversammlung von vorliegenden Interessenkonflikten zu informieren, und sich bei Konflikten bei der Ausführung der Geschäfte zu enthalten; sich an anderen Gesellschaften mit dem gleichen Gesellschaftszweck nicht zu beteiligen bzw deren Beteiligung den Gesellschaftern vorab mitzuteilen; die Verpflichtung zur Geheimhaltung der Angelegenheiten der Gesellschaft.

Es ist also ratsam, dass sich jeder Aspirant vor Übernahme der Geschäftsführung einer spanischen S.L. zu seinen Verantwortungen beraten lässt.

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
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