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Archive for the ‘Immobilienrecht in Spanien’ Category

Nochmal: Neue Regularien im Bereich der touristischen Vermietung auf Mallorca

Seit 2022 galt auf Mallorca ein Moratorium, dass die Erteilung neuer Lizenzen für Ferienvermietungen bis mindestens 2026 verbot. Dies war Teil der Maßnahmen zur Eindämmung der touristischen Überlastung und des Drucks auf den Immobilienmarkt. Dieses Verbot wurde nun aufgehoben. Der Markt wurde neu reguliert.

Kernpunkte des aktuellen Rechtsrahmens
Seit dem 11. Februar 2022 werden bis 2026 keine neuen Lizenzen für Ferienvermietungen auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera mehr erteilt. Dies schließt den Erwerb oder die Übertragung neuer touristischer Plätze aus. Ziel war es eine „touristische Überlastung“ zu verhindern.

    Für das Verbot galten folgende Ausnahmen:
    Immobilien mit bereits bestehenden Lizenzen können weiterhin legal betrieben werden. Somit war der Kauf von Immobilien mit bereits erteilten touristischen Lizenzen die einzige Möglichkeit für neue Eigentümer, in den Ferienvermietungsmarkt einzusteigen. Dies führte dazu das Immobilien mit ETV-Lizenzen zu hochwertigen Vermögenswerten wurden.

    Änderungen durch das Dekret zur Eindämmung des Tourismus (April 2025)
    Das Dekret über Maßnahmen zur Eindämmung des Tourismus, das von der Regierung von Marga Prohens (PP) mit Unterstützung von Vox verabschiedet wurde, führt mehrere wichtige Änderungen ein:

    • Verbot neuer Plätze in Mehrfamilienhäusern: Die Schaffung neuer Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Archipel wird nach dem bereits in Palma und Ibiza angewandten Modell verboten.
    • Stabilisierung von 90.000 bereits bestehenden Plätzen:
      Genehmigungen für Ferienwohnungen, die vor 2017 vergeben wurden, für die keine Zahlung einer „Bettenlizenz“ erforderlich war und die an bestimmte Wohnungen gebunden waren verloren, wenn sie nicht mehr genutzt wurden, diese Erlaubnis. Der neue Erlass ermöglicht es nun diese Genehmigungen zu behalten, zu vermarkten und in einer Wohnungsbörse zu verkaufen.
    • Bereinigung inaktiver Plätze: Die Inselräte können Plätze, die drei Jahre lang nicht genutzt wurden, streichen, um die Nutzung der bestehenden Lizenzen zu optimieren.
    • Reduzierung von Bußgeldern für Sozialmieten: Eigentümer, die wegen illegaler Vermietung zu einem Ordnungsgeld herangezogen wurden, können eine Reduzierung der Bußgelder um bis zu 80 % erwarten, wenn sie die Wohnung für Sozialmieten oder zu begrenzten Preisen zur Verfügung stellen.
    • Überlastete Gebiete und Modernisierung:
      Die Inselräte können überlastete Gebiete zur Begrenzung der Ferienvermietung ausweisen. In diesen gebieten wird es dann keine neuen Genehmigungen mehr geben. Die bebaubare Fläche von touristischen Einrichtungen in überlasteten Gebieten kann um bis zu 10 % erhöht werden, um deren Modernisierung zu fördern.

    Voraussetzungen für den legalen Betrieb von Ferienimmobilien
    Um eine Wohnung für die Ferienvermietung zu nutzen, müssen gemäß der nun geltenden Vorschriften die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Bewohnbarkeitsbescheinigung: Die Wohnung muss den Gesundheits-, Sicherheits- und Bewohnbarkeitsstandards entsprechen.
    • Mindestalter: Die Immobilie muss mindestens 5 Jahre alt sein, was durch eine Erstbezugsgenehmigung oder eine Bescheinigung der Gemeinde nachzuweisen ist.
    • Energieeffizienz: Mindestklasse F für Wohnungen, die vor 2007 gebaut wurden, und D für Wohnungen, die nach 2008 gebaut wurden.
    • Einzelzähler: Für Wasser und Strom.
    • Flächennutzungsplan: Die Immobilie muss in einem Gebiet liegen, das durch die Plans de Intervención en Ámbitos Turísticos (PIAT) oder Planes Territoriales Insulares (PTI) als geeignet ausgewiesen ist. Überlastete Gebiete oder geschütztes Bauland sind ausgeschlossen.
    • Mehrfamilienhäuser: Die Ferienvermietung muss in der Satzung der Eigentümergemeinschaft erlaubt sein. Darüber hinaus können Eigentümergemeinschaften diese Tätigkeit seit Oktober 2024 mit einer Dreifünftelmehrheit gemäß den Urteilen des Obersten Gerichtshofs verbieten.
    • Gästeerfassung: Seit Dezember 2024 müssen Eigentümer ihre Gäste auf der Plattform SES.HOSPEDAJES registrieren und damit dem Königlichen Dekret 933/2021 entsprechen.
    • Haftpflichtversicherung: Mindestdeckungssumme von 300.000 Euro und maximale Kaution von 600 Euro.

    Arten von ETV-Lizenzen
    Es gibt drei Hauptarten von Lizenzen für Ferienvermietungen auf Mallorca:

    • ETV: Für freistehende Einfamilienhäuser (Chalets oder Einfamilienhäuser). Sie ist unbefristet und erlaubt eine ganzjährige Vermietung.
    • ETVPL: Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (Apartments oder Reihenhäuser). Sie hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und ist verlängerbar.
    • ETV60: Für Ein- oder Mehrfamilienhäuser, die der Hauptwohnsitz des Eigentümers sind. Sie erlaubt eine Vermietung von bis zu 60 Tagen im Jahr, in zwei nicht aufeinanderfolgenden Monaten (außer Juli und August), mit einer Laufzeit von 5 Jahren, verlängerbar.

    Einheitliches Mietregister (Königlicher Erlass 1312/2024)
    Ab dem 2. Januar 2025 müssen alle Kurzzeitvermietungen (Ferienwohnungen, Saisonvermietungen, Zimmervermietungen usw.) in einem einheitlichen System registriert werden, das vom Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung mit einer digitalen zentralen Anlaufstelle verwaltet wird. Die Verpflichtung tritt nach einer Übergangsphase am 1. Juli 2025 in Kraft. Ziel ist die Vereinfachung der Formalitäten, Erhöhung der Sicherheit und Verhinderung von Betrug durch die Zentralisierung der Datenverwaltung von Eigentümern, Plattformen und Gästen. Plattformen wie Airbnb oder Booking sollen diese gesetzliche Anforderungen erfüllen und z.B. illegale also Anzeigen ohne den Hinweis auf diese Registrierung innerhalb von 48 Stunden auf Anordnung der Behörden entfernen.

      Meine Empfehlungen für Eigentümer und Investoren
      Lassen Sie bestehende Lizenzen überprüfen: Wenn Sie eine Immobilie mit ETV-Lizenz besitzen, stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen für die Registrierung von Gästen und die örtlichen Vorschriften erfüllen, um Strafen zu vermeiden.

        Erkunden Sie den Sekundärmarkt: Für neue Investoren ist der Erwerb von Immobilien mit bereits bestehenden Lizenzen bis 2026 die einzige realistische Option um auf diesem Markt Fuß zu fassen.

        Halten Sie SES.HOSPEDAJES ein: Registrieren Sie sich vor dem 1. Juli 2025 auf der Plattform, um das Königliche Dekret 1312/2024 zu erfüllen.

        Erkundigen Sie sich nach der Zoneneinteilung und Statuten Ihrer WEG: Überprüfen Sie die PIAT/PTI und die Statuten der Eigentümergemeinschaft, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie für die Ferienvermietung geeignet ist.

        Lassen Sie sich professionelle beraten: Aufgrund der komplexen Rechtslage sollten Sie sich an Experten wenden.

        Fazit
        Der durch das Gesetzesdekret 3/2022 und das Gesetzesdekret zur Eindämmung des Tourismus vom April 2025 aktualisierte Rechtsrahmen für Ferienvermietungen auf Mallorca strebt ein Gleichgewicht zwischen der Aufrechterhaltung des Tourismus als Wirtschaftsmotor und der Eindämmung der touristischen Überlastung an. Das Moratorium bis 2026, das Verbot neuer Plätze in Mehrfamilienhäusern und die Stabilisierung von 90.000 bereits bestehenden Plätzen sind die wichtigsten Änderungen, die jedoch zu Spannungen zwischen den Sektoren (Hotellerie vs. Ferienvermietung) und Kritik wegen ihrer Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die Nachhaltigkeit führen.
        Obwohl über das oben genannte Dekret hinaus kein spezifisches Dekret für 2025 ausschließlich für Ferienvermietungen erwartet wird, verstärkt die aktuelle Regelung den Trend zu einem stärker regulierten Tourismusmodell mit Anreizen für Sozialmieten und Beschränkungen in städtischen Gebieten. Eigentümer müssen sich an ein strenges regulatorisches Umfeld nun anpassen.

          Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung auf Mallorca

          Maßnahmen gegen illegales touristisches Angebot und für nachhaltigen Tourismus

          Am 11. April 2025 hat die Regierung der Balearischen Inseln das Dekret-Gesetz 4/2025 verabschiedet, das entscheidende Schritte zur Bekämpfung des illegalen touristischen Angebots, zur Begrenzung des Tourismuswachstums und zur Verbesserung der Qualität des Tourismus auf den Inseln einführt. Dieses Gesetz ist Teil der umfassenden Agenda für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Balearen, wie sie im Pakt für Nachhaltigkeit (Februar 2025) festgelegt wurde. Es adressiert dringende Herausforderungen wie die Überlastung durch Touristen, den illegalen Wohnungsverleih und die Notwendigkeit, die Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung sowie die Arbeitsbedingungen im Tourismussektor zu verbessern.

          Hintergrund und Zielsetzung

          Die Balearischen Inseln sind eines der beliebtesten Reiseziele Europas, mit einem Tourismusanteil von über 45 % am regionalen BIP und mehr als 16 Millionen Besuchern im Jahr 2024. In den letzten acht Jahren sind laut Regierungsangaben rund 115.000 regulierte Touristenplätze hinzugekommen, begleitet von einem unkontrollierten Anstieg illegaler Angebote, insbesondere im Bereich der Ferienwohnungen.

          Das Dekret-Gesetz 4/2025 zielt darauf ab, durch eine Kombination aus strenger Regulierung, Sanktionen gegen illegale Anbieter und Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Tourismus zu lösen. Es basiert auf den Ergebnissen der Mesa del Pacto Social y Político por la Sostenibilidad.

          Wichtige Änderungen und Maßnahmen

          Das Gesetz führt Änderungen in mehreren bestehenden Rechtsvorschriften ein, darunter die Ley 8/2012 (Tourismusgesetz), die Ley 3/2022 (Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft im Tourismus), die Ley 2/2016 (Tourismussteuer) und die Ley 13/2017 (Haushaltsgesetz). Hier sind die zentralen Punkte:

          1. Kontrolle des touristischen Angebots:
            • Verbot von touristischen Vermietungen in Mehrfamilienhäusern: Erstmals wird die touristische Nutzung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ausdrücklich untersagt, um den Wohnungsmarkt für Einheimische zu entlasten und illegale Vermietungen einzudämmen. Diese Maßnahme zielt insbesondere auf onlinePlattformen ab, die für illegale Vermietungen genutzt werden.
            • Überprüfung von Kapazitätsgrenzen: Es wird eine Überarbeitung der maximalen Kapazitäten für touristische Unterkünfte eingeleitet, einschließlich der Möglichkeit, bestehende Lizenzen vorübergehend zu suspendieren oder die Nicht-Vermarktung bestimmter Unterkünfte zu regulieren.
          2. Bekämpfung illegaler Angebote:
            • Das Gesetz verschärft die Sanktionen gegen illegale touristische Vermietungen und führt effektivere Kontrollmechanismen ein. Die Behörden können nun schneller gegen Anbieter vorgehen, die ohne entsprechende Lizenz operieren. Temporäre Schließungen von illegal genutzten Unterkünften sind als vorläufige Maßnahme vorgesehen.
            • Beamte der Generaldirektion für Tourismus erhalten erweiterte Befugnisse, um bei der Verwaltung des Fonds für nachhaltigen Tourismus und bei der Durchsetzung von Sanktionen mitzuwirken.
          3. Förderung nachhaltigen Tourismus:
            • Die Mittel aus der Tourismussteuer (Ley 2/2016) werden endlich gezielt für Projekte zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus umgeleitet. Dazu gehören der Schutz natürlicher Ressourcen, die Modernisierung ländlicher und maritimer Gebiete, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Tourismus und die Sanierung gesättigter Tourismusgebiete.
            • Es werden Anreize geschaffen, um die Qualität der touristischen Infrastruktur zu erhöhen, etwa durch die Umstellung auf umweltfreundliche Technologien und die Förderung von Kreislaufwirtschaft.
          4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen:
            • Das Gesetz legt einen Fokus auf die Verbesserung der Arbeitsbedsowie die Förderung von Arbeitsplätzen im Tourismussektor, einschließlich besserer Löhne und stabilerer Arbeitsverträge, um die Attraktivität der Branche für qualifizierte Fachkräfte zu erhöhen.
          5. Regulatorische Anpassungen:
            • Das Dekret 20/2015, das die Klassifizierung und Regulierung touristischer Unternehmen regelt, wird angepasst, um klarzustellen, dass touristische Vermietungen auf Einfamilienhäuser beschränkt sind. Dies soll rechtliche Unsicherheiten beseitigen und die Regulierung kohärenter gestalten.

          Reaktionen und Ausblick

          Die Verabschiedung des Dekret-Gesetzes wurde von der konservativen Regionalregierung unter der Leitung von Marga Prohens als „maßgeblicher Schritt“ gefeiert, um „dem unkontrollierten Wachstum ein Ende zu setzen“ und die Balearen nachhaltiger und lebenswerter zu gestalten. Auf X wurde das Gesetz als „entscheidender Schritt zur Begrenzung des übermäßigen Tourismuswachstums“ begrüßt.

          Fazit

          Das Dekret-Gesetz 4/2025 markiert einen Wendepunkt in der Tourismuspolitik der Balearischen Inseln. Ob die Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen, wird stark von der konsequenten Umsetzung und der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Tourismusbranche und Bürgern abhängen.

          Legalisierung auf dem Land – Neue Chancen auf Mallorca

          Die neue Legalisierung von Fincas Rusticas auf Mallorca: Ein Überblick

          Es ist in aller Munde, die Legalisierung von illegalen Bauten auf Fincas Rusticas ist auf Mallorca wieder ermöglicht. Das Gesetz, das am 24. Mai 2024 in Kraft getreten ist, bietet Eigentümern die Chance, ihre nicht genehmigten Gebäude, Anlagen und Nutzungen nachträglich legalisieren zu lassen. Damit reagiert die Regierung auf die weit verbreitete Praxis des illegalen Bauens auf der Insel und schafft einen Rahmen, der sowohl den Bedürfnissen der Eigentümer als auch den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht wird.

          Hintergrund und Zielsetzung

          Die bei ausländischen Investoren sehr beliebten Fincas Rusticas sind land-, vieh- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, auf denen Baugenehmigungen gesetzlich stark eingeschränkt sind. Trotz dieser Einschränkungen gibt es auf Mallorca mehrere zehn tausend illegale Immobilien im ländlichen Außenbereich. Viele dieser Bauten wurden vor Jahren errichtet und genießen aufgrund einer Verjährungsfrist von acht Jahren einen gewissen Bestandsschutz – eine vollständige Legalität wird dadurch jedoch nicht erreicht. Das neue Gesetz soll diese Situation bereinigen, indem es ein zeitlich begrenztes Legalisierungsverfahren einführt.

          Das Legalisierungsverfahren

          Das Verfahren zur Legalisierung ist auf drei Jahre begrenzt – nach Ablauf dieser Frist werden keine Anträge mehr angenommen.

          Um in den Genuss der Sonderlegalisierung zu kommen müssen Eigentümer folgende Schritte unternehmen:

          1. Antragstellung: Ein Antrag auf außerordentliche Legalisierung muss beim zuständigen Rathaus eingereicht werden.
          2. Technisches Projekt: Ein Architekt muss ein technisches Projekt erstellen, das die bestehenden Bauten dokumentiert.
          3. Umweltmaßnahmen: Es sind Maßnahmen wie die Verbesserung der Energie- und Wassereffizienz sowie die Reduzierung der Lichtverschmutzung erforderlich. Welche Maßnahmen dies jeweils sind liegt im Ermessen der Gemeinde.
          4. Nutzungseinschränkung: Die legalisierten Immobilien dürfen soweit bereits eine Genehmigung bestand auch weiter als Ferienvermietungen genutzt werden – allen anderen Liegenschaften ist diese Nutzung zukünftig verwert. Diese Einschränkung wird im Grundbuch eingetragen.

          Kosten und wirtschaftliche Auswirkungen

          Die Legalisierung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Schätzungen zufolge betragen die Gesamtkosten etwa 350-450 Euro pro Quadratmeter zu legalisierender Fläche.

          Trotz der hohen Kosten bietet die Legalisierung klare Vorteile:

          • Verkaufserleichterung: Legalisierte Immobilien lassen sich einfacher verkaufen und erzielen höhere Preise.
          • Wertsteigerung: Der Marktwert der Immobilie steigt durch die rechtliche Absicherung.
          • Rechtssicherheit: Legalisierte Bauten sind nicht mehr von Abrissverfügungen oder anderen behördlichen Maßnahmen bedroht und können nun legal umgebaut, renoviert und saniert werden.

          Markt- und gesellschaftliche Auswirkungen

          Die Einführung des Legalisierungsverfahrens hat bereits Auswirkungen auf den Immobilienmarkt gezeigt. Die Preise für Fincas und Landhäuser auf Mallorca sind deutlich gestiegen, da viele Eigentümer die Gelegenheit nutzen, ihre nun legalisierten Immobilien zu verkaufen und die Legalisierungskosten auf den Verkaufspreis umlegen. Dies ist sowohl für Verkäufer als auch für Immobilienmakler von Vorteil.

          Für potenzielle Käufer ist Vorsicht geboten: Illegale Bauten bergen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken, wie Bußgelder oder Abrissverfügungen. Daher wird empfohlen, vor dem Kauf einer Finca eine gründliche Prüfung durch einen qualifizierten Immobilienmakler oder Anwalt durchführen zu lassen.

          Fazit

          Die neue Legalisierung von Fincas Rusticas auf Mallorca ist ein bedeutender Schritt zur Bereinigung der Bausituation auf der Insel. Sie bietet Eigentümern die Möglichkeit, ihre Immobilien zu legalisieren, deren Wert zu steigern und langfristige Sicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig stellt das Gesetz sicher, dass Umweltstandards eingehalten und die touristische Vermietung eingeschränkt werden. Trotz der hohen Kosten lohnt sich die Legalisierung für die meisten Eigentümer, insbesondere wenn sie planen, ihre Immobilie zu verkaufen oder zukünftige Bauarbeiten durchzuführen. Für Käufer bleibt die sorgfältige Prüfung der Legalität einer Finca essenziell, um Risiken zu vermeiden.

          Legalisierung von Schwarzbauten auf Mallorca – 2024. Dies sind die Rahmenbedingungen:

          Endlich ist es wieder so weit, Gebäude im Außenbereich auf Mallorca deren Baurechtsverstoß verjährt ist können wieder legalisiert werden.

          Am Freitag den 24 Mai 2024 hat der Govern das Gesetzesdekret über dringende Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und Rationalisierung der öffentlichen Verwaltungen auf den Balearen verabschiedet. Das Hauptziel ist es übermäßige Bürokratie als Hindernis für die Bürger zu beseitigen und eine agile und effiziente Verwaltung zu schaffen. Ein Teil dieses Dekretes beschäftigt sich mit der Legalisierung von Schwarzbauten auf den „fincas rusticas“.

          Das Dekret sieht vor, dass Gebäude, Bauten, Anlagen und Nutzungen außerhalb der planungsrechtlichen Vorschriften, bei denen es bei Inkrafttreten dieses Gesetzesdekrets nicht mehr möglich ist Maßnahmen zur Wiederherstellung der städtebaulichen Legalität zu ergreifen, innerhalb einer Frist von höchstens drei Jahren außerordentlich legalisiert werden können.

          Diese Maßnahme zielt nur auf Gebäude, Bauten und Anlagen ab, gegen die die Verwaltung nicht mehr vorgehen kann, weil es sich um verjährte Verstöße handelt. Gegen diese Gebäude kann also keine Sanktion  oder Abrissverfügung verhängt werden. Die Legalisierung beinhaltet das Verbot, die rusticas für die Kommerzialisierung von Touristenaufenthalten zu nutzen.

          Diejenigen Gebäude, Bauten und Anlagen, die acht Jahre vor Inkrafttreten des Dekrets errichtet wurden, kommen für diese außerordentliche Maßnahme in Frage. Es gibt hiervon Ausnahmen bei denen längere Fristen der Verjährung gelten.

          Als Gegenleistung für die Legalisierung wird vom Grundstückseigentümer eine Zahlung einer Entschädigung und zur Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen gefordert. Die Höhe der Zahlung  beträgt 10 % wenn die Legalisierung im ersten Jahr, 12,5 %, wenn sie im zweiten Jahr, und 15 %, wenn sie im dritten Jahr beantragt wird. Ermäßigung greifen bei Grundstückseigentümern mit niedrigen und mittleren Einkommen.

          Darüber hinaus muss ein technisches Projekt für die Anpassung der Gebäudes vorgelegt werden welches Umweltschutzmaßnahmen enthält. Hierzu zählen  die Verringerung der Lichtverschmutzung und eine Erhöhung der Energie- oder Wassereffizienz des Gebäudes.

          Ausgenommen von der Legalisierung sind folgenden Fälle:

          • Gebäude, Bauten oder Anlagen, die nach der geltenden Planung der Enteignung, der zwangsweisen und kostenlosen Übertragung oder dem Abriss unterliegen.
          • Gebäude, Bauten oder Anlagen, die sich im öffentlichen Bereich, in der Straßenschutzzone oder in den aus der Küstengesetzgebung abgeleiteten Dienstbarkeiten befinden.
          • Gebäude, Bauten, Anlagen und Nutzungen, die mit der Ausübung einer Tätigkeit verbunden sind, für die gemäß der geltenden sektoralen Gesetzgebung der Erwerb von Plätzen, Quoten oder anderen Rechten öffentlicher und begrenzter Natur erforderlich ist, wie im Fall von Landhotels oder Agrotourismus.
          • Gebäude, Bauten oder Anlagen, in denen Tätigkeiten ausgeübt werden, die der vorherigen Erklärung des allgemeinen Interesses gemäß dem Gesetz 6/1997 vom 8. Juli auf den ländlichen Flächen der Balearen unterliegen, wenn die betreffende Tätigkeit nicht gemäß Artikel 26 des genannten Gesetzes als von allgemeinem Interesse erklärt wurde.

          In allen Fällen bedeutet die Legalisierung aber das ausdrücklich das Verbot der Vermarktung zu  touristischen Zwecken.

          Neues Steuerrecht beim Immobilienkauf ab 2022

          Der spanische Immobilienmarkt boom, die Steuern fließen reichlich, es ist also Zeit an der Steuerschraube zu drehen. So und nicht anders lautet die Pläne der spanischen Regierung die derzeit diskutiert werden.

          Zentraler Baustein dieser Steuerreform ist der Gesetzesentwurf über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung des Steuerbetrugs, der im Abgeordnetenhaus zur endgültigen Verabschiedung besprochen wird und der eine Erhöhung der Besteuerung von Immobilien mit sich bringen wird. Man spricht von einer Verdoppelung oder Verdreifachung der Steuerlast.

          16 Steuern werden neu geregelt

          Die Neuregelungen des Gesetzes werden sich vor allem auf den Verkauf und Kauf von Häusern und die Annahme von Erbschaften auswirken. Mit dem Regelwerk werden insgesamt 16 Steuerarten modifiziert. Viele Experten haben im Vorfeld zunächst die Änderungen bei den Erbschaftspakten oder dem Verbot von Steueramnestien diskutiert. Dabei geriet eine Änderungen die eine Verdreifachung der Steuern zur Folge haben wird vollkommen außer acht.

          Es kommt die Referenz-Wert-Besteuerung ab 01. Januar 2022

          Bis dato wird zum Beispiel die Grunderwerbssteuer auf den Wert entrichtet, der für eine Liegenschaft bezahlt wurde. Mit dem neuen Gesetz wird die Steuer dann für den Kauf einer Immobilie nach einem Referenzwert berechnet. Dies wird ein Wert sein, den das Katasteramt jeder Immobilie zuweist. Dieser Referenzwert kann durchaus über dem Kaufpreis liegen. Eine Besteuerung nach dem Referenzwert wird höhere Kaufsteuern und ebenso höhere Verkaufssteuer zur Folge haben. Auch Schenkungen und Erbschaften werden von den Neuerungen betroffen sein.

          In Kraft treten wird das Gesetz voraussichtlich am 1. Januar 2022.

          Ob das Gesetz letztendlich vor dem Verfassungsgericht landet wird die Zeit zeigen, sicher ist aber dass die Referenzwertbesteuerung für einige Jahre den Immobilienmarkt beeinflussen wird.

          Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
          C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
          Email: info@lexjahnel.com · Web: http://www.lexjahnel.de